Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 12 (12.1908)
- Date
- 1908-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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T)esen]bsp JS08 8. Jahr$. Ko. 12• fß fDcmafsblaff ' *441. .»׳׳ zurpörderung der Sabbatbbeiligung 1m locialen und wirtlcbaftlicben Ceben der Gegenwart. Mt i w m 1!« :Ä& ב80ן!ר des Verbandes der Sabbathfreunde, des Vereins zur Versicherung gegen Stellenlosigkeit Frankfurt a. M., des Vereins lür Stellenvermittlung, Berlin, des Stellenvermittlungsvereins Jüdischer Kaufleute. Breslau und des Isr. Stellenvermittlungsvereins, Hamburg. :, ■ Verlag: ' Redaetlon: ־־ , Verein zur Versicherung gegen Stellenlosigkeit. Frankfurt a- M.? Dr. Ed. Biberfeld, Berlin.— Centralbureau des Verbandes der Sabbathfreunde: Berlin C., Heldereutergasse 4. Oie Mitglieder des Verbandes und der Stellen verunuluiujs vereine zu Berlin, Breslau, Frankfurt und Hamburg erhalten daa, Monatsblatt ,Der Sabbath“ unentgeiuich. Bezugspreis für Nicbtmitgliedcr Mk. 3.— jährlich. — Anzeigen 30 Pfennig die Tiergespaltene Petitzeile, bei Jahresaufträgen Rabatt. — Correspondenzen für die liedaction an Dr. Ed. Bibcrfeld Berlin C., Heideremergasse 4, alle sonstigen Mitteilungen geschäftlicher Art an die Geschäftsstelle des ״Der Subbath“, Frankfurt a. M., Neue Zeil 63. - - A Naohdruck der Artikel mit Quellenangabe erwünscht. * VEUEINNBVREAVX: Berlin £: Keidereutergasse 4 Breslau; Freiburjerstr. 42. Hamburg 6.: Carslinenstr. 321• Frankfurt a. M.: SchülVqnstr. 14. DerVereinstag der 1 ״Freien Vereinigung“. Am gleichen Tage mit der Deiegiertenversammlung unseres Verbandes wird ebenfalls in Frankfurt א• ד der diesjährige Vereinstag der ״Freien Vereinigung“ stattfinden. Eine Collision der Sitzungen wird dadurch vermieden werdep, dass der Vereinstag sich mit den Abendstunden des 28. Dezember von 7 Uhr an begniigt, sodass für unsere Beratung genügend Raum und Zeit bleibt• Gemeinsam beiden Vereinigungen gilt eine Veranstaltung, zu welcher die Synagogengemeinde ״Israelitische Religionsgcsellsehaft“ uns mit folgender Einladüng beehrt hat: 4 ,,Wie wir vernehmen, soll der Delegiertentag Ihres Verbandes am 28. Dezember d. ). jfn Frankfurt abgehalten werden. Von dem Wunsche geleitet, unserer lebhaften Sympathie für Ihre erfolgreiche Wirksamkeit im Dienste unserer religiösen Ideale Ausdruck zu verleihen, gestatten wir uns aus. diesem Anlass ' die Delegierten Ihres Verbandes zu einer zwanglosen Zusammenkunft mit den hiesigen Gesinnungsgenossen und den Vertretern der ״Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen judentums“ auf Sonntag, den 27. Dezember abends 9 Uhr in den grossen Saal des Börsenrestaurants, Schillerstrasse 11, einzuladen. Wir hoffen, dass recht zahlreiche Mitglieder Ihres geschätzten Verbandes in Frankfurt erscheinen werden und begrüssen Sie hochachtungsvoll Der Vorstand. Der Vorsitzende : Der Schriftführer (gez.) L. Feist. <gez.> M. Sch wa r zsc h iI d. Wir zweifeln nicht daran, dass unsere Herren Delegierten dieser freundlichen Einladung mit Freuden folgen י werden, und bitten sie, ihre Dispositionen so zu tretten, dass sie schon Sonntag abend in Frankfurt ainvcsfjnd |ind. Anleitung für dieWahlen 2umDelegirtentag. ׳ a. Entsendung der Delegirten. - 1. Auf je 25 Mitglieder einer Ortsgruppe entfällt ein Delegirter.— 2. Jede Ortsgruppe, die weniger als 25 Mitglieder zählt, ist sobald sic aus mindestens 10 Mitgliedern besteht, berechtigt einen Delegierten zu entsenden ij: 7 des .Statuts.) 3. Ortsgruppen von weniger als 10 Mitgliedern, sowie Einzelmitglieder sind berechtigt als Gäste ohne jedes Recht — an den Verhandlungen teilzunehmen. b Verwaltung der Mandate. 4. 1 Delegierter kann im Höchstfälle 4 Stimmen führen j 5 Zu Delegierten kann jedes Vcrbandsmitglied ernannt werden^jmabhängig davon, ob es am Platze der entsendenden Ortsgruppe! wohnhaft ist. oder nicht. ' b. Die Anerkennung der Mandate seitens des Dclcgiertentags erfolgt nur, wenn die Delegirten eine schriftliche Bestätigung des betreffenden Ortsgruppenvofstandes der Majidats-Prüfungscommission ries Delegiertentages vorlegen. ___ . C. Reisespesen. _ 7. Die Entsendung der Delegierten hat in der Regel auf Kosten der •Ortsgruppe unter Verwendung des ihr satzungsgemäss zץstehenden Fünftels der Gesamnitcinnahmen an den Beiträgen zu erfolgen. 8. In besonderen Ausnahmcfällen. die dem geschäftsführenden Ausschuss spätestens 8 Tage vor dem Delegirtentag zur Kenntnis zu bringen sind, können aus der Verbandskasse ausserdem Extra- Zuschüsse bewilligt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf 1}iesc Zuschüsse besteht nicht. Eine nachträgliche Bewilligung findet dagegen nicht statt. , _ , d. Benennung der Delegierten. _ [ <). Die Ortsgruppenvorstände werden ersucht, die erwähnten Delegierten spätestens S Tage vor dem Delegirtentage dem geschäftsführenden Ausschuss unter Angabe der auf sie vereinigten Stimmenzahl zu benennen. ‘