Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 12 (12.1908)
- Date
- 1908-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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I >er Sabbath. DasSonntagsruhegesetzvordemBaslerGrossenRat ץ . < In der letzten Sitzung setzte der Grosse Kat die Beratungen über das neue Sonntagsruhegeselz fort. Im Verlaufe der Beratung stellte ein Mitglied einen Antrag zu Gunsten derjenigen Israeliten, die am Sabbath ihre Geschäfte geschlossen halten Der Antrag wurde noch von anderer Seite befürwortet. Der Vorsteher des Departaments des Innern jedoch, Regiernngsrat Wullsrhleger, war mit diesem Antrag nicht einverstanden und beantragte dessen Ablehnung. So wurde der Antrag mit 67 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Die Debatte mit ihrem in jeder Beziehung bedauerlichen Ausgang nahm folgenden Verlauf: § 20 enthält für die Abweichungen vom Gesetz besondere Vorschriften, in denen der Regierungsrat die Competentz erhält, mit Rücksicht auf spezielle Verhältnisse passende Bestimmungen aufzustellen. Hierzu stellt hritz Amstein, Redakteur der freisinnigen .National Zeitung“ den Antrag, den folgenden Passus hier beizufügen: .Den Geschäftsinhabern jüdischer Konfession, welche nachweisbar ihren Geschäftsbetrieb am Samstag ruhen lassen, ist es gestattet ihre Angestellten Jüdischen Glaubens an Sonntagen während der Stunden von 10—12 Uhr Vormittags zu beschäftigen, mit der Massgabe, dass die Geschäftslokale für den allgemeinen Verkehr geschlossen bleiben und keinerlei Lärm verursachende Arbeiten in denselben ausgeführt werden“. Zur Begründung seines Antrages führt der Redner u. a. folgendes an: .Die Israeliteu, die am Samstag, wie es ihnen durch ih Religionsgesetz vorgeschrieben ist, keine Arbeit verrichten, bringen für die Beobachtung dieser religiösen Vorschrift grosse materielle Opfer. Es kann nun nicht im Sinne des Gesetzgebers liegen, den Israeliten die Beobachtung ihres Ruhetages dadurch zu erschweren oder fast unmöglich zu machen, dass sie gezwungen wer-‘ den, zwei Ruhetage nacheinander zu halten. Das vorliegende Ruhetagsgesetz will ja keinen religios־en Charakter tragen : sein Leitmotiv ist vielmehr das p 11 ys i s c b e und soziale Moment, dass den einzelnen Mensch körperliche Erholung gewährleistet und freier Spielraum zur Ausbildung ihres Geistes und zur Pflegung des Familienlebens gegeben werde. Es kann unmöglich die Absicht obwalten, die israelitischen Angestellten zu 48 ständiger Ruhe zu zwingen und ihnen die Verrichtung irgend einer Arbeit von Freitag Abend bis Montag Früh zu verbieten. Wenn, wie es bisweilen vorkommt, dass jti- (tische Festtage auf Montag und Dienstag fallen, müssten die israelitischen Geschäfte vier Tage nacheinander geschlossen bleiben. England, das klassische Land der puritanischen Sonntagsruhe, Holland und die vereinigten Staaten machen den Israeliten, welche den Sabbath feiern, weitgehende Zugeständnisse. Es ist begreiflich, dass den israelitischen Detailgeschäften keine Ausnahmestellung eingeräumt und ihnen die Oeffnung der Läden an Sonntagen nicht gestattet werden kann, weil dadurch ein Schaden für die christliche Konkurrenz entstände. Aber sicherlich leidet niemand darunter, wenn israelitische Geschäftsinhaber ihre Angestellten israelitischen Glaubens zwei Stunden am Sonntag im Bureau die nötigsten Arbeiten vornehmen lassen. Die Kontrollierung wird nicht schwer sein, da nur eine kleine Zahl, etwa 10 bis 12 Geschäfte, in Betracht kommen. Ich glaube, es wäre nur recht und billig, deujenigen Israeliten, die eben erst 24 Stunden völlig geruht haben, zu erlauben, ihre Angestellten an Sonntag wenigstens zwei Stunden still zu beschäftigen. Ich bitte deshalb, meinen Antrag anzunehmen“. Dr. E. Feigenwinter (Kathol. Kolksp.) teilt die Ansicht des Vorredners. Er empfiehlt dem Grossen Rat den Antrag anzunelimen und dem billigen Wunsche / Rechnung zu tratren׳. Man solle der jüdischen Konfession und denen, die ihr Reiigioiisgesetz streng beobachten mld die es ohnehin schon schwer genug habe», wenigstens mit. diesem Minimum entgegenkommen. Dr. 0. Kully (Kathol: Volksp.)־ fasst das Ruhtetagsgesefz vom staatlichen Standpunkte und befürchtet, es könnten durch Annahme des Antrages Missbräuche edtstehen. Die Israeliten könnten am Samstag mit Christliehen und Sonntags mit jüdischen Angestellten arbeiten und also 7 Arbeitstage habem*?) Man solle die Israeliten jedoch nicht besser stellen als die Christen. Fritz Am stein hält entgegen, dass-der Wortlaut seines Antrages solche Missbräuche ausschlieSse. Sein Antrag rede nur von solchen Israeliten, die nachweisbar ihren Geschäftsbetrieb am Sabbath einstellen.! Dr. I. Kern (üb.) schüesst sich dem Antrag Arastein ebenfalls an, in der Voraussetzung, dass Garantien dafür geboten werden, dass die jüdischen Läden am Sonntag ganz geschlossen bleiben und dass die Vergünstigung wirklich nur snlchen gewährt wird, die strenge Sabbathruhe halten. Es sei gewiss nur gerecht, dass die Rcgierung denjenigen, denen durch ihr Religionsgesetz vorgeschrieben ist, an einem andern Tage zu ruhgn, niö״- liehst entgegenkomme. Vielleicht lasse sich der Antjiag verallgemeinern, sodass auch die Sabbathisten der Vergiinstigung teilhaftig würden * ~; Regierungsrat Wullschleger (soz.) beantragt formell für den Fall, dass der Antrag Arnstein angenommen werden sollte, ihn als besondern Paragraphen zwischen § 15 und § 20 einzuschalten. In materieller Beziehung kann er sich jedoch mit dem Antrag nicht! befreunden. Der Regierungsrat hat. auch einem diesbezögliehen frühem Gesuch der Israeliten nicht willfahrt. Der Redner weist auf die Gefahren dter Konsequenzen | hin. Auch die Sabbathisten würden das gleiche Recht verlangen und schliesslich bekäme man neben dem staatlichen hoch eine Reihe konfessioneller Ruhetagssvsteme. Man 1|tQlI• doch aber allgemeine Ruhetage und nicht solche einzelner Konfessionen. Ferner würde sich die Kontrolle schwieriger gestalten als man denke. .Aus diesen und andern Gründen“ (welche sind dies? Sollte hier etwas Judenfeindschaft im Spiele sein? Die Red.) empfiehlt der ltegierangsrat Ablehnung des Antrages Amstein Die Abstimmung, die hierauf vorgenommen wird, ergibt Ablehnung des! Anträges Amstein mit 67 gegen 10 Stimmer. j Es ist klar, dass die vom Regiernngsrat erwähnten Gründe: ,Konsequenzen und Kontrolle“ zum grössten Teil nicht stichhaltig, auf keinen Fall aber hinreichend kind, um den Israeliten das Minimum zu verweigern, das i|hnen durch den Antrag gewährt worden wäre und das, wie die Votanten hervorhoben, ihnen zu versagen geradezu; eine Ungerechtigkeit bedeutet. Die Konsequenzen sind unseres Erachten nicht so gross. Neben den Sabbathisten, deren Anzahl in Basel eine verschwindend kleine ist, wüsste» wir wirklich Niemand, der auch nur mit einem Schein von Recht verlangen könnte, es solle ihm erlaubt werden, am Sonntag einige Stunden seine Angestellten beschäftigen zu dürfen, weil er eben erst 24 Stunden geruht bah«. Was der Regierungsrat tpit der ,Reihe konfessioneller Ruhetagssysteme“ meint, wissen wir nicht; er selbst vielleicht auch nicht. Der Schlusssatz, der von ,diese!) und andern Gründen“ spricht, lässt allerdings, wie Sahor sagte, tief blicken. Auch ein Sozialdemokrat ist bisweilen, natürlich ,unbewusst“ — denn es passt ja nicht zum Programm — ein Judenfeind. 1 Ob das Gesetz durch das Referendum vor die Volks- Abstimmung gezogen wird, ist noch ungewiss. Die Ent- Scheidung des Grossen Rates ist nicht geeignet, die .Sympathien für das Gesetz zu vermehren.