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Das Morgenland · 1840-06-01 · 6 (6.1840) · p. [Seite]

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Journal
Das Morgenland
Volume
3 (1840)
Issue
6 (6.1840)
Date
1840-06-01
Page
[Seite] (sequence 31)
Language
German
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Stand d«r Ving« >m Morgenland«. 187 die Religion der Juden, d. h. der auf den Talmud ge« gründete Rabbinismus, die Verwendung von Menschen» blut zur Osterfeier und den Genuß desselben in den un» gesäuerten Kuchen gebiete, braucht nicht erst untersucht zu werden, sondern ist längst dahin entschieden, daß eS die größte Unwahrheit ist, wenn solcher Gräuel der jüdischen Religion aufgebürdet wird. Die talmndischcn Vorschriften zu Verhütung des Genusses von Blut überhaupt und von Menschenblut insbesondere gehen soweit, daß wenn ein Jude etwas Hartes anbeißt, z. B. eine Brodrinde, und das Zahnfleisch läßt eine Blutspur daran zu» rück, so ist ihm als religiöse Pflicht geboten, die befleckte Stelle wohl auSzuschneiden, oder das ganze Stück weg» zuwerfen. Alle diejenigen, welche mit dem Judenthum und dessen religiösen Vorschriften näher bekannt sind — und deren sind doch unter uns nicht Wenige, — wissen es sehr wohl, daß nirgends auch nur die leiseste Spur anzutreffen ist von der gräuelvollcn Lehre, als ob Mcnschenblut irgendwie bei dem jüdischen Gottesdienst in Anwendung zu bringen sei, und wir dürfen daher nicht besorgen widerlegt zu werden, wenn wir erklären, die seit Jahrhunderten umlaufende, und von einigen Juden in DamaSk unter den schrecklichsten Folterqualen bejahte Behauptung: die jüdische Religion schreibe vor, Menschenblut bei der Osterfeier zu gebrauchen — sei eine Unwahrheit. Sollte aber dennoch erwiesen werden können, daß irgendwann und irgendwo Juden eine Mordthat begangen haben, so ist dieses ein Verbrechen der Einzelnen, aber ihre Religion tragt wahrlich nicht die Schuld; ja selbst wenn auf gerechtem Wege — aber nicht durch himmelschreiende Peinigung wie in DamaSk — sollte ermittelt werden, daß einzelnen Juden ei» Meuchelmord zur Last

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