Mitteilungsblatt des Verbandes nationaldeutscher Juden e.V.
- Journal
- Mitteilungsblatt des Verbandes nationaldeutscher Juden e.V.
- Volume
- 1923
- Issue
- 1 (Januar/Februar 1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Mitteilungsblatt des Verbandes nattonaldeutscher Juden e. B. Vas Mitteilungsblatt erscheint in zwangloser Folge. Bezugspreis: Ltnzelnummer 50 M. Für verbanclsmitgltecler lahrespreis ISO M. Geschäftsstelle des Verbandes: Berlin w ZS, vlumeshof S (Fernsprecher: LützowZOSY). vankkonto: c. y. üretzschinor. verlln w S, lägerstroh« S. / postscheMbovto: Serttn Nr. 1,1231 » Jahrgang 1923 ' Januar/Febmar Nr Streitsache Naumann—Holländer Der Unterzeichnete Dr. Max Ramm»». Vorphender des Verband« «attonaldentsc-er Inden, hat gegen den unkevzelchyeten Dr. Ludwig Holländer. Syndikus d« Leatral-VerelnS deutscher Staatsbürger jüdische« Glaubens, den Vorwurf wissentlicher Verbreitung unrichtiger oder entstellter Tatsachen erhoben, lieber die Berechtigung dieses Vorn urf« Ist vor einem mit Vertretern oeider Organisationen und einem unparteiischen Vorsitzenden besetzten Schiedsgericht verhandelt worden. Die Verhandlungen haben folgendes ergeben:* - Soweit die beanstandeten Angaben in den .Mitteilungen des Syndikus' und in der .C.V.-Zeitung" erscs iene» adern rigen vom Februar 1921 sind die beanstandeten Anführungsstriche nicht von Herrn Dr. Holländer selbst gesetzt, so ohne! sein Wissen von einem Angestellten des Ceutral-Vereins in das Manuskript hlneinkorrigiert worden. Im ü! > enthalt die Denkschrift nur den Ausdruck persönlicher Auffassungen des Herrn Dr. Holländer. Nach diesen Feststellungen hält Herr Dr. Naumann den Vorwurf, däß Herr Dr. Holländer subjektiv unrichtig« oder entstellte Angaben verbreitet habe, nicht aufrecht. Herr Dr. Holländer dagegen bedauert, daß objektiv unrichtige odei irreführende Angaben ohne sein Wissen unter seinem Namen verbreitet worden^und auch nachträglich nicht unverzüglich rtchtmgestellt worden sind. Die persönlichen Streitigkeiten, die zwischen den beiden Unterzeichneten bestanden haben, sind durch diese Erklärung beigelegt. >erlin, den 19. Januar 192S. Dr. Naumann. Dr. Holländer. Die vorstehende Erklärung entspricht den Feststellungen im Schiedsgerichtsverfahren. Juftizrat Dr. Hugo Strohmann, Vorsitzender des Echiedsgertch tS. Hpsnclsi für die Deutschen im UuhvgSlllSt! Nationaldeutsche Jucken! In dieser Stunde der tiefsten Not des Vaterlandes Ist es Ehrenpflicht jedes Deutschen, den deutschen Volksgenossen zu helfen, auf denen die Hand des Feindes lastet. Zu helfen ohne Unterschied cler kkbstcnnmung, ckes Glaupens und! der „klaffe". Jeder entbehrliche Pfennig gehört den Deutschen inr Nchrgebret. Spende Jeder durch die Tageszeitung seiner Partei oder durch die Sammels ellen des deutschen Volksopfers. Tut Lure deutsche Pflicht! Doppelt gibt, wer schnell g^bt. Oer Vorstand. , I kluslänclergesahr uncl Gstjuclengefahr Von Max Naumann. I r. Als zu Anfang Januar dieses Jahres eine Denkschrift des Preußischen Innenministers erschien, die in gewohnter WeisH die Ostiudenfrage mit der allgemeinen Ausländerfrage zusaminenwarf, dacyte ich daran, an dieser Stelle über beide Fragen zu sprechen. Inzwischen hfit die Welt ihr Gesicht »«rändert. Eine Ausländersrage, hat sich vor uns Deutschen aufgekürmt, neben der alles klein und harmlos erscheint, HaS wir bisher mit diesem Namen bezeichnet haben. Wir Hab«» den Feind im Lande! And die Gedanken jedes Deutschen weilen heute bei den deutschen Brüdern und Schwest rn im Westen des Vaterlandes, die zähneknirschend und wa fenloS das Joch der Fremdherrschaft tragen müssen. Hier ts: nicht der Ort, von der politischen Seite der Dinge zu reden. Das t-