Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 16 (16.4.1926)
- Date
- 1926-04-16
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Mr. Ifi Seite 5 daß nach den Feiertagen, die ZU reichlichem Essen besondere Gelegenheit bieten, geradezu eine Anhäufung von tagen- und Darmerkrankungen sowie Gallenanfällen zu |>eobachten sei, und er empfiehlt auf das dringendste, (ieinüse, wie Blumenkohl, Spinat, Salat, Weißkraut, der leischkost vorzuziehen. Zu seinem Thema führte der Redner ferner aus, daß für eine normale Entwicklung des Kindes, neben der Ernährung auch Luft und Licht erforderlich sei. Die Kleinen ollen sich möglichst viel im Freien aufhalten und in ihrem Vagen nur leicht zugedeckt sein. Es ist durch die Erfahrung bestätigt, daß die Krankheitserscheinungen zurückgehen bei richtiger Ernährung und Versorgung mit guter Luft und viel Sonne. Leider können die im Sonnenspektrum enthaltenen, besonders wirksamen ultravioletten Strahlen, nur au einem I.leinen Teil des Jahres, man rechnet auf etwa 100 l äge, bei uns iii der Tiefebene zur Geltung gelangen. In der Übrigen Zeit werden sie durch die Dichtigkeit der Atmnphäre aufgesogen. Dagegen ist im Hochgebirge die Wirkung des Lichtes von höchster Bedeutung, sie ist ein großer Heilfaktor geworden bei schweren Krankheitserscheinungen. Da nun aber die Mittel, das Hochgebirge aufzusuchen, nur wenigen zur Verfügung stehen, so ist die Erfindung der Quarzlampe, der sogen. Höhensonne, ein Segen der leidenden Menschheit zu nennen, weil man mit ihr in der Behandlung der Rachitis und vieler anderer Krankleiten dieselben Erfolge erzielt. In anschaulichen, teilweise dem täglichen Leben entnommenen Bildern, zeigte nun der vorgeführte Film die uisgcprägte, belebende Wirkung der Höhcnsonnne und des Sonnenlichtes. Menschen, Tiere und Pflanzen verkümmern im Dunkeln, entfalten und beleben sich in Licht und Luit. Herrn Dr. Soloweetsclük wurde am Schlüsse seines lehrreichen Vortrags lebhafter Beifall zuteil. H. M. großen Die Synagogen-Attentäter vor Gericht Am 12. und Li. April fand vor dem hiesigen Schöffengericht die Verhandlung gegen die Frontbannmitglieder statt, die beabsichtigten, in der Nacht zum Reichskriegertage durch ein Sprengstoffattentat die Leipziger Synagoge zu beschädigen. Die Verhandlung wurde von Herrn Landgerichtsdirektor Hünersdorf geleitet, der den Angeklagten wiederholt vorhielt, ob sie sich über das Unnoraliscne ihrer Handlung überhaupt einen Gedanken gemacht hätten. Die Anklage wurde von dein Staatsanwalt Burschaper vertreten. Die Verteidigung lag in den Händen von sechs Offi/ial-Vcrtcidigern, die politisch durchaus von Jen Plänen der Angeklagten abrückten. Augeklagt waren der 22jährige Buchhandlungsgehilfe Reinhardt, der 21jährige Handlungsgehilfe Kirsten, der 23jährige Goldschmied Düpre, der 19jährige Bäckergeselle Roth, der 18jährige Bäckergeselle Schöne, sowie der 27jährige Diplomlandwirt Krause. Die Augeklagten machten auf die Zuhörer insofern einen nicht gerade günstigen Eindruck, als keiner der Ur- •leber der Verabredung sein wollte und jeder die Schuld ml einen anderen Angeklagten abzuwälzen suchte. Bei der Hauptverhandlung wollten sämtliche Angeklagte auch davon überzeugt gewesen sein, dali es sich um niemals zur Ausführung gelangende Pläne handelte. Besonders stark versuchen die Hauptangeklagten Reinhardt und Kirsten ÜC Augeklagten Düpre und Krause zu belasten. Interessant war auch zu erfahren, wie die Polizei von der ganzen Angelegenheit Kenntnis erhalten hat. Es bestanden Streitigkeiten, wer die Führung in dem Frontbann innehaben sollte. In einer Versammlung am 12. November 1925 drohte der Angeklagte Krause dem Führer des Frontbannes, Herrn Portier Blaeske, daß er die ganze Angelegenheit zur Anzeige bringen würde, wenn Blaeske dies nicht tue, daraufhin begab sich Blaeske in Begleitung von Reinhardt aufs Polizeipräsidium, woraufhin Düpre und Krause in Untersuchungshaft genommen wurden. Die Staatsanwaltschaft durchschaute aber bald die klare Sachlage, entließ die Festgenommenen, für die sich ein außenstehender Zeuge, Herr Keller, als Entlastungszeuge meldete, und nahm dafür die beiden erst Angeklagten Reinhardt und Kirsten, denen man als Führer bzw. Mitglieder der besonderen S.-A.-Abteilung alias Sport- oder Sturm Abteilung derartige Taten zutrauen durfte, fest. Herr Staatsanwalt Burschaper baute in seiner Anklagerede alle Tatsachen logisch lückenlos auf und beantragte für die Hauptangeklagten die gesetzlich zulässigen Mindeststrafen. Die übrigen vier Angeklagten sollten nur wegen Nichtanzeige /ur Verurteilung gelangen. Die Verteidiger versuchten de Ii Nachweis einer Verabredung als nicht erbracht zu bezeichnen, zumal die Mindeststrafen derartig hohe sind, daß nur die Möglichkeit bestand, für einen Freispruch einzutreten. Nach längerer Beratung verkündete der Vorsitzende (las Urteil, es lautet antragsgemäß bei Reinhardt und Kirsten auf je Fünf Jahre Zuchthaus, Krause auf einen Monat, Düpre auf drei Wochen, Roth eine Woche und Schöne drei |"age Gefängnis, Die Untersuchungshaft kommt auf die Strafe in Anrechnung. Krause, Düpre und Roth erhielten eine dreijährige Bewährungsfrist. Bei Schöne wurde die Strafe ausgesetzt. Die Urteilsbegründung besagt: Das Gericht ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß zwischen Reinhardt und Kirsten eine ernstliche Verabredung stattgefunden hat. Es ist deshalb unerheblich, oh sie sich über die Art des zur Verwendung kommenden Sprengstoffes schon klar waren. Düpre und Krause warei von der Ernsthaftigkeit des Planes uberzeugt und wußten, daß Reinhardt und Kirsten von ihrer Idee nicht abzi bringen waren. Auch Roth und Schöne glaubten schließ lieh an die Ernstlichkeit der Verabredung. Sie mußten darum unverzüglich der Behörde Anzeige erstatten und durften nicht etwa an Stelle der Behörde auf die Leute einwirken. Bei der Strafzumessung war bei Reinhardt und Kirsten die Mindeststrafe gesetzlich gegeben Sie ist nach Auffassung des Gerichts im Vergleich zur Schuld der Angeklagten zu hoch, aber daran kann das Gericht nichts ändern, es hat aber deshalb >.<mi einer besonderen Ehrenstrafe abgesehen. Die übrigen Angeklagten mußten milder beurteilt weiden und sollen auch eine dreijährige Bewährungsfrist erhalten. Vei*elnsnachric tuten. ] Isr Wohltätigkeitsverein zu Leipzig. Wir ersuchen unsere freunde und Gönner, welche mit ihrem Jahresbeiträge für 1926 noch Im Rückstände sind, diesen möglichst bald an uns: lsr. Wohltätigkeitsverein zu Leipzig Postscheckkonto Nr. 9791 Leipzig Korbmöbel enorme Auswahl - - gediegene Formen Kinderwagen aparte Neuheiten - billigste Preise Neu markt 16/18 (Hohrrwif Hof)