Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 4 (1841)
- Issue
- 4 (4.1841)
- Date
- 1841-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/4872516-5427212-5427300--1361-4873830- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
r- 98 Da« vsterfe-. wobri ihn keine Borschrift binden, nur die künftige Rechen, schaft ihm vor Augen stehen solle. So geschah eS, daß die Christen sehr frühe, und wie cs scheint noch bei Lebzeiten des Apostel Paulus (etwa um das Jahr 60 nach Chr. Geb.), anfingen den ersten Tag der Woche, den Sonntag, festlich auszu« zeichnen. Die Feier des Sabbaths, oder Sonnabends, erschien ihnen als etwas blos jüdisches, hingegen an den Sonntag knüpfte sich das Andenken an die Auferstehung deS HErrn. Wie allgemem-diefe Sitte frühe schon ge, wesen, sehen wir aus Ap. Gesch. 20, 7., wo eS als nichts neues angesehen wird, daß »auf den ersten Wochentag die Jünger zusammenkamen, daS Brod zu brechen (daS Abendmahl zu feiern)». Ebenso wird die regelmäßige Feier des Sonntags in den ersten Christen, gemeinen vorausgesetzt in der Anordnung des Apostels Paulus, daß in Corinth die Steuer für die Armen in Palästina gesammelt werde durch Einlagen »auf jeglichen ersten Wochentag» 1 Cor. 16, 2. Wie aber der Feiertag der Christen vom Sabbath auf den Sonntag überging, ohne daß wir darüber eine Ber, fügung der Apostel anzuführen wüßten, geschweige denn des HErrn selbst, so findet sich auch keine Borschrift in Betreff der Frier des Osterfestes. Der HErr und seine Apostel haben das Passah nicht abgeschafft, nicht umge« ändert, seine Zeit nicht bestimmt —sie ließen dieses, wie alles andere dieser Art, der Freiheit christlicher Gemeinde, Entwicklung und der Erleuchtung des Geistes über. Die Art, wie die christliche Gemeine Ostern feiern, und die Zeit im Jahre waqn sie es thun wolle, war also ihr selber anheim gestellt. Wir wollen nun sehen, wie im Laufe der Zeiten in der christlichen Kirche die Be, stiinmnngen über daS Osterfest Gegenstand des Streites I