Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 9 (13.11.1925)
- Date
- 1925-11-13
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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J. ^abrganq, <tfr. 9 13. ttot>ember 1025 JlBBEBBaBB^^a ^Amtliches N&chricUeHbWf&< A > . . > V«r CcwwdeverwtlfuHfcr X^t^t^ e I iqioniqz mzmdz Das Gemeindeblatt erscheint wöchentlich am Freitag. Den Mitgliedern der Religionsgcmrinrie wird es unentgeltlich durch die Post rugestellt. Berugsprcis für Nichtmitglicdcr m o n at 1 i ch 60 Pfennige. Anzeigenannahme: W. Teichcr, Glockcnstraßc 11 Schrif11 eitung: Gemeinderabbiner Gustav Cohn, Lcip?ig, Karlstraßc 5. :: Für den Inseratenteil; Siegrrund Cohn. Leipzig. Ottostraße 24. Druck und Verlag: Druckerei W. Teicher.Leip7ig.Glockenstraße 11. An7cigenpreise: Die 4gespaltene mm- Zeile 20 Pfg. Familien- und kleine Anreigen 10 Pfg Umschlagscitcn und Textinserate nach besond. Tarif. Die Schriftlcitung übernimmt für d;c unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beitrüge und die Vereinsnachnchten nur die preßgesetzliche Verantwortung Nachdruck nur mit Quellenangahe und Genehmigung des Verfassers gestattet. Kalen<äaur*ium 13.—21. November 1925. — 2t>. Cheschwan bis 4. Kislew 5oKo 1925 November ( Iheschwan 56Xö Freitag 13. 26. Sonnabend 14 27. Sabl) Ciaje-soro (Neumondtw.) Sonntag 15. 28. Montag 16. 29. Dienstag 17. 30. Mittwoch 18. 1. Donnerstag 19. 2.f Freitag 20. M Sonnabend 21. 4. Sabbattl Tokios Cäoftesd^esrasste Gemeindesynagoge Sabbathgoüesdienst. Freitag abend 4.30 Uhr mit Predigt (Rabbiner Cohn); Sonnabend vormittag 9 Uhr, Nachmittagsgebet 4,4i) Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Cohn); Abendgebet 5,10 Uhr; Wochentags früh 7,;«) Uhr, abends 4,30 Uhr. Voranzeige: Freitag, den 20. November, abends 4,30 L'lir: Gottesdienst mit Predigt, die sich besonders an die reifere .lugend wendet. Talmud-Thora-Synagogen Otto Schillstraße 6 u. Keilstraße4 Freitag, den 13.|Novemberl925 Abendgebet 4,30 Uhr, nach dem Gebet Schrifterklärung, Sonnabend, den 14 Nov. 1925 Morgengebet 8,30 Uhr; Jugendgottesdienst 3.15 Uhr, Mincha 4 Uhr; Sabbathausgang 5,10 Uhr. Wochentags Morgengebet 7 Uhr, Abendgebet 4.30 Uhr. AMTLICH IE B M M AM NTMAC H U M ß IE M der Istu lilisclicti Relijtioiisgemeiiide zu Leipzig Wahl zur Vertretung der Israelitischen Rcligionsgemeindc zu Leipzig Mit Ende des Jahres scheiden l-'rau Bettina Brenner und die Herren Wilhelm Breslauer, Anselm Czaczkes, Wilhelm Dubiner, Jacob Hahn, Samuel Hodes, Julius Lustig, Georg Markendorf, Gabriel Nat bansen, Max Kose nie hier und Rechtsanwall Dr. Emil Wohrizek aus der Gemeindevertretung aus. Ls ist daher die Wahl von elf Gemeindevertretern aul die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 31. Dezember 1931 vorzunehmen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Wahl findet Sonntag, den 6. Dezember 1925, von 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags ununterbrochen statt. Die Gesamtheit der Wähler ist in 8 Gruppen eingeteilt; das Wahlrecht kann nur in dem Wahlraum der Gruppe ausgeübt werden, in deren Wäl lerliste der Wahlberechtigte eingetragen ist. Fs wählen die Wähler, deren Familienname beginnt mit den Buchstaben A und B, im Frdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Lohrstraße 10, C bis F, im 1. Obergeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstraße 10, G und H, im kleinen Betsaal der Gemeindesynagoge, Gottschedstraße 28, Tor B, Frdgeschoß, 1 und K, in der Kanzlei der Gemeindesynagoge, Gottschedstraße 28, Tor A, 1. Obergeschoß, L und M, in Zimmer 2 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav Adolfstraße 7. N bis K, in Zimmer 3 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav Adolfstraße 7. S in Zimmer 3 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav Adolfstraße 7, T his Z, im Seitenzimmer der Turnhalle der Höheren Israelitischen Schule (Hintergebäude), Gustav Adolfstraße 7. Die Wähler, die außerhalb des Stadtbezirks Leipzig wohnen, wählen im Erdgeschoß des Israelit Gemeindeamtes, l.öhrstr. 10. Stimmberechtigt sind alle im Gemeindebezirke wohnenden männlichen und weiblichen Gemeindemitglieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben; zur Wahl sind nur diejenigen zugelassen, die in der Wählerliste aufgeführt sind. Nidit Stimmberechtigt ist, wer entmündigt ist, unter vorläufiger Vormundschaft steht oder zufolge riditerlichen Urteils der bürgerlidien Fhrenreehte entbehrt. Die Wähler deutscher Reichsangehörigkeit wählen zur Gemeindevertretung insgesamt 9 Mitglieder, die übrigen Wähler insgesamt 2 Mitglieder. Wählbar sind alle männlidien und weiblichen im Gemeindebezirke wohnhaften Gemeindemitglieder, die das 30. Lebens-