Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 1 (1838)
- Issue
- 5/6 (9.1838)
- Date
- 1838-09-01
- Page
- Seite 146 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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u« ihm nahten, zum eigentlkchen Judenthum« sollten über, gegangen sei«. Vielmehr stellen die öfter angeführten Beispiele des Hauptmann von Kapernaum, des kanaanäifchen Weibes, des Cornelius, uns den Beweis des Gegenchetls vor Augen. Sie zeigen nur, daß er Heiden willkommen hieß und ihren Glauben groß und selig prieS, ohne daß sie von ferne daran gedacht hätte« im ganzen Umfange des Wortes Juden zu werden. Tragen wir nun dieses, von Jesu selbst während seines irdischen Wandels u«S gegebene Berhältniß über, auf die an ihn gläubig gewordenen Heiden nach seinem Hintritte, so kann die Lösung der Frage über die Verbindlichkeit und Richtverbindlichkeit des mosaischen Gesetzes für diese Letzter«, nicht anders ausfallen, als dieselbe in der That durch den heiligen Geist später ist gegeben worden in dem gewöhnlich sogenannten Apostelconcile. Das lüte Capitel der Apostel Geschichtt meldet uns, daß die versam- »zelten Apostel und Aeltesten der jungen Christenkirche entschiede«, daS Gesetz Mose's könne nicht als verbindlich denen auferlegt «erden, welche aus dem Heidenthum htnübergetteten seien und mit den Bekenner« aus dem Judenchum hofften und glaubten, »durch die Gnade unsers HErrn Jesu Christi selig zu werden». Es steht also nach dem Zeugnisse Jesu selbst und seiner Apostel Beides fest, 1) daß Er es ist, in dem das Gesetz und die Propheten, in dem alle Hoffnung der Väter, aller Glaube Israels ist erfüllt worden; daß Er ist der einige, ewige Hohepriester feines Volkes, der Messias Israels; und 2) daß an seine« Heile, nah und fern, Alle Theil habe«, welche ihn erkennen und im Glauben annehmen als den, der er ist, und als den er, »der treue Zeuge», sich selber bekannt hat. O