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Der Sabbath · 1907-07-01 · 7 & 8 (Juli-August 1907) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
7 & 8 (Juli-August 1907)
Date
1907-07-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Der Sabbath. 46 - I^eÄabbath bildet eine der Grundlagen des Jadentums, seine Heiligung1!wird in der Bibel auf das Eindringlichste geboten. Er hat als׳. aUe der, bedeutsamsten Vorschriften das Pausieren der g.e9«häf£lic2en Tätigkeit. Abgekehrt von allen Sorgen des Erwerbes, sollt,der Gläubige in Erinnerung an die bei der Schöpfung bewährte redjgiösen! äad~ sittlichen Ideale io der Anfrechterhaltang dieser Immtution ’wurzeln sieht, ist im gewissem Sinne auch das StaatsinMWesse bei dieser Krage in Mitleidenschaft gezogen. Es kann in einer materiell^»׳ Zeit für die Allgemeinheit nur sittlich wertvoll sein, wenn Men^nen unter freudigen Empfindungen einer Ide& grosse materielle Opf^r bringen. Die gesetzestreuen jüdischen Geschäftsinhaber, die getreu ihrer religiösen Ueberzeugung unentwegt an der gewissenhaften Wahrung des Sabbatbgesetzes festhalten und der oft gewäKgen Opfer nicht achten, die der Ausübung und Entfaltung ihres Betriebes damit anferlegt werden, werden nur bei einer nooh weiteren Ausdehnung der Sonntagsruhe vor die Alternative gestellt: Preisgabe des Sabbaths oder wirtschaftlicher Buckgang. . Beiles bedeutet nicht nur für den einzelnen, sondern — wir dürfen das aus voller l’eberzeugung anssprechen — mittelbar das Staatsganzeein nicht zu unterschätzendes Unheil. Der ' glauhignstreue Jude, der den Sabbath aufgiebt, hat damit nicht nur sein inneres und äusseres Leben eines kostbaren sittlichen Gutes beraubt, sondern damit zugleich die tragende Grundlage der jüdisehen Religion verleugnet und sich und seine Kinder den zersetzen- •den Einflüssen einer religionsfeindlichen Zeit in der Regel schutzlos preisgegeben. Wo dieses festeste Bollwerk der überlieferten jüdisehen Religion den Ansprüchen des materiellen Lebensbedarfes zum . Opfer gefallen ist, da schwindet allmählich ein konservativer Zug nach dem andern aus der Seele wie aus dem Familienleben des Juden^ .und es wird in vielen Fällen einer religiösen Verödung der Weg geebnet, die dem weitblickenden Staatsmann ebenso wenig erwünMht sein kann wie eine Proletarisirung auf wirtschaftlichem Gebiete’ Es wäre auch gegen den sozialen Zweck des Gesetzes, wenn nie Ruheperiode allzusehr ausgedehnt würde und dadurch der "jtaumi'fur sittlich nicht zu ־billigende Verwendung der Zeit gegeben wäre. Von ähnlichen Gesichtspunkten ausgehend, wie sie in genann- Gutachten niedergelegt sind, schufen bereits andere Staaten ten _ ״ Ausnahmebestimmungen für solche Israeliten, welche das Arbeits-. verbot am Sabbath pünktlich und gewissenhaft innehalten. England, das *klassische Land der puritanischen Sonntagsruhe, Holland und die Vereinigten Staaten gewähren den Israeliten, welche den Sabbath beobachtet^, analoge Zugeständnis.e. Ebenso hat in ihrem kürzlich י '»ipsserifcn treuen Ortsstatut die Stadt München auf die sabbath-!öden Geschäftsinhaber Rücksicht genommen. Auf Grund dieser Erwägungen gestatten wir uns dom Wohl- ״T_chtn Magistrat folgende Bitte zu unterbreiten. Derselbe wolle ätigst zu dem beschlossenen Ortsstatut die Bestimmung hinzufugen: ' ,Denjenigen Geschäftsinhabern jüdischer Konfession, welche ‘ '״nachweisbar ihren Geschäftsbetrieb an Sabbatben und israeliti- ״sehen Feiertagen ruhen lassen, ist es gestattet, während der ״Stunden von 7—' *10 und 7» 12—2 die Verkaufsstellen ollen zu “.halten und ihre Angestellten jüdischen Glaubens zu beschäftigen.“ Sollte der verchrÜche Magistrat die Annahme obiger Bestimmang für untunlich erachten, so bitten wir, dieser Bestimmung wenigstens folgen.de Fassung* geben zu wollen. . Denjenigen Geschäftsinhabern jüdischer Konfession, welche ,nachweisbar Ihren Geschäftsbetrieb an Sabbathen und israeliti- ״sehen Feiertagen ruhen lassen, ist es gesattet, ihre Angestellten ״jüdischen Glaubens an Sonn- und Feiertagen während der ״Standen von 7—1,'*IO und 1.»12—2 zu beschäftigen mit der ״Maasgabe, dass die Geschäftslokale geschlossen bleiben.“ Mit vorzüglicher Hochachtung Verband der Sabhathfreunde Ortsgruppe Posen. ja hinlänglich bekannt ist. Unsere Beschlüsse gingen dahin, für die Geschäfte mit offenen Verkaufsstellen Sonntags die Beschäftigungszeit von 7V* bis 91/* Uhr morgens ׳ nnd von 117• bis 1 Uhr mittags, also im ganzen auf 37» Stunden und für Engros-Geschäfte von 77» bis 9 Ubr oder von 117» bis 1 Uhr also auf 17» Stunde festznsetzen. Die Sonntagsruhe ist danach gegen früher wesentlich erweitert worden. Nachdem dieser Beschloss gefasst war, hat sich eine Anzahl jüdischer Finnen, ich glaube, es sind gegen 60 Geschäfte in Posen, zusammengetan, und sie haben sich gesagt, dass ihre jungen Leute eine ausreichende Ruhe schon dadurch geniessen, dass sie von Freitag Abend bis Sonnabend Abend, im ganzen etwa 25 Stunden, unbeschäftigt sind, diese 60 Firmen — es sind das diejenigen, welche eine vollständige Sabbathrnhe halten — bitten nun, ihre jungen Leute jüdischen Glaubens fünf Stunden wie bisher, wenigstens bei geschlossenen Türen in der jetzt eingeschränkten Zeit beschäftigen zu dürfen. Mit Rücksicht darauf, dass die Angestellten dieser Firmen tatsächlich schon eine vorangegangene 25 stündige Ruhe hinter sich haben; und ferner mit Rücksicht darauf, dass diese Firmen gezwungen sind, sich der beschränkten Sonntagsruhe zu unterwerfen, ist die Bitte als berechtigt anzuerkennen. Die Kommission, die seinerzeit das Ortsstatut über die Sonntagsruhe vorberaten, hat sich mit der Bitte beschäftigt und dahin einverstanden erklärt, dem Wunsche zu entsprechen. Wenn diese Finnen ihren Leuten vorher eine so ausgedehnte Ruhe gewähren, so entspricht es wohl nur der Billigkeit, ihnen auch entgegenzukommen. Ich bitte demgemäss, dem Wunsche der Petenten nachzukommen, ln diesem Sinue bat sich auch die Kommission der Stadtverordneten entschieden. Es sind zuerst gewisse juristi׳che Bedenken hiergegen p-eltend gemacht worden. Inzwischen stellte sich heraus, dass 8. Z. der bayerische Staatsrechtlehrer Professor Max v. Seydel in ilünchen und jetzt auch das bayerische Ministerium dahin ausgesprochen haben, dass keine Bedenken dagegen erhoben werden können. Auch das Magistrats-Kollegium hat mit allen gegen eine Stimme sieh für Annahme der Vorlage ausgesprochen,. Ich bitte Sie, sich ebenfalls damit einverstanden za erklären. Stadtverordneter Ignatowicz (Pole): Ich kann den Ausführungen des Stadtverordneten Kirscbner im ganzen nur beitreten. Den Firmen, die Sabbathrnhe haben, bleiben am Freitag oft Arbeiten liegen, die dann Sonntag früh unbedingt erledigt werden müssen. Ich bin auch dafür, diesen Geschäften die angegebene Erweiterung der Arbeiten Sonntag zu gestatten, aber bei geschlossenen Türen. Die Geschäfte schon vorher und dann noch eine Stunde länger auch offen halten zu dürfen, das würde za vielen Unannehmlichkeiten führen und eine Benachteiligung der übrigen Geschäfte in sich scbliessen. Im übrigen bin ich für die Vorschläge des Magistrats. Der Vorsitzende Justizrat Salz bringt hierauf, da sich niemand mehr zum Worte meldet, folgende Magistratsvorschläge zur Verlesung. Der Entwurf einer Ortssatzung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe zu stehen soll folgende Zusätze erhalten: 1. § la erhält folgenden Nachsatz: ״Denjenigen Geschäftsinhabern jüdischer Religion, die nachweisbar ihren Geschäftsbetrieb am Sabbath und an israelitischen Feiertagen ruhen lassen, ist es gestatter, ihre Angestellten jüdischen Glaubens an Sonntagen auch während der Stunden von 7 bis 77» Uhr morgens und von 1 bis 2 Uhr mittags zu beschäftigen mit den Massgaben, dass die Geschäftslokale während dieser Zeit für den allgemeinen Verkehr geschlossen bleiben and keinerlei Lärm oder Aergernis erregende Arbeiten in dieser Zeit ausgetübrt werden.“ 2. § 1c erhält folgenden Nachsatz: ״Den im Nachsatz zu la näher bezeichneten Geschäftsinhabern jüdischer Religion ist es gestattet, ihre Angestellten jüdischen Glaubens an Sonntagen von S bis 97» Uhr morgens und von 117» bis 1 Uhr mittags za beschäftigen mit der Massgabe, dass die Geschäftslokale für den allgemeinen Verkehr nnd während eines dieser beiden Zeiträume geöffnet bleiben und dass während der andern Standen keinerlei Lärm oder Aergernis erregende Arbeiten ausgeführt werden.“ Die Ergänzung wird alsdann einstimmig angenommen. GTpichzeitig machten auch die beteiligten Firmen und di*f Handlungsgehilfen Eingaben im gleichen Sinne. Der Magistrat stimmte dem gemachten Vorschläge zu, so dass difVorlage nochmals an die Stadtverordneten zurückgehen musste.♦ Der Verlauf der dort gepflogenen Verhandlungen ergibt sich aus folgendem uns zugegangenen Bericht,: Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am ' 14. August stand als erster Gegenstand die ״Ergänzung des Qrtsstatuts betreffend d£ Sonntagsruhe im Handelsgewerbe‘ Referent über diesen Gegenstand war Stadtverordneter Rechtsanwalt Kirschner, (Freie.) welcher ansführte: Sie werden sich erinnern, dass wir kürzlich, bevor wir in die Ferien gegangen sind, ein Ortsstatut zur Erweiterung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe angenommen and erlassen haben, j Ich will deü*Iuhalt hier nicht ausführlich rekapitulieicn, da er ihnen | Nachdem es nunmehr an zwei Plätzen gelungen ist, den SoDderbedürfnissen der am Sabbath geschlossen haltenden Geschäfte durch Ausnahmebestimmungen in dem Ortsstatut Geltung zu verschaffen, muss es bei rechtzeitiger and energischer Bemühung überall möglich sein, Gleiches zu erzielen. — Wir richten also an unsere Gesinnungsgenossen und speziell an unsere Ortsgruppen die Mahnung, dort wo Aenderungen in den Bestimmungen über die Sonntagsruhe geplant sind, sofort und energisch einzugreifen. Material steht ihnen von uns aus reichlich zur Verfügung; auch sonst werden wir jede mögliche Unter- Stützung selbstverständlich gewähren.

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