Mannheim
Compact Memory

Der Sabbath · 1908-05-01 · 5 (5.1908) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
5 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4874912-5428452-5428547--334-4875211
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

30 Der Sabbath. Offizielle Mitteilungen. Erfreulicherweise kommen aus unseren Ortsgruppen jetzt»injmer häufiger Wünsche um Ueberlassung von gecig,1F#tefl Büchern für ihre Bibliotheken. Da die uns gesohen^^jMs überlassenen Büchervorräte und ebenso uns^r JTondar nahezu erschöpft sind, so richten wir an alleunsifcre Freunde die wiederholte dringende Bitte, uns Büctyar^deutsch oder hebräisch), die ihnen entbehrlich und füf uns von hohem Nutzen sind, freundlichst zu überlassen und durch Spenden unseren Bibliotheks-Fond wieder aufzufüllen. Der Geschäfts führende Ausschuss Dr. E. Biberfeld. ' Der Unterzeichnete Ausschuss erfüllt hierdurch die tiefsafcnverzliche Pflicht von dem Hinscheiden des Herrn Isid4jü#Jeremias-Posen. Mitbegründers und tätigen Mitarbeiters in der dortigen Ortsgruppe, gebührend Kenntnis zu׳ geben r ־.:צב. Der Geschäftsführende Ausschuss * Dr. E. Biberfeld. Materialien zur geplanten Neuordnung "der Sonntagsruhegesetzgebung Berlin, 7. Mai. Die Stimmen der berufenen Vertreter der Interessen des Handelsgewerbes, die sich gegen die absolute Sonntagsruhe, wie sie der EntJgSurf des Reichsamts des Innern vorschlug, wenden, haben in der letzten Zeit, da fast alle Handelskammern, kaufmännischen Vereine u. s. w. ein ablehnendes Votum abgabenj’ sich so sehr vermehrt, dass wir, um den Raum unseres Blattes nicht ausschliesslich damit zu füllen, dieselbe fortan nur noch ausnahmsweise hier wiedergeben können. Beachtenswert sind aber die Gutachten zweier Handelskan^nern, Breslau und Posen, welche für ihre ablehnende Meinung speziell auch die Rücksichtnahme auf die zahlreichen sabbathtreuen Kaufteute in ihrem Bezirk ins Feld führt. So schreibt die Breslauer Handelskammer (vgl. Zeitschr. für ,Handel und Gewerbe“ vom 16. April d. J. S. 565): .... ,Rücksichtnahme verdienen schliesslich doch auch im Gesamtbereiche des Handels die immer noch recht zahlreichen Angehörigen derjenigen Religionsbekenntnisse, welche die Sabbatheiligung als unverletzliches Kulturgesetz innehalten. - An der Hand dieser An- und Ausführungen hat sich in uns die Ueberzeugung gebildet, dass der Aufbau des Entwurfes auf dem Prinzip des Verbotes der vollständigen Sonntagsarbeit als ein schwerer gesetzgebungspolitischer Missgriff zu beurteilen und verurteilen wäre“. ..... Und die Posener Handelskammer (ebenda S. 576): ״In unserem Bezirk wird der Handel grösstenteils von Personen jüdischer Konfession ausgeübt, von denen die Strenggläubigen Sonnabend religionsgesetzlich zu feiern gezwungen sind. Im Falle der Einführung völliger Sonntagsruhe müssten diese Geschäftsleute also in jeder Woche zwei Tage hintereinander ihr Geschäft schliessen. Es ist offensichtlich, dass sie dadurch wirtschaftlich ganz bedeutend geschädigt werden müssten. . . . Aus diesen Gründen müssen wiejuns entschieden gegen die in dem vorläufigen Entwurf vorgesehene Regelung der Sonntagsruhe aussprechen, würden uns jedoch mit einer mässigen Verminderung der in der Gewerbeordnung für den Handelsverkehr freigegebenen 5 Stunden einverstanden erklären können.“ .... : * * * In der Pletiarversammlung der Berliner Handelskammer vom 28. Februar wurde über den Entwurf einer Novelle betr. die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe beraten. Die Handelskammer erklärt sich auf behördliche Anfrage gegen diesen Gesetzentwurf, da die gegenwärtig bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung hinreichende Handhabe bieten, eine allen Interessen Rechnung tragende Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe herbeizuführen. * * * Der Zentralausschuss Berliner kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine hat sich auf eine Anfrage des Polizeipräsidenten, die eine Aenderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betraf, gutachtlich ausgesprochen. Der Ausschuss hat erklärt, dass eine weitere Verkürzung der für die Sonntagsarbeit freigegebenen Stunden und eine Aenderung des gegenwärtigen Zustandes den Interessen besonders der Kleingewerbetreibenden, sowie denjenigen der Klein-, Land- und Mittelstädte zuwiderlaufen würde. Gerade aus der freien Wirtschaftliehen Bewegung,; die die völlige Sonntagsruhe in vielen Städten bereits durchgeführt hat, darf gefolgert werden, dass überall da, wo die wirtschaftliche Notwendigkeit zum partiellen Oftenhalten der Betriebe am Sonntag nicht besteht, die Kaufiieute sowohl als die Kommunalverbände von selbst zur Durchführung der völligen Sonntagsruhe übergehen. Eine! Verallgemeinerung aber durch gesetzlichen Zwang hält der Zentralausschuss teils für überflüssig, teils für schädlich und verhängnisvoll. Der Zentralausschuss ist dementsprechend für die ungeänderte Beibehaltung der gegenwärtigen Bestimmungen eingetreten. * * * Zu dem Entwurf betreffend Abänderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe hat die Detaillistenkammer zu Hamburg folgendermassen Stellung genommen : Nach eingehender Begründung setzt die Detaillistenkammer ihre Vorschläge wie folgt zusammen: 1) Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. 2) Aenderung des § 105b Abs. 2, dahin, dass a) die Worte ,nicht länger als fünf Stunden* ersetzt werden durch die Worte: ״nicht länger als drei Stunden und nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus*; b) die Fassung ״für die letzten vier Wochen vor Weihnachten.(bis) zulassen“ ersetzt wird durch die Fassung: ״Die Polizeibehörde kann für die letzten drei Sonntage vor Weihnachten bis zur Dauer von 10 Stunden, jedoch nicht über 8 Uhr abends hinaus, sowie für drei weitere Sonn- und Festtage, an denen örtliche Verhältnissen einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, bis zur Dauer von 6 Stunden, jedoch nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus, einen erweiterten Geschäftsverkehr zulassen“. * * * Iu der Altonaer Handelskammer wurde am 24. Februar eine Sitzung abgehalten, zu der die Vertreter der verschiedenen Branchen aus dem ganzen Handelskam.1.erbezirk erschienen waren. Als einziger Punkt stand die Regelung der Sonntagsruhe auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende erklärte den Erschienenen die Materie, um die es sich hier handelt und die in den Grundzügen den Erschienenen bekannt war, da ja eine ganze Anzahl von ihnen auf Anfordern bereits der Handelskammer schriftliche Gutachten eingereicht hatte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.