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Haḳedem · 1907-09-25 · 3 (25.9.1907) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Haḳedem
Volume
I (1907)
Issue
3 (25.9.1907)
Date
1907-09-25
Page
[Seite] (sequence 49)
Language
German, Hebrew
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Eine jUdisch-&gyptische Verkaufgarkunde etc. 129 Zeile llb—12 heisst es: ואסר לגו ר׳ ישועה הקוגה הלז הנגי מקבל כל מוטין אשר ימצאו [ב]ה אפילו אם הפחח ער חצי דמיה . . .. Der Kauf ,der Sklavin wird also mit der Bedingung abgeschlossen, dass der Verkäufer für die Übervorteilung nicht aufkommeu würde, andernfalls wird der Rückgang des Kaufs ohne weiteres vorausgesetzt, während die Frage der Übervorteilung beim Sklavenverkauf im Talmud mancherlei Kontroversen hervorgerufen hat1) und unerörtert blieb. Zeile lö lesen wir die Worte שבעה כתב א טח ק א, d. h. das Wort שבעה in Zeile & steht auf einer Stelle der Urkunde, die früher bereits beschrieben und deren Schrift wieder ausradiert wurde. Dieser Hinweis erklärt sich auf Grund einer Talmudstelle B. Bathra 161b, wo es heisst: Bei allen Ausradierungen ist es nötig, dass ihre Bestätigung hinzugefügt werde, d. h. jedes Dokument, in welchem das eine oder das andere Wort auf einer Stelle steht, die früher beschrieben und deren Schrift wieder abgewischt wurde, muss, bevor die Bekräftigungsformel שריר וקי ם darauf gesetzt wird, die ausdrückliche Bemerkung enthalten: dieses oder jenes Wort befindet sich auf einer Stelle, die früher beschrieben und deren Schrift wieder ausradiert wurde*). In unserer Urkunde steht daher vor der Bekräftigungsformel שריר וקיים noch das Wort ברור d. h. lesbar (nämlich das Wort auf der abgewischten Stelle)3). Endlich ist noch zu bemerken, dass unser Dokument nach der Aera der Weltschöpfung datiert ist (. .. ליצירה למנייגו אשר הורגלנו למנוח4) בו בפסטאט), während die sonstigen Urkunden aus Fostat vom X.—XII. Jahrhundert ihre Datierung nach der seleukidischen Aera tragen, die bekanntlich mit den Worten מני} שטרות zum Ausdruck kommt. Im XIII. Jahrhundert hat die Datierung nach der Aera der Weltschöpfung bei den Juden in Ägypten sich wahrscheinlich bereits geltend gemacht. *) Vgl. hierzu B. Mesf & 47», 66»—66*», 108» und Jeruschalmi Ketuboth Perek XI 4; §al^an-Aruch i}0äen-mi6pat Kap. 227 § 29; Maimonides und Alfesi zur Stelle. *) Im Wortlaut heisst diese Stelle: כל הטחקין :וי; *יין שיבתוב ודק קיוטיהון מריך שיחוור סענייגו שד שסר בשיטה »חרונה . .• Ober die Ansichten der Codices diesbezüglich vgl. Maimonides, סשנה תורה הלכות סלוד, ולוה Kap. 27 § 8 und הגתות סיטוגייות ib.; ferner vgl. earo חמק Kap. 44 § 6 und תו0»ות zu B. Bathra 1611». *) In den von Merz 1. c. publizierten Urkunden ist die Wortfolge der Schlussformel שריר וברור וקיים• 4) Zeile 1 ist לקנות ein Schreibfehler, zu lesen iBt natürlich .לטנור•

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