Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 6 (23.10.1925)
- Date
- 1925-10-23
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 6 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG Seite 5 unerträgliche Atmosphäre geschaffen wird; da das Vordringen der antisemitischen Bewegung jede Bestrebung zur Erhaltung des Friedens und zur Erziehung für einen dauernden Frieden lähmt: spricht der Kongreß den Wunsch aus, daß sowohl im Interesse des jüdischen Kindes, als im Interesse des Friedens in allen Ländern eine energische Propaganda gegen den bedauernswerten Einflnß der antisemitischen Internationale ins Leben gerufen wird. Aus unserer Gemeinde Das wichtigste Recht der Gemeindemitglieder. Das wichtigste Rocht der Gemeindemitglieder ist zweifellos das Stimmrecht bei der Wahl der Gemeindevertretung. Stimmberechtigt sind alle im Gemeindebezirk wohnhaften männlichen und weiblichen Gemeindemitglieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, Die Ausübung des Stimmrechts hängt aber davon ab, daß der Wahlberechtigte in die Wählerliste eingetragen ist. Die Aufstellung der Wählerliste ist keineswegs einfach. Es bedarf dazu der Mitwirkung zahlreicher Hilfskräfte, die eigens für diesen Zweck im Gemeindeamt beschäftigt werden und naturgemäß mit den persönlichen Verhältnissen der Gemeindemitglieder wenig vertraut sind. Bei den mangelhaften Unterlagen, die dem Gemeindeamt zur Verfügung stehen, und bei den tausend Zufälligkeiten, die geeignet sind, Fehler hervorzurufen, kann es nun nichl Wunder nehmen, wenn die Wählerliste immer wieder Mangel aufweist. Um diese zu beseitigen, wird die Wählerliste zur Einsicht für die Wahlberechtigten ausgelegt. Es ist nun P/licht jedes Gemeindemitgliedes, das Wert darauf let;t, sein Stimmrecht auszuüben, sich davon zu überzeugen, daß es richtig in die Wählerliste eingetragen ist. Leider aber kommen die Gemeindemitglieder dieser Verpflichtung durchaus nicht nach. Wenn dann ein Gemeindemitglied, dessen Name zufällig nicht eingetragen ist, zur Wahl erscheint, so ist es gewöhnlich empört darüber, daß es sein Stimmrecht nicht ausüben kann. Schuld hieran ist aber einzig und allein das betreffende Gemeindemitglied selbst, weil es versäumt hat, rechtzeitig die Aufnahme seines Namens zu beantragen. Seine Empörung ist also völlig unberechtigt. Es hilft auch nichts, wenn das betreffende Gemeindemitglied den Mitgliedern des Wahlvorstandes persönlich beknnnt ist. Wer nidit in die Wählerliste eingetragen ist, kann nicht wühlen. Es ergeht also nochmals in letzter Stunde der Ruf an die Gemeindemitglieder: Nehmet Einsicht in die Wählerliste im israelitischen Gemeindeamt, Löhrstraße 101 Sonntag, den 25. Oktober, von 10—1 Uhr, Montag, den 26. Oktober, bis Freitag, den 30. Oktober, von 9—4 Uhr. Der neue Friedhof Soll aus Mangel an Geldmitteln bei der neuen Friedhofsanlage zunächst eine provisorische Halle erdichtet werden, oder sollen nicht vielmehr alle Mittel versucht werden, gleich von Anfang an eine Anlage zu schaffen, die der Leipziger Gemeinde würdig ist? Oiese Frage stand im Mittelpunkte der Aussprache über die Erläuterungen, die am Montag auf Wunsch der Gemeindesitzung lerr Architekt Wilhelm Haller über die Pläne anhand des Modells und der Zeichnungen gab. Über die Grundzüge der Anige ist in Nr. 2 des Gemeindeblatts gesprochen worden; auch das Modell der geplanten Baulichkeiten war dort wiedergeben. Wie weiter aus dem Bericht über die letzte Gemeindesitzung bekannt ist, geht der Vorschlag des Gemeindevorstandes dahin, mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die sich zur Zeit der Erstellung der gesamten Anlage entgegenstellen, nur die »eiden seitlichen Gebäude zu errichten und vorerst anstelle der massiven Halle einen provisorischen Hallenbau herzustellen. Gegen diese Form der Regelung wandte Herr Rudolf Schick, dem sich auch andere Redner anschlössen, erhebliche Bedenken ein, weil dadurch bei der späteren Ausführung des endgültigen Baues während einer beträchtlichen Zeit allen Bestattungsfeierlichkeiten die Weihe und die Würde genommen würde. Es würde den Leidtragenden und der Trauerversammlung eine starke Beeinträchtigung ihrer Stimmung verursachen, wenn der Zug über den Bauplatz hinweg zur Grabstätte geführt werden müsse. Nachdem andere Vorschläge zur Beseitigung dieser einstimmig anerkannten Bedenken keine befriedigende Lösung verhießen, trat die Versammlung dem Vorschlage des Herrn Isak Hepner bei, den Versuch zu unternehmen, einen ansehnlichen Betrag dadurch flüssig zu machen, daß Gemeindemitglieder in der Form des Kaufs eines Erbbegräbnisses zum Bau beisteuerten. Wenn etwa 203 Gemeindemitglieder je 1000 Mark zahlen würden, würde die sofortige Herstellung des gesamten Baues ermöglicht werden. Da alle Anwesenden diesem Wunsche zustimmten, wurde sofort die Zeichnung eröffnet, und die Mehrzahl der Versammlungsteilnehmer beteiligte sich daran. Es soll nun in den nächsten Tagen dahin gestrebt werden, auf diesem We^e den erforderlichen Betrat; aufzubringen. Der gezeichnete Betrag soll erst gezahlt werden, wenn die Zeichnungen soviel betrafen, daß die Aufführuni; des ganzen Baues sofort in Angriff genommen werden kann. Es wäre sehr wünschenswert, wenn dadurch die Leipziger Gemeinde zu einer Friedhofsanla,'e käme, die ihrer Größe und ihrer Bedeutung würdig ist. Hoffen wir, daß es gelingt. Elternabend des jüdischen Privatkindergartens Am 15. d. M. fand regelmäßig wie bisher der Elternabend unseres Kindergartens statt. Das Thema dieses Abends war Turnen. Dazu sprach Frau Dr. G e r s d o r f über den Zweck und die Methoden des Turnens. Sie erläuterte die verschiedenen Systeme und betonte vor allem, daß es bei turnerischen Übungen hauptsächlich darauf ankommt, einzelne Muskelgruppen zu kräftigen und die Beweglichkeit der Gelenke zu fördern. Von vielen werden diese eben genannten Ausführungen wenig beachtet; sie lassen sich durch Eitelkeit blenden und schicken ihre Kinder in die rhytmische Tanzstunde, die für das Kind vom pädagogischen Standpunkt aus ganz und gar zu verwerfen ist. Das Kind kann den künstlerischen Wert des Tanzens noch nicht erfassen, es neigt nur leicht zur Nachahmung und dadurch zur Oberflächlichkeit, während die wirkliche Begabung, für den rythmischen Tanz erst im 14. bis 16. Lebensjahr festgestellt werden kann. Dagegen könnte mit systematischem Turnen schon im frühen Säuglingsalter beft ermann orrmann) - - lifiren-^peäiaf-^eseftäff - — ^eferssfr. 2 [ätec&ner 3)urchgangl / qegr 1888 /ftuf 27734 empfiefiff m ren ,„ t>i(6er Eigene IDer&sfaft für sotide Reparatur.,