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Das Morgenland · 1838-08-01 · 4 (8.1838) · p. Seite 123

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Morgenland
Volume
1 (1838)
Issue
4 (8.1838)
Date
1838-08-01
Page
Seite 123 (sequence 27)
Language
German
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193 Die Leichname werden niemals in Todtensarge, sondern unmittelbar in die Erde gelegt, über derselben eine Wölbung von Steinen gemacht und auf dieser das Grab ausgefüllt. Von dem Gebrauche, das stehende Wasser in r dem Hause, worin Jemand verschieden ist, auszugießen, weiß man hier nichts. Bei dem Leichenbegängnisse eines Gelehrten findet unter den Frauen die ehemalige Klagweise statt. Wahrend der Leichenzug durch die Sttaße sich bewegt, begeben sich die Frauen auf die, bekanntlich im Orient ganz eben liegenden Dächer, und stimmen einen herzzerreißenden Wechsel-Klaggesang an, welche Trauermelodie durch das Aneinanderschlagen der Hände verstärkt wird. — Die ersten sieben Tage nach einer Trauung werden im Kreise der fröhlichen Familie auf besonders belustigende Weise gefeiert. Während dieser Tage befindet sich in der Wohnung des Brautpaars ein prachtvoll gezierter Trauhimmel aufgestellt, unter welchem sitzend das junge Ehepaar die zur Beglückwünschung herbeieilenden Freunde und Theilnehmer feierlich empfängt. In der Regel heirathen in Palästina die Jünglinge nach zurückgelegtem vierzehntem, Mädchen aber nach dem zwölften Jahre. *) Nach uralter Sitte darf hier in Jerusalem durchaus keine Trauung stattfinden, wenn die Braut nicht das zwölfte Jahr bereits erreicht hat. Ist diese jünger, so muß die' Kopulation außerhalb der Stadt, etwa in einem nahe gelegenen Dorfe, vollzogen werden. Bevor ich Dir, mein geliebter Bruder, über die ehrwürdige Stadt Jerusalem, deren Umgebung, die heiligen Gräber und über die uralten vielen Denkmäler dieser Gegend *) Bekanntlich tritt in allen südlichen Gegenden die Mannbarkeit früher ein al« in den nördlichen, so daß in Asien und Afrika Ehen selbst in einem Alter geschloffen «erden, da« bei un« noch zur Kindheit gerechnet wird.

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