Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 1 (1838)
- Issue
- 11/12 (12.1838)
- Date
- 1838-12-01
- Page
- Seite 340 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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340 IX. Du sollst nicht falsches Zeugniß reden wider deinen Nächsten. X. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechts, noch seiner Magd, noch seines Ochsen, noch seines Esels, noch Alles, was dein Nächster hat. Diese Eintheilung des Decalogs ist in keiner der christlichen Kirchengemeinschaften ausgenommen, obschon sie nichts weniger als eine neue Erfindung ist. Was aber in älterer und neuerer Zeit die Kirchenlehrer abgehalten hat, sie als richtig anzuerkennen nnd ihr Eingang zu verschaffen, ist die, oben schon weiter entwickelte Meinung, daß man den Decalog nicht zu betrachten habe, als ein, in zehn Sätze oder Aussprüche — wir würden sagen Paragraphen — zerfallendes Dokument, sondern daß derselbe nichts als eigentliche Gebote, und zwar deren zehn, enthalten müsse. Schon in sehr früher Zeit findet sich übrigens diese Abtheilung des Decalogs bei jüdischen Schriftstellern.*) *) Auch schon in den masorethischen Zeichen der hebräischen Bi beln. Denn wenn gleich die Masorethen, wie wir S. 32k gesehen haben, eine Satzabtheilung in dem hebräischen TeNe anbrachten, welche anjuteuten scheint, daß da« Schlußverbot de« bösen Gelüsten« in zwei zu -erlegen sei. so haben andererseit« ebendieselben Masorethen da« erste Glied diese« Gebote«, nicht al« ein eigene« von den folgenden Worten abgetrennt, weder im -weiten noch im fünften Buch Mose. Denn am Schluff« eine« jeden Gebote« setzen sie ein 2"terpunklion«-eichen, da« unserm Punkt gleichkommt, hingegen nach den Worten: »Laß dich nicht gelüsten da« Hau« deine« Nächsten» (2 Mos. 20, 17.) und: .'Laß dich nicht gelüsten da« Weib