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Der Sabbath · 1906-03-01 · 3 (3.1906) · p. Seite 23

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Journal
Der Sabbath
Volume
6 (1906)
Issue
3 (3.1906)
Date
1906-03-01
Page
Seite 23 (sequence 9)
Language
German
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Der Sabb'ath. 23 Eine Mahnung. .^־*■ To■ David Steinmarder in Kitaingea >. H. Mit Interesse verfolgt wohl jeder im praktischen Geschäftsleben stehender Kaufmann, die fast immer spannend geschriebenen Artikel des ״Sabbath" und ist mancher Leser schon angeregt worden, das schwere Problem der Sabbatruhe auf seine Art mit lösen zu helfen. Der neue Verband hat eine so hochwichtige und heilige Aufgabe zu erfüllen, dass meines Erachtens kein Glaubensgenosse sich zu hoch oder zu klein halten sollte, sein Scherflein beizutragen, um dem Verbände sein ach so schwieriges Werk zu seinem Teil mit erleichtern zu helfen. Mit der Heilighaltung oder Nichtbeachtung des uns von Gott gebotenen Ruhetages steht für das gesamte Judentum viel zu viel aufs Spiel, als dass jemand der es mit seiner Religion Ernst nimmt, sich erlauben könnte, massig beiseite zu stehen, und die Bewegung, gleichbewertend mit so mancher in der Neuzeit aufgetauchten,׳ über sich hinwegschreiten zu lassen. _ Im Nachfolgenden will ich eine Frage anschneiden, die meines Wissens in dieser Zeitschrift noch nicnt be: bandelt wurde, aber wie bald herausgefunden werden wird, von nicht zu unterschätzender' Bedeutung ist. Es ist das die Tatsache, dass in sabbatfeiernden Geschäften׳ eine beträchtliche Anzahl jüdischer junger Leute conditionieren, die den Samstag für sich nicht als Ruhetag ansehen, ־ ihn vielmehr wie Wochentage begehen. Ich will von denjenigen Häusern gar nicht sprechen, welche christliches Personal zur mindest äusserlichen Ruhe am Samstag zwingen, um es dafür Sonntags mehr oder weniger zu beschäftigen. Dass dieses Handeln von verschiedenen Gesichtspunkten aus unklug und auch den Antisemitismus fördernd ist, wird wohl der Freisinnigste zugeben. Allein die Beschäftigung des den Sabbat ohnehin entweihenden jüd. Personals in frommen Geschäftshäusern ist gelinde gesprochen — auch nicht imstande der Sabbatidee zu fördern. Unwiderleglich ist, dass dem neologen Collegen die ganze Welt offen steht, um sein־ Brot zu suchen, während dem religiösen Kaufmann nur eine sehr beschränke Anzahl von Stellen zur Verfügung ist, wo erUnterkommen finden kann. Ich halte den Eintritt von unjüdischjüdischen Leuten in Samstags geschlossene^ Geschäften für eine Art unlauteren Wettbewerbs Seitens der Handlungsgehilfen, von Seiten des Chefs aber für eine direkteVerleugnung des Sabbatgedankens, wenn anders er sich über die Bedeutung des vierten Gebots und über dessen vollen Inhalt im Klaren ist. Zweifellos ist es des Geschäftsinhabers jüdische Pflicht, solche Angestellte zu engagieren, die nur diese und keine andere Stelle annehmen; es ist nicht minder aber auch ein soziales Erfordernis, weil mancher junger Mann lieber existenzlos dasteht, bevor er sein religiöses Gewissen belastet und somit verschulden die gezeichneten Geschäftsinhaber indirekt die Erwerbslosigkeit manches Gesinnungstüchtigen, gewiss unbewusst, aber der Effekt bleibt doch‘ derselbe. Die vom Frankfurter Verein gezahlten Tausende an ausser Stelle Befindliche sind eine beredte Sprache für denjenigen, welcher in den Ziffern mehr als tote Zahlen sieht. Nicht als ob ich sagte die Stellenlosigkeit dieser Kategorie junger Leute würde mit einmal aufhören, jedoch liegt die Möglichkeit einer bedeutenden Einschränkung nahe. Und wer ermisst das seelische Elend d p r Handlungsgehilfen, welche aus irgend einem — natürlich nicht zu entschuldigenden — Grunde sich schweren Herzens entschliessen, den Sabbat zu entweihen, es aber nicht zu tun brauchten, wenn sie Engagement in einem Samstag geschlossenen Geschäfte fänden, anstatt, dass derartige 8tellen mit jüd. Sabbatentweihern besetzt sind! Meine Forderung geht nun nicht etwa jlahin, dass jeder fromme Geschäftsmann sein Personal auf Herz und Nieren prüfe, ob es im Privatleben den Sabbat hält oder nicht, denn Letzteres muss persönliche Sache der Angestellten bleiben. Jedoch ist es nicht unberechtigt zu verlangen, dass der Samstags streng feiernde Chef bei Bekanntgabe einer Vakanz an den Stellenvermittlungsverein oder an die Zeitung bemerkt ״reflektirt wird auf religiöson jungen Mann“ oder mindestens ״Religiöser bevorzugt“ anfügt. . Wer es mit einem der Grundgesetze des Judentums ernst nimmt und ernst meint, wird meine Anregjmg nicht unbeachtet lassen, ihr vielmehr zur weiteren-Ausnreitung verhelfen. Im Hintergründe höre ich allerdings schon von neologen Brüdern ausgesprochen, das harteWor^,,Intolleranz“ erklingen. Indessen, soll uns hier, wo vita» Lebensinteressen nicht etwa der Handlungsgehilfen, sonoern der Judenbeit überhaupt in Frage kommen, allenfprflsige ungerechtfertigte Vorwürfe uuser Ziel vergessen machen? Die Beantwortung überlasse ich dem Leser, dessen Herz für seine Etnunoh noch warm schlägt. y Verbandsnachrichten. Die voa dem Verband aus gestreute Saat scheint nunmehr aufgehen׳ zu 'sollen; im Monat März haben allein 8 Versammlungen stattgefunden und sind ti neue Ortsgruppen begründet worde.u. Wir geben im Nachstehenden eine chronologische Aufstellung der stattgehabten Versammlungen:] 4. März ,Fulda. Bef. Herr J.acob Bosen heim. (Gründung einer Ortsgruppe)-! ״ .! ,< do. ,. Moritz A. Loeb. , do. ־״'''ttabbiner Dr. Unna *do. ״ Moritz A. Loeb. (Anregung zur Grün- ' düng von Ortsgruppen i. d. Landgemeind.) ,, Ja60b Bosenh ei m (Gründung einer Ortsgruppe). ״ Moritz A. Loeb. (Agitationsversammlung fur Berlin W.) ״ ״ ״ ״ (Gründ. e. Ortsgruppe) Der für unsern Verband hierdurch erzielte Mitgliederzuwachs dürfte auf mindestens 500 anzunehmen sein. Indem wir uns eine ausführlichen Würdigung der geleisteten Werbearbeit Vorbehalten, freut es uns constatiren zu können, dass in allen Versammlungen nicht nur einmütige Begeisterung für die Ziele des Verbafldes zu Tage trat, sondern auch seiner praktischen - Arbeit volles Verständnis entgegengebracht wurde. 1. 13. 15. 18. 18. 21. Hanau. ״ Mönchen. ״ Mannheim. Fulda. Giessen. ,. Berlin. Posen. Vermischte Nachrichten. Mainz, 1. März. Ein hiesiger Kolonialwarenhändler Hch. Ph. .Demmel (Christ) gibt folgendes bekannt: ״Mein ״Geschäft ist von Freitags-Sonnenuntergang bis Samstags-Sonnenuntergang geschlossen, auf Grund der heiligen Schrift gemäss dem Beispiel der ersten Christen; mithin Samstags einige Stunden mit Dunkelwerden, geöffnet. Eine Sonntags- oder erste Wochentagsfeier gibt es bei Gott und in Gotteswort nicht, noch könnten die ersten Christen eine solche. Ist eine Einführung der katholischen Kirche, mithin ein Menschengebot,“ (Laubhütte Nr. 49. 50). י - Mannheim, 1. März. Wir übernahmen jüngst aus denj ״Hamb. Isr.-Fam.-Bl.“ die Mitteilung, dass vom hiesigen Kaufmannsgericht einem jüdischen Handlungsgehilfen das Becht abgesprochen wurde an den beiden Tagen Bosch-Haschonoh entgegen dem Willen seines Chefs dem Geschäfte fernzubleiben. Das Urteil, gegen das eine Be- Vision des geringen Streitwerts, wegen nicht möglich war, erregte damals in jüdischen Kreisen Aufsehen. Vor einigen Tagen hat nun wie genanntes Blatt berichtet, der Gerichtsvorsitzende Gelegenheit genommen, auf den Fall zurückzugreifen und die Gründe des Urteilsspruchcs 1

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