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Der Sabbath · 1907-03-01 · 3 (3.1907) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
3 (3.1907)
Date
1907-03-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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7• Jahr§. Ko. 3. jtfäp? )90?.' — fDonafsblaff - zurfördcrung der Sabbathbeiligung imJocialen und wirtfcbaftlicben Ceben dfr Gegenwart. Organ des Verbandes der Sabbathfreunde, des Vereins i.u: Versicherung gegen Stellenlosigkeit- Frankfurt a. M., des Vereins für Stellenvermittlung. Berlin, des Stellenvermittiur.gsvereins jüdischer _ Kaufleute. Breslau und des I8r. Stellenvermittlungsvereins, f amburg. Verlag: Verein zur Versicherung gegen Stellenlosigkeit. Frankfurt a. M. Dr. Redactlon: Ed. Biberfeld, Berlin. Centralbureau des Verbandes der Sabbathfreunde: Berlin C., Heldereutergasse 4. Die Mitglieder des Verbandes und der Stellcnvcrmittlung^vereine zu Berlin, Breslau, Frankfurt und Hamburg erhalten das ilonatsblatt ,Der Sabbath“ unentgeltlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder 11k. 3.— jährUcb. — Anzeigen 30 Pfennig die viergespaltene Petitzeile, bei Jahrcsaufträgen Rabatt. — Correspondenzen für die Redaction an Dr. Ed. Biberfeld, Berlin C., Bcidereiitergasse 4, alle sonstige«' Mitteilungen geschäftlicher Art an die Geschäftsstelle des ״Der Sabbath“, Frankfurt a. M., Nene Zeil 63. Nachdruck der Artikel mit Quellenangabe erwünscht. 1 ב FEREINSBÜREAIIX: , Berlin Ji.: jKtenbijeuplalz 10. Breslau: Schueidnitzerstr. 2). )fimburf 6.: Carolinenstr. 32 י• f r a njk f u r 1 a. Jut.: SchüDenstr. M. In Sachen? ״Sonntagsruhe“. Berlin, den 28. Febiuar. Die bayerische Rabbireifonfeicnz hatte, wie die ,Laubhütte“ berichtet, in einer Eingabe an das Ministerium des Aeusseren (dem Handel und Gewerbe unterstellt sind), im Hinblick auf die geplante Erweiterung der vorgesebriebenen Sonntagsiuhe die Bitte ausgesprochen, dass für solche Geschäfte von Israeliten, welche die Sabbathruhe streng beobachten,.die Bestimmung getroffen weiden möge, dass sie an Sonntagen mehrere Slunden lang solche Komptoir- und Lagerarbeiteil erledigen dürfen, welche die Sonntagsruhe ihrer Mitbürger nicht stören, und zwar durch solche jüdische Argestellte, welche ihierseits die Sahbathruhe beobachten. — Hierauf ging folgende Antwort ein: München, den 14. Dezember 1906'. Kgl. Bayer. Staatsministerium des Kgl. Hauses u. des Aeussern-^ ,Auf die Eingabe der Rabbiner Bayerns vom 16. Juli 1906 wild auf den § 105b Abs. 2 der Gewerbe- Ordnung und auf die Entschliessung des K. Staatsministerium des Innern vom 18. April 1892, die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffend (Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern Kr. 161 mit dem Bemerken hingewiesen, dass das K. Staatsministeiium des K. Hauses nnd des Aeussern nicht in der Lage ist, eire allgemeine Anordnung im Sinne der Eingabe vom 16. Juli 1906 zu treffen. Nach § 105 b Abs. 2 der Gewerbeotdnung kann die lür Gehilfen etc. an Sonn- und Festtagen zugelassere Bescbäfligungszeit von fünf Stunden durch stalutarische Bestimmung ^einer Gemeinde oder eires weiteren Eommunalverbandes für alle oder einzelne Zweige des Bandelsgeweibes auf kürzere Zeit eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Hiernach liegt es in der Hand der Gemeindebehörden, die etwaige Einschränkung oder Untersagung der Beschäftigung, um die es sich bei der Petition der Rabbiner ja handelt, den örtlichen und bezw. konfessionellen Verhältnisse!: anzupassen und die von :den Petenten gefürchteten Härten und Missstände hintahzuhallen. Das K. Staats( ministerium des K. Hauses unjd des Aeussern i _s t n u 0 nicht abgeneigt, jenen |G e 111 e in d e b e h ö r d e 11j welche durch Statut a| rische Bestimmung die Beschäftigung vpn Gehilfen. Lehrlingen und Arbeitern tagen einschränken 0 sagen, zu empfehlen, a der Babhiner gescbil tunlichst Rücksicht Rabbiner wird es sein, jene Betracht kommen, hierher Bezüglich des weiter gestellter gesetzlicher Einführung der an Sonn■ und Festler gänzlich untern f d i e in der E i n g a b e lerten Verhältnisse ך. u ne h m e n. Sache der Gemeindebehörden, die in namhaft zu machep. Petitums, bei allenfallsiger volIständigen_4?onntagsruhe tür die "Wünsche der Petenten!inzutretenVJT^liä 11 sich das K. Staatsministe und des Aussern seine rinm des K. Hauses Stellungnahme v o if. gez. P ö d e w i 1 s.i־ Ebenso hat, wje aus Frankfurt a. M. gemeldetWirt), die ,Freie Vereinigung für 11 ie Interessen des orthodoxen Jude ltums“ an das Reichsamt des Innein sowie an die p eussischen Ministerien des Innein und für Handel und Gewerbe ausführlich b{- gründete Eingaben gerichtet, in denen die Wünsche der gesetzestrei en Judenheit hinsichtlich der bevorstehenden Novelle zur Gewerbeordnung Idargelegt werden. Die Eingäbe gebt davon aus. dass gerade dem gesetzestreuen Judentum Geist und Tendenz der Sonntagsruhe-Gesetz:• gebung besonders sympathisch seien, so sehr seine Bekenner unter der jm Jahre 1891 begonnenen gesetzgeberischen Ausgestaltung der Sonntagsruhe auch hätten leiden müssen Es wird alsdann eire eingehende Darstellung der religiösen und wirtschaftlichen Schäden gegeben, die im• Gefolge des Gesetzes von 1891 in der deutschen Judei.heit zu Tage traten, der Massnahmen, die man zur Abwehr dieser

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