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Haḳedem · 1908-09-25 · 3/4 (25. September/Dezember 1908) · p. [Seite]

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Journal
Haḳedem
Volume
II (1908)
Issue
3/4 (25. September/Dezember 1908)
Date
1908-09-25
Page
[Seite] (sequence 30)
Language
German, Hebrew
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124 A. Lewinsky. Warschau, vom 12. Jul. Sie lautet: ״Mit einer vor etlichen Tagen von der Russischen ' Armee bey Hofe eingetroffenen Staffette ist die sichere Nachricht eingegangen, dass der bisherige Russische Qeneral, Graf von Tottleben, gefänglich eingezogen und in Banden gelegt worden, welches auch ... 10 Unter Ofticiers und zween Juden wiederfahren ist“. Während Jahrg. 1762 keine hierher gehörige Mitteilung bietet, wird in No. 23 (Dienstagischer, vom 22. Februarius) des J&hrg. 1763 aus Moscau, vom 10. Jan., das Edict der Kaiserin ״Catharina der Zweyten“ vom 4ten December 1762 zur Kenntnis gebracht, in welchem ״publiciret worden“: ״Wir . . . erklären . . ., dass Wir nicht nur Ausländer von allerley Nationen, die Juden ausgeuommen *), .. . in Russland auf- und annehmen wollen. ..“ Zahlreicher sind die Nachrichten aus dem Jahrg. 1764. Iu No. 72 (Donnerstagischer, vom 21. Junius) lesen wir in der ״Fortsetzung der Nachrichten aus Warschau, vom 6 Junii“ hinsichtlich der Beratungen der ״versammleten Reichsstände“ folgendes: ״Was die König!. Tafelgüter anbelangt, 80 sollen selbige auch von gewissen dergleichen Deputirten untersuchet, und von ihren Einkünften sowol, als auch, ob wirklich alle Protestanten, von denen doch auch noch viele von Adel vorhauden sind, wie. auch wiederum alle Juden und Unadeliche, von den Schatzbedienungen und bey den königl. Tafelgütern abgeschadet worden? auf dem künftigen Krönungs-Reichstage Bericht abgestattet werden . . .2).' No. 78 (Donnerstagischer, vom 5. Julius) bringt ״von der Pohlnischen Grunze, vom 16. Jun.“ die Meldung: ״Wegen des auf dem Reichstage zu Warschau beliebten Kopfgeldes für die Juden ist anzumerken, dass die für jeden Kopf *) Vgl. Julius Elk, Die jüdischen Kolonien in Russland, Frankfurt a. M , 1886; S. 24: ״In den meisten der von ihr (Katharina II, 1762—96) gegebenen Verordnungen und Gesetze, welche die Hebung des Volkswehls bezweckten, schloss der ominöse Passus ״kromje ewreew“ ״mit Ausnahme der Juden“ die russische Judenschaft von jeder Teilnahme an diesen Vergünstigungen aus“. Elk verzeichnet auch ibid. obiges Edikt aus dem Jahre 1762. ’) >8. Lewin im ״Jahrbuch der Jüd. Lit. 008611.“ 1905, S. 118, Anm. (zu 8. 117 gehörig): Am 6. Febr. 1764: Gemeine Leute u. Juden sitzen auf Pachtungen usw.

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