Haḳedem
- Journal
- Haḳedem
- Volume
- I (1907)
- Issue
- 3 (25.9.1907)
- Date
- 1907-09-25
- Page
- [Seite] (sequence 48)
- Language
- German, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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128 Iaaak Markon. Ich will nun im folgenden aus den genannten bandschriftlichen Urkunden vorläufig eine jüdisch-ägyptische Verkaufs-Urkunde über eine Sklavin in Fostat Vom Jahre 1217 veröffentlichen und behandeln. An der Spitze der ägyptischen Judenheit stand damals Abraham, Sohn des Moses Maimonides, find demnach ist unsere Urkunde wohl ein Aktenstück seines ״Gerichtshofes“ (בית רין). r Jüdische Dokumente über den Verkauf von Sklaven und Sklavinnen sind uns bisher völlig unbekannt gewesen1) und meine erste Publikation aus fieser ״Serie“ möge die weitere Nachforschung fördern. Unsere Urkunde, No. 669 der Antoninischen Sammlung, ist auf einem Papierblatt in der Grösse von 151/, x 12 cm niedergeschrieben und mit einem hebräisch-arabischen Brief privaten Inhalts zusammengeklebt. Einzelne Worte an der rechten Seite fehlen des vermoderten Randes wegen und dieselben habe ich zum Teil nach anderen Urkunden, zum Teil nach den Parallelstellen im Talmud ergänzt. Im folgenden wollen wir noch auf einige Eigenheiten unserer Urkunde gegenüber den von dem Talmud vorgeschriebenen Formeln aufmerksam machen. Zeile 9 lesen wir: ... הבי עלי'למיקם ולפצאה ולשפאר. ולרכאה זכיגי . . ., nach dem Talmud B. Mesi'a 15* muss hingegen die entsprechende Formel folgendermassen geschrieben werden: . . . אמר רבא תרע שבן כותב לו מוכר ללוקח אנא איקום ואפשי וארבי ואמריק זביני אילין אינון ועמיליהון ושבחיהון ואיקום קדמך וצבי זבינא רנן וקביל עלוהי .. . . Also statt des talmudischen ואמריק haben wir in unserer Urkunde 2ולפצאה). Zeile 10—11• lesen wir: ואטתא רא מהגה מוצדקת לעבדו ופטירא ועטירא מכל עורורי ועלולי מלבין [ורשום רא] ינש לא אית עלהא, was der Parallelstelle im Talmud Gittin 86* genau entspricht: . . . אתקין רב יהורא בשטר זביני דעבדי עברא רנן מוצדק לעברו ופטיר ועטיר מן חרורי ומן עלולי ומן ערורי מלכא ומלכתא ורשום ראיניש לא ._..אית עלוהי ומנוקה מכל שחין רנפיק עד טצהר חדת ועתיק י) Viele Responsen des ran, רדב״ז ,תמכ״ץ handeln zwar Ober den Sklaven-Verkauf, sie führen jedoch keine Formnlare für derartige Urkünden an. *) Vgl. Harkavy, Responsen der Qaonim, p. 186 nnd 314: . . . . ני תויתיזז וביחתיר, ושיפתיר. וגיקיתיר וזיניתיד. בנלי פנים •4 זבות ....».