Der nationaldeutsche Jude
- Journal
- Der nationaldeutsche Jude
- Volume
- 1925
- Issue
- Nr. 10 (Oktober 1925)
- Date
- 1925-10-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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licht. Die Verleumdungen, di« von der „WienerMorg « n - 3«ttu rtg' mit deshalb langehängt worden sind, werden in Kürze «in genchtliches Nachspiel haben. Bei diesem wird den Machern der Ziomstenblattes klar werden, bafe die Zeit gekommen ist. die Wahrheit an - den Tag zu bringen, — allerdings nicht die „Wahrheit" des Herrn Hirschseid.. Die Wiener Zionisten spielen sich hier allzu gern als die Vertreter der „Wiener Judenschaft" aus. Sie wtrden über die „sozialen Errungenschaften'!, die sie ständig im Mund« führen, belehrt werden. Aber wir peutschfühlenden Juden werden nicht in den Ton der Zioniftenpresse verfallen, am wenigsten in den der „Wiener Morgenreitung". die seit einiger Zeit zur Bekämpfung ihre»! Gegner di« Methoden des radikalhakenkreuzlerischen „Eisetnen Besens" anwendet. Wir beneiden dar Blatt um dies« Methoden nicht und werden, trotz allem, sachlich bleiben. Unser« Biewegung elrstärkt. Das ist die Hauptlache. Die Zest der endgültigen Auseinandersetzung ist nicht allzu fern.! Lügt und Läfterung. , Siehe die Vorbemerkung in Nr. 9 unseres Mitteilungsblattes. Die Schriftieitung. I. Der Fall Speier. Der Kaufmann Mar Speier zu Verden an der Aller (s. Mitteilungsblatt Nr. 9 „Lüge und Lästerung" zu II) hat folgende Erklärung in schriftlicher Form abgegeben: | Ich erkläre hiermit: Ich habe niemals behauptet, datz Herr Rechtsanwalt vr. ©Ja4 Naumann eine Ergebenheitsadresse an General Ludendorff gesandt habe. Ich bedauere, datz «ineAeusterung andererArt entsprechend aufgefaht wurde, und nehme jedenfalls die von mir gebrauchten Worte, aus denen der Schlug der Absendung einer Ergebenheitsadresse an General Ludendorff gezogen werden könnte, hierdurch mi t dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Es lag mir in jeder Weise fern. Herrn vr. Naumann oder den Verband nationaldeutscher Juden zu beleidigen oder herahzuwürdigen. Ich erkenne in, datz ich über den Verband nationqldeutscher Juden und Herrn vr. Naumann persönlich bisher völlig falsch unter» .richtet gewesen bin. Berlin^ den 9. Oktober 1925. gez.: Mar Speier. Herr Speier bat sich ferner verpflichtet, die bisher entstandenen! Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen und die Veröffentlichung der Erklärung — abgesehen von unserem Mitteilungsblatt — in einer Reih« jüdischer Zeitungen und; Korrespondenzen zu bewilligen. Daraufhin hat sich vr. Naumann bereit erklärt, die Klag« zurückzunehmen. Ob die Zeitungen gerade der Kreise, denen Herr Speier angehört, die Erklärung veröffentlichen werden, ist natürlich höchst zweifelhaft. Der Einzelfall ist damit erledigt. Wir sind uns selbstverständlich klar darüber, datz wir in diesem Falle nicht einen der gewobnheitrmähigen Verleumder „geiaht" haben, sonder-' «inen verhältnismätzlg harmlosen Nachsprecher dessen, was ihm von weniger harmloser Seite vorgeschwindelt worden ist. Der Fall ist trotzdem bezeichnend für die Kritiklosigkeit, mit der Leute, die von uns und .unseren Bestrebungen nicht das Gering st e wissen, überunsBehauptungen auf st eilen, und .. für das Treiben des eigentlichen Verleumderpacks. das derartige Behauptungen in Kurs letzt, sich! selbst vorsichtig im Dunkel hält und seelenruhig die gutgläubigen Nachsprecher hineinfaslen lätzt. II. Der Fall Foerder. Die beiden Verfahren gegen Rechtsanwalt Foerder.. Breslau, und hin einem Falle) den Zionisten vr. Joachim Prsnz sind auf Grund der sogenannten Hinden» burg - Ämnestie eingestellt worden. Das Gericht hält die Vottmsfetzungen der Amnestie-Verordnung (betreffend Gesetzesverletzungen. die „bei öffentlichen Kundgebungen im politischen ... Kampfe begangen sind") für gegeben, vr. Naumann hat Beschwerde eingelegt mit der Begründung. datz der Beschimpfungs- und Verleumdungskampf der »Foerder und Genossen kein „politischer" s^i. lleber die Beschwerden ist noch nicht entschieden. -ä III. Der Fall Ma». Siehe hie Notiz „Schiedsgericht oder nicht?" von vr. A ff red Peyser in dieser Nummer. IV. Der^Fall «adt. Siehe den Artikel „Herr vr Badt und die Wahr - heit" von Professor vr. Ginsberg in!dieser Nummer. V. Der Fall Goldmanst. Der Leipzigest Rabbiner vr. Felir Goldmann, Vorstands-Mitglied des Eentralvereins, Helfer der Zionisten bei den Sammlungen für Palästina, Helfer des Schmähschrift-Verfasiers Jakob lau! usw. sendet uns eine Zuschrift, die auf den Artikel von vr. P « y s e r,.M «in« Streitschrift: Nati oi> a ldeutsche Juden und ihre L ä st e r e r" in Nr. 9 des Mitteilungsblattes Bezug hat und als „Berichtigung" bezeichnet ist. Wir geben dieses Schriftstück, das von einer Berichtigung im Sinne des Pressegesetzes so verschieden ist. wie vr. Goldmann von dem Idealbild eines Geistlichen, im Folgenden an der ihm gebührenden Stelle wieder, weil es über die Wesensart dieser Persönlichkeit mehr Aufschluß gibt, als irgend «ine Krittk vermöchte. „Es ist nicht!wahr. datz ich die Handlungen begangen habe, welch« ich dem Rechtsanwalt vr. Naumann vorwerfe, nämlich daß ich freiwillig «ine jüdisch« Weltanschauungsfrage dem Forum eines staatlichen Gerichtshofes unterbreitet habe. * Wahr ist } ' ■ , 1. datz in dem1 fraglichen Beleidignmgsprozeh mein Gegner, ein Rechtsanwalt W? aus Berlin, kein Jude war. 2. datz «s sich um keine Weltanschauung sfrage gehandelt hat.! 3. datz ich den Prozetz anstrengen mutzte.weil ich Rabbiner und damit Beamter bin und meine Behörde, der Vorstand der 'Israelitischen Rcligionsgemeinde zu Leipzig. die Klageerhebung v e r l a n g.t e.! , 4. datz trotzdem in jedem Stadium > des Prozesses von mir und meinem Rechtsanwalt diejB« rei 1 willig - keit zu einem annehmbaren Vergleich betont worden ist." (Sperrungen von uns vorgenommen. Die Schriftleitung.1 - ' Diese sogenannte Berichtigung isteinPersuch. wahre Tatsachen gröblich zu verdrehe» und die Leser der Erklärung zu täuschen. Wer die Erklärung lieft, mutz annehmen, vn Naumann habe um „jüdische Wellanschauungsfragen" priqessiert und vr. Peyser habe dem Rabbiner vr. Goldmann vorgeworfen, datz er „eine jüdische Weltanschauungsfrage dem Forum eines staatlichen Gerichtshofs unterbreitet habje". Tatsächlich hat vr. Naumann gegen Foerder wegen persönlicher Beschimpfungen und übler Nachrede geklagt und Hr. Peyser hat von Goldmann nichts behauptet, was mit „jüdischer Weltanschauung" zu tun hat. Er hat vielmehr lediglich festgestellt, datz Goldmann einen Gegner verklagt hat, der gegen ihn (Goldmann» den Vorwurf der Lüge erhoben hatte, und datz dieser Gegner unter der ausdrücklichen Feststellung, datz Goldmann „ohne genügende Unterlagen verallgemeinert und übertreibt", zu einer vom Gericht selbst als „verhältnismätzig gering, ausreichend und angemessen" bezeichnet«!! Geldstrafe von (umgerechnet) 80 Goldvfennig^n verurteilt worden ist. weil das Gericht die Wissentlichkeit der von Goldmann aufgestellten unwahren Behauptungen als „nicht erch-ielen" angesehen hat mit dem wörtlichen Zusatz: ,.Äu» einem gewisfeN Fanatismus heraus scheint er (Goldmann) and»« Wahrheit um. ob Goldmann damals gelogdn hatte. Es ist sehr bezeichnend, datz Gold mann zur Erhebung der Klage wegen dieses Vorwurfs nach seinemeigenensetzigenZugtstänfdniserstdurch seine Vorgesetzte Behörde hat gezwungen werden müssen. Noch bezeichnender ist, datz di« Behörde sich mit dem von Goldmann erzitlten,.Erfolge" begnügt hat. Und nicht minder bezeichnend ist schsietzlrch, datz G o l d m a n n, der „deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens" ausdrücklich hervorhebt, sein Geigner sei kein Jude gewesen (tatsächlich war er ein Dissident jüdischer Abstammung, der' aut, feinem Judentum nije «in Hehl gemacht hat), datz er also scheinbar gegen «iN!en Juden im gleichen Falle nicht vor dem „staatlichen Gerichtshof" geklagthätte. Welche!«cht o«utsch» staatsbürgerliche Auffassung!! Dagegen glauben wir Goldmann ohne weiteres, datz er brennend gern durch einen „annehmbaren Vergleich" sich best für! ihn beschämenden Feststellungen des „staatlichen Gerichtshofes!' entzogen hätte. Wir geben u«s der Hoffnung hin, datz der Gemeinderabb i!n er vr. Goldmann auch im vorliegendem Falle wieder von seiner vorge»