Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- 7, 8 u. 9 (Juli-August-Septbr. 1912)
- Date
- 1912-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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12. .Jahrlang No. 7 u. 8. 7uli11^;־|ust 19J2. ■־> fDonafsblaff zurpörderung der Sabbathheiligung im iocialen und wirtfcbaftlicben Geben der6egenwart MF C Organ des Verbandes der Sabbathfreunde, des Israelitischen Stellenvermittlungs- und Versicherungsvereins, Frankfurt a. M des Vereins für Stellenvermittlung, Berlin, des Stellenvermittlungsvereins jüdischer Kaufleute, Breslau und des Israelitischen '־ Stellenvermittlungsvereins, Hamburg. Verlag: I Redactlon: Isr. Stellenvermittlung•- u. Versicherungsverein, Frankfurt a M. | Dr. Ed. Biberfeld, Berlin. Centralbnrea■ de• Vforbandes der Sabbathfreunde: Berlin N.t Krausnlckstr. 18. Die Mitglieder des Verbandes and der Stellenvermittinngsvereine m Berlin, Breslsn, Frankfurt nnd Hamburg erhalten das Monatsblatt (Der Sabbath“ unentgeltlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder Mk. 3.— jährlich. — Anzeigen 30 Pfennig die Tiergespaltene Petitzeile, bei Jahresaufträgen Babatt. — Correspondenzen ftir die Bedaction an Dr. Ed. Biberfeld, Berlin C., Heidereutergasse 4, a 11 e_80n81igen Mitteilungen geschäftlicher Art an die Geschäftsstelle des ״Der Sabbath*, Frankfurt a. M., Gr. Eschenheimerstr. 23 rtaobdraok der Artikel mit Quellenangabe erwünsoht VEREIKHBrREAVXt Berlin N•: Krausnickslr. 18. Breslau I! Wallstrasse 10. א »in b u r« 13.1 Butschbahn 17. Frankfurt a. ßT.r Schützenstr. 14. Gedankensplitter über die Sabbathgebote. Von Dr. A. Neuwirth in Mainz. II. Das Tragenverbot. Wir sagten nun, dass das Tragenverbot nebst den verschiedenen Lehren und Unterweisungen, die es bei richtiger Erfassung für den Jehudi enthält, vielleicht auch die Mahnung uns beherzigen lehren will, dass das die Woche über erstrittene, erkämpfte und in unser Haus-Heiligtum eingeheiinste Gut oder Gegenstand am Vollendungstage auf dem Gottesaltar des Einzelnen die Weiljo des Judentums empfangen muss, der Sabbatsegen in dem lichtumflossenen Raum es weihen soll. Jedoch nicht nur die Gegenstände, der Besitz und das Eigentum des Jehudi sollen die Heiligkeit des Sabbats erhalten, sondern auch der Mensch, der Bar Isroel bedarf der Weihe des Gottestages. Eben daher wird auch betreffs des Menschen selbst, in ähnlicher Weise, wie es diesbezüglich aller Gegenstände heisst, vom Gotteswort vorgeschrieben "׳יצא איש ממקומו—i?Srtl\,,Nieraand gebe aus seinem Orte“ (ibid.). Auch das Fartbewegen, auch da? Gehen des Menschen soll am Sabtmttage die Grenzen achten, die das Judentum ihm gesetzt, die Schranken nicht überschreiten, die das sabbatliche ״Stammes“-Heiligtum ihm erstellt, er• baut hat. Ist der Besitz des Menschen, sind die Gegenstände des Einzelnen diejenigen Dinge und Momente im menschlichen Leben, die einen von dem anderen scheiden und trennen; und müssen nun gerade wegen dieser Trenunng, gerade wegen dieser Scheidung alle Gegenstände am Gottestage in dem von dem Einzelnen erbauten Haus- Heiligtum die Weihe erhalten, so erfordert das ganze ,Wesen des Menschen sein Inneres, sein Ich den Anschluss 'an den Nebenmenscben, an die Gesellschaft, an die Menschheit. Eben daher sind auch die Grenzen, die dem Geben , and dem Bewegen des Menschen gesetzt sind, viel erweiterter, viel ausgedehntere als diesbeim Fortbewegen eines Gegenstandes der Fall 15t. Denn hier ist die Mauer, die Wand and die Umzäumung des Einzelbesitzes, welche das Tragen eines Gegenstandes von einem Platz zum anderen gestattet, dort ist es die Grenze ^les Stammes- Heiligtums, die das Gehen des. Menschen am Gottestage bedingen und bestimmen. <. Als der heidnische Seher im Begriffe _stand, die Quelle seines Hasses auf Israel auszugiessen, die giftigen Pfeile seines Grimmes wider die Gottesstämme abzuschiessen, da gewahrte er plötzlich ““ישיאל שנן?1שבטיו ״dass die Stämme Israels jeder für sich lagerte“ (Xum. 24,2), Jeder Stamm gesondert, bestrebte sich die Aufgabe des_ Judentums zu lösen, jeder Stammesfürst und jedes Familienhaupt bemühte sich die Willensäasserungen Gottes bei seinem Stamme, in seiner Familie zur Geltung zu bringen. (Vgl. Rascbi z. St.;;•״יאה בל שבט ושבט שובן לעצמו וא ״ .מעורבץ“Bileam sah jeden Stamm für sich lagernd, unter einander sieb nicht vermengend“1). Beim Anblick einer solchen Gottesschar, eines solchen Stammes heim Gewahrwerden solcher göttlichen Stämme, versiegte auch bei Bileam die Quelle des Hasses, vet wandelte sich auch bei diesem Erzfeinde Israels der Fluch zum Segen, das Schelten zum Lobpreisen. Mit erhobener Stimme rief darauf der Judenhasser: ״Wie schön und gut sind doch deine Zelte Jakobs, deine Wohnungen Israel“ (ibid.). Jeder Stamm sein Heiligtum, jeder seinen Got testempel!! Und ■der Raum, die Fläche, auf der ein solcher Gottesstamm Israels Aufgaben zu erfüllen suchte, die Befehle Gottes mit einem solchen Ernst, vor dem selbst ein Bileam zurückschreckte, auszuführen sich bestrebte, betrug zwei Tausend Ellen2). War es nun das Manna, tnrd das damit verbundene Tragenverbot, durch welches die Thora das Verbot des Hinaus- ». ’) Sehr treffend bemerkt ein Kommentator hierzu: Bileam betrachtete nicht das ganze Volk, das leicht — indem eine grosse Zahl davon fromm ist — als gottesfürchtig erscheinen könnte. Nein, jeden Stamm gesondert betrachtete sein Feindesauge und siehe, auch getrennt von einander zeigte sich jeder Teil von Israel vollkommen und vorbildlich; jedes Glied ein Gottesstamm, als eine Gottesschar. *) Das ganze Lager Israels, also der zwölf Stämme, hatte eine Ausdehnung von “׳*ב מיו, von 12 Mil, Mil 2000 Ellen (vgl. Eiubin 55b «0-a מתנה ד»ראל ו/לתא 6רםא על תלתא).