Mannheim
Compact Memory

Der Sabbath · 1907-03-01 · 3 (3.1907) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
3 (3.1907)
Date
1907-03-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4874912-5428448-5428522--187-4875074
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Sabbath. un ^6ilv«llen Konsequenzen eines an sich segensreichen ätzes auf dem Wege der Selbsthilfe anzuwenden vert bat und endlich auf das lebhafte Interesse hinge- »n, das der Staat daran nehmen muss, den religiösen Verfall, des deutschen Judentums und eine weitere wirtschaftliche Schwächung der religiös konservativen Kreise zu verhindern. Die Eingabe gipfelt in der Bitte, der Gewerbeordnung unter § 105 c Ziffer 6 eine Bestimmung einzufugen, «infolge deren es den am Sabbath feiernden Geschäften gestattet wäre, ihren Betrieb — eventualiter unter ,Ausschluss offener Verkaufsstellen — am Sountag fortzuführen. Als Anlagen sind der Eingabe beigefügt: 1. eine Darstellung der amerikanischen Sonntags-Gesetzgebung, 2. die in Betracht kommenden Bestimmungen der! englischen ,facto ry and workship act* vom Jahre 1878, 3. Artikel 7 des holländischen Arbeiterschutzgesetzes vom 1י> Mai 1889, 4. der zur Zeit dem englischen Parlamente vorliegende Antrag der Abgeordneten George White und Genossen betr. die Sonntagsruhe. In allen diesen ausländischen Gesetzgebungsakten sind die Interessen der saböathtreuen Juden mehr oder minder berücksichtigt. In der jüngsten Vorstandssitzung des Vereins der Detaillfsten in Darmstadt stand die Frage der E i nf ü h rAn g der vollständigen Sonntagsruhe im -Mittelpunkt der Verhandlungen. Der Vorsitzende, Herr Supp, gab die ltesultat der Umfrage bekannt. Von zirka 700 herausg%ebenen Fragebogen gingen 606 wieder ein* Hiervon sprachen sich 488־ für E i n f & h rimjrj 116 dagegen aus. 19 Interessenten wünschen reicjsgesetzliche Regelung. Der Vorstand steht mit ehier anderen wirtschaftlichen Korporation wegen gemeinsamen Vorgehens noch in Unterhandlung. Nach Abschluss derselben wird er auf Grund der mehr als zwei Drittel Majorität? seine Anträge bei der zuständigen Behörde stelleiiirw► Aj|th im Auslande' steht die. Erweiterung der Sonntagsruhe allerorten auf dem Tapet. So berichtet der ,rt&raelit“ aus Russland, dass auch die russischen Juden ntmmehr glücklich ihren Anteii an der Plage haben, welche d1<||ßesetze über die Sonntagsruhe der jüdischen Bevölkeru^g in den verschiedenen Ländern gebracht haben. Das hit unseren Brüdern im Zarenreich grade noch gefehlt, j U0b russische Regierung Dt ja sonst von keiner besonderen Vorl ifbe für westindische Einrichtungen beseelt, umso bitterer ist die Ironie, die darin liegt, dass sie jetzt auf einmal eine Institution der Kulturländer für nachabmens- ,wert► hjllt, die grade den Juden so teuer zu stehen kommt. Die Regierung braucht freilich nicht, wie das in den anderen Staaten notwemilg. ist, den beschwerlichen Weg einer förmlichen Gesetzgebung zu beschreiten, um hierbei zuln* ZTble zu gelangen. Es genügt, dass Herr Stolypin ferne Verordnung an die Gouverneure erlässt, in der ihnen aufgetragen wird, fpr die strikte Beobachtung der Sonntag^ruhe*1m Handelsgewerbe besorgt zu sein. Von den ,luden, die durch diese Maassregel doch unendlich schwer getroffen werden, ist in der Verordnung natürlich mit keinem Wort die Rede. Auf ein telegraphisches Ersuchen um Klarstellung der Rechte der Juden, erwiderte der Ministerpräsident, er habe es den lokalen Behörden überlassen, zu entscheiden, ob zugunsten der Juden mit Rücksicht auf deren religiösen Ueberzeugungen und besondere Interessen Ausnahmen zugelassen ״werden könnten, Die Verhältnisse der russischen Juden, die in den Städten in ungfeheitffiii Massen zusammengedrängt sind, machen es zwär zig einer Unmöglichkeit, sie durchweg zur genauen Beobachtung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe zu zwingen^ dass sie aber immerhin unter den discretionären Beftjpnissen der unteren Regierungsorgane sehr zu leiden haben werden, das ist wohl mit Sicherheit zu erwarten. Es ist bedauerlich, dass die grössteii jüdischen Gemeinden Russlands dieser Gefahr gegenüber, wie es scheint, noch untätig verharren. Man sollte doch keine Zeit verlieren, um zum Schutz der bedrohten jüdischen Interessen alles zu tun, was möglich ist. — Endlich wird im ,Israelit* auch aus Frankreich über eine wichtige Entscheidung in Sachen Sonntagsruhe berichtet: Ein bedeutsames und sehr erfreuliches Urteil wurde dieser Tage von einem französischen Gerichte gefällt. Vor dem Pariser Polizeigeficht hatte sich ein jüdischer Partiewarenhändier wegen Uebertretung des neuen Gesetzes über die Sonntagsruhe zu verantworten. Das Geschäft des Händlers befindet sich gegenüber dem Marktplatz St. Pierre. Die Märkte werden dort jeden Donnerstag und Sonntag abgehalten, weshalb der Mann sein Geschäft auch nur an diesen beiden Tagen offen hält. Er hatte für den Sonntag bei der Behörde um eine Erlaubnis nachgesucht, die ihm jedoch verweigert ward. Da er dennoch seine Gehilfen am Sonntag arbeiten Hess, wurde Anklage gegen ihn erhoben. Das Gericht, unter Vorsitz des Herrn Amiaud, sprach jedoch den Angeklagten frei, weil er seine Angestellten nur an sechs Tagen der Woche beschäftigte und damit dem Geiste des Gesetzes Rechnung getragen sei. Diese Entscheidung, die von einer freien, hochentwickelten Rechtsauffassung zeugt, wfe man sie grade bei französischen Richtern öfter findet, ist umso wichtiger, als vor einiger Zeit mehrere Gesuche jüdischer Firmen grade wie im vorliegenden Fall von der Departementsbehörde zurückgewiesen wurden. Wenn sich die oberen gerichtlichen Instanzen und die übrigen Gerichte der Entscheidung des Polizeigerichts anschliessen, so wird auch in dem Verhalten der Verwaltungsorgane eine Aenderung eintreten. müssen. Inzwichen hat die Verhandlung im französischen Parlament ergeben, dass selbst in radikalen Kreisen eine vernünftige Mässigung bei Ausführung des Gesetzes gewünscht wird. Kreditgenossenschaften in Galizien. Das Februar-Heft von ,Ost und West1* berichtet über die vor einigen Jahren von der ״Jca“ in Galizien gegründeten Genossenschaften, die hauptsächlich dem Kreditbedürfnis von Kleinhandel und Kleingewerbe dienen sollen. Der Gründungsvorgäng war überall der nämliche: Die J. C. A. zeichnete 6000 Kronen Anteilscheine und gab ein unverzinsliches Darlehen von 14000. Kronen, nachdem sie vorher durch ihre Vertrauensmänner angeseliene Personen des Platzes dazu bewogen hatte, durch Uebernahme von Anteilscheinen das Werk zu unterstützen und ehrenamtlich in die Direktion einzutreten. Von 12 Genossenschaften haben 3, nämlich Kolomea, Stanislau und Tarnow, bereits sieben Geschäftsjahre hinter sich. Für 10 Genossenschaften liegt der Bericht über das Geschäftsjahr• 1905 vor. Danach• betrug die Zahl der Mitglieder 6649. A11 Darlehen wurden gewährt 997 752 Kronen. Das Einzel-Darlehen schwankte zwischen 35—800 Kronen. Nach reichlicher Dotirung der Reserve- Fonds konnten insgesamt noch ein Gewinn von 3790 Kr. erzielt werden. Trotzddhi von sämtlichen Kreditgesuchen nur wenige abgelehnt wurden, eine peinliche Auslese also nicht stattfand, sind Ausfälle nicht zu verzeichnen. Diese erfreulichen Resultate, auf einem so sterilen Bodenerzielt, können auch den Bestrebungen des ,Verbandes der Sabbathfreunde“ auf Errichtung eines Kreditinstitutes für Deutschland zum Ansporn dienen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.