Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 4 (1841)
- Issue
- 10 (10.1841)
- Date
- 1841-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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313 Schreiben au« Jerusalem. zwar vom Militärdienste gänzlich befreit, kann jedoch zu jedem andern Staatsdienste gelangen, und ist in jeder Beziehung den übrigen türkischen und christlichen Bürgern gleichgestellt. Außer einer jährlichen Kopfsteuer, Charag genannt, hat der Jude keine Abgabe zu entrichten. Er kann alle möglichen Gewerbe und Geschäfte treiben, und, wenn es ihm zusagt, seinen Nahrungsstand beliebig ändern. Ansäßigmachungen sind unbeschränkt, von Schutz, Matrikel tc. weiß man durchaus nichts. — Sämmtliche hiesige Aerzte sind Juden. Der Türke studirt nicht Medici». — Die Juden haben ihre eigene Jurisdiction, die bei allen Behörden in großem Ansehen steht. Nicht selten zieht es der Türke, welcher mit einem Juden prozessirt und diesen eigentlich bei der weltlichen Behörde belangen sollte, vor, sich von der jüdischen Recht sprechen zu lassen. Wird Jemand vom jüdischen Gerichte zu Gefängniß, oder Leibcsstrafe — die dieses niemals selbst ausübt — verurtheilt, so wird lediglich der Landesobrigkeit hievon Anzeige gemacht, und diese vollzieht unverzüglich die ausgesprochene Strafe, ohne die Angelegenheit im mindesten zu untersuchen. Die jüdischen Richter verwalten ihr Amt ganz unentgeldlich, und es haben die Parteien keine amtlichen Gebühren zu entrichten. — Der Türke hat gegen den Juden keinen den Juden in Syrien die besten Zusicherungen sind gegeben worden, und daß diese nicht ga»r leer waren, »eigt unter andern folgende, in öffentlichen Blättern erschienene Nachricht aut Beirut, an der syrischen Seeküstr, vom 25. August dieses Jahre«: »die Juden in Palästina hatten dem stürkischenl Generalgouverneur von Syrien vorgestellt, daß man Abgaben von ihnen verlange, die von der Pforte nicht sanctionir» worden seien. Auf diese Beschwerde wurde ihnen sofort Abhülfe »u Theil, und der Gouverneur sandte einen Bericht über diese Angelegenheit nach Konstantinvpel».