Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 10 (5.3.1926)
- Date
- 1926-03-05
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 2. Jahrgang Kalendarium 5.- 13. Mär; 1926. — 19—27. Adar 5686 1926 März Adar 5686 Freitag 5. 19. Sonnabend 6. 20. Sabbath Ki-sisso Sonntag 7. 21. Montag 8. 22. Dienstag 9. 23. Mittwoch 10. 24. Donnerstag 11. 25. Freitag 12. 26. Sonnabend 13. 27. Sabb.Wajak'helPekude Gottesdienste Gemeindesynagoge Sabbathgottesdienst: Freitag abend 6 Uhr; Sonnabend vormittag 9 Uhr; Nachmittagsgebet 6,10 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Dr. Goldmann); Abendgebet 6.40 Uhr. Wochentags früh 8 Uhr, abends 6 Uhr. Talmud-Thora-Synagogen Otto Schillstraße 6 u. Keilstraße4 Freitag, den 5. März 1926 Abendgebet 6,00 Uhr, nach dem Gebet Schrifterklärung. Sonnabend, den 6. März 1926 Morgengebet 8,30 Uhr; Jugendgottesdienst 3,15 Uhr; Mindia 4 Uhr; Sabbathausgang 6,40 Uhr. Wochentags Morgengebet 7 Uhr, Abendgebet 6 Uhr. AMTLICHE MILANNTMACHUNCJJEN der Israelitischen Reliffionsgemeinde zu Leipzig Bar mizwa -Vorbereitung Zur Barmizwa-Vorbereitung werden seitens der Gemeinde unentgeltlich besondere Lehrgänge abgehalten. Für die in der Zeit vom 1. Oktober 1913 bis 31. Dezember 1913 geborenen Knaben beginnt der Lehrgang am 1. April 1926. Nur wer daran teilgenommen hat, wird als Barmizwa in der Gemeindesynagoge zugelassen. Anmeldungen bis 31. März 1926 im Gemeindeamt, Löhrstraße 101. Von der Teilnahme können auf Antrag der Eltern solche Knaben befreit werden, welche bereits ihren Religionsunterricht privat durch einen von der Gemeinde angestellten Lehrer erhalten. Auch diese Kinder sind zur angegebenen Zeit zu melden. Leipzig, den 2. März 1926 Der Vorstand der Isr. Religionsgemeinde zu Leipzig Zum Shylock-Probiem Der rührige Philo-Verlag hat die früher vielgelesene Schritt eines der bedeutendsten Rechtslehrers der Neuzeit, Rudolf v. 1 h e r i n g: Kampf ums Recht neu herausgegeben. Die Schrift verdient wegen ihrer Betrachtungen zur Grundlegung des Rechts gerade heute besondere Beachtung, da mit dem Wiederaufbau des durch den Krieg erschütterten Deutschland auch um eine Festigung des Rechtslebens gerungen wird; für dieses Ringen bietet die Schrift lherings außerordentlich wertvolle Gedanken. Aus der Fülle der Prooleme greifen wir das eine heraus, dns durch neuere Betrachtungen wieder an Aktualität gewonnen hat. Gelegentlich der Auttührung von Galsworthy's .Gesellschaft" sprach man wieder vom Shylock-Typus. Auch heute noch ist lesenswert, was lhering über die vielumstrittene Gestalt im Shakespearesdien Drama gesagt hat. .Die Wahrheit bleibt Wahrheit, auch wenn das Subjekt sie nur unter dem engen Gesichtswinkel seines eigenen Interesses erkennt und verteidigt. Haß und Rachsucht sind es, die den Shylock vor Gericht führen, um sein Pfund Heisch aus dem Leibe des Antonio zu schneiden, aber die Worte, die der Dichter ihn sprechen läßt, sind in seinem Munde ebenso wahr wie in jedem anderen, ts ist die Sprache, die das verletzte Rechtsgefühl an allen Orten und zu allen Zeiten stets reden wird; die Kraft, die Unerschütterlichkeit der Überzeugung, daß Recht doch Recht bleiben muß; der Schwung und das Pathos eines Mannes, der sich bewußt ist, daß es sich bei der Sache, für die er eintritt, nicht bloß um seine Person, sondern um das Gesetz handelt. Das Pfund Fleisch, läßt Shakespeare ihn sagen, „Das Pfund Fleisch, das ich verlange, Ist teu'r gekauft, ist mein, und ich will's haben. Wenn ihr versagt, pfui über euer Gesetz! So hat das Recht Venedigs keine Kraft. --Ich fordre das Gesetz. --Ich steh' hier auf meinem Schein." „Ich fordre das Gesetz." Der Dichter hat mit diesen vier Worten das wahre Verhältnis des Rechts im subjektiven zu dem im objektiven Sinn und die Bedeutung des Kampfes ums Recht in einer Weise gezeichnet, wie kein Rechtsphilosoph es treffender hätte tun können. Mit diesen Worten ist die Sache mit einem Male aus einem Rechtsanspruch des Shylock zu einer Frage um das Recht Venedigs geworden. Wie mächtig, wie riesig dehn* sich die Gestalt des Mannes aus, wenn er diese Worte spricht! Es ist nicht mehr der Jude, der sein Pfund Fleisch verlangt, es ist das Gesetz Venedigs selber, das an die Schranken des Gerichts pocht — denn sein Recht und das Recht Venedigs sind eins; mit seinem Recht stürzt ^■wHMiiiiiiiimiiiiiiiHiiiiiniiiiiiiiiiHiiiiiiiiiHiitiiiniuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiinniiiiiiimimwH^ t Mein Erweiterungsbau Petersstraße 48 ist vollendet! Nordheimer i llllllllll.......IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIUIIIIIIIIIIIIINIIIIIIIIIWIIIIIimilHIUtHllllilUMI