Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 12 (1912)
- Issue
- 3 u. 4 (März-April 1912)
- Date
- 1912-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/4874912-5428468-5428601--724-4875574- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
12. Jahr«an| No. 3 u. 4 MSrg-flprll 1912. > (Donafsblaff zurpörderung der Sabbatbheiligung im locialen und wirtfcbaftlicben Geben der6egenwart rm, Organ des V/erbandes der Sabbathfreunde, des Israelitischen Stellenvermittlungs• und V/ersicherungsvereins, Frankfurt a. M des Vereins für Stellenvermittlung, Berlin, des Stellenvermittlungsvereins jüdischer Kaufleute, Breslau und des Israelitischen Stellenvermittlungsvereins, Hamburg. Vertag: lar. Stellenvermittlungs.וו• Verslcherangsvereln, Frankfurt a M. Ceatralbareaa des Verbandes der Sabbathfrennde: Berlin C., Neue Frledrlchstr. 71._._ Die Mitglieder des Verbandes and der Stellenvermittlnngsvereine su Berlind Breslau, Frankfurt and Hamburg erhalten düs Monatsblatt ,Der Sabbath" unentgeltlich. Besugspreis für Nichtmitglicder Mk. 8.— jährlich. — Anseigen 80 Pfennig die Tiergespaltene Petitzeile, bei Jahresauftr&gen Babatt. — Conespondenzen für die Bedaction an Dr. Ed. Biberfeld, Berlin C., Neue Friedrichstr. 71, alle sonstigen!Mitteilungen geschäftlicher Art an die Geschäftsstelle des .Der Sabbath“, Frankfurt a. M., Gr. Eschenheimerstr. 23 Redactlon: Dr. Ed. Biberfeld, Berlin. Hashdraek der Artikel mit Quellenangabe erwfinsebt. FEREEfSBITBEAIIIl Berlin C״ N«u« Friedrichstr. 71 Bresleuli Wallstrasse JO. K a n b u r f 13.1 Butschbahn 17. Frankfurt a. W.1 Sehütrenstr. J4. Gedankensplitter über die Sabbathgebote. Von Dr. A. Neuwlrth in Mainz. I. Das Tragenverbot. Bevor uns unsere Weisen Verhaltungsmassregeln und Anweisungen, die am Rüsttage des Sabbaths zu beobachten und einzuhalten sind, in der Mischna vorgescbrieben, bevor sie uns etwas über die Sabbathvorscbriften ver• kündet haben, werden uns sogleich in der ersten Mischna die verschiedensten Fälle vom Tragenverbot am Sabbath spezialisiert und an Beispielen demonstriert. Geradezu als Einleitung und Vorwort zu dem ganzen Traktat Sabbath — denn gleich Dach dieser Mischna beginnen die eigentlichen Vorschriften für den Rüststag des Sabbaths; die Reihenfolge somit beobachtend — wird das Tragenverbot vorangestellt. Was wollten und beabsichtigten unsere Weisen mit der Voranstelhmg dieses Verbots? Sehen wir also, ob denn das eigentliche Wesen dieser Vorschrift nicht dieser Stellung entspricht. Die von Menschenhand künstlich erstellte Mauer, Umzäunung und Wand; sie allein sind es, die das Bewegen eines Gegen- Standes von einem Ort zum andern am Sabbath gestatten und erlauben; Mauer, Wand und Umzäunung, sic bilden die Grenze, wie weit wir tragen, wie weit wir die Gegenstände fortbewegen dürfen. Der äussern Prägung dieser Sabbathverordnung entspricht auch das innere Wesen; als geistiger Grenzpfabl für alle Sabbathgebote, als geistiges Bollwerk für alle Sabbath Vorschriften darf das Tragenverbot bei richtiger Erfassung angesehen und betrachtet werden*). Betrachten wir nur rein äusserlich den sprachlichen Ausdruck, womit dieses Tragenverbot bei unseren Weisen עיי י׳ל שמן תבז״ל בזה לרםזז על םה שאםדז הם : כל סזונותי! של אדם קצזבים (• לו םר״ד. הדן ״םה*את שבת' (ביצה ם״ז ב׳) כל1םר הבנת שבת שהיא ק1דםת לכל עיין ם‘* סי׳ דג׳א. bezeichnet und präzisirt wird; der innere Zusammenhang und die innere Verwandtschaft der beiden Begriffe und der beiden Tätigkeiten wird sich jedem von selbst ergoben; es heisst immer הלצאה והכנסה . Für zwei scheinbar ganz verschiedene Ziele und Zwecke zu erreichen suchende Verrichtungen wird diese sprachliche Bezeichnung gebraucht. Beim Aus- und Einheben des Sefer Thora hören׳ wir von הלצאה להכנסה und beim Trageuverbot ist dies die allgemeine Präzisierung und Erklärung. Mit dem Aus- und Einheben der Thora beginnen wir erst die .מצוד, als Einleitung und Beginn zur Thoravorlesung geschieht die הלצאה und auch die הלצאת שנת das Verbot von Hinaus- und Hineintragen von Gegenständen am Sabbath; es bildet den Rahmen, aber auch die Einleitung zur Erfassung und Vertiefung für den Sabbathgedanken. Versuchen wir gerade dieses Verbot, das ja am meisten verletzt und unbeachtet gelassene wird, etwas tiefer zu ergründen. Sehen wir nun, ob nicht gerade die gleichlautende sprachliche Bezeichnung für die beiden oben gemachten Tätigkeiten ein Fingerzeig zur Ergründüng dieses Verbots sei? Durch das Aus- und Eiuheben der Thora aus der heiligen Lade wollen wir letzten Endes — durch die vorzunehmeude Verlesung aus derselben — das menschliche Leben veredeln, es sittlich hebeD und klären. Um die Lehre Gottes zu vernehmen und zu beherzigen, damit bei jedem Menschen ״dieFeinde Gottes sich .zerstreuen, die Gegner des Heiligen entfliehen“ wird die Thora aus der heiligen Lade gehoben. Zu einem ähnlichen Ziel soll und muss uns auch, bei richtiger Erfassung, das vorliegende Verbot führen. .Es weist den Menschen an, sich wenigstens einmal in der Woche, in sein eignes selbstgeweihtes Haus-Heiligtum zurückzuziehen. Hier soll er am jüdischen Gottesaltar in seinem eigenen Heime, in seinem Hause Weiterarbeiten, ihn weiter ausbauen. Sechs Tage sind zum Erwerben, zum Erstreiten, zum Erkämpfen aber auch zum Einheim* sen, zum Einsammeln und zum Hineintragen in das eigne