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Der Orden Bne Briss · 1933-02-01 · Nr. 2/3 - Februar/März (2.1933) · p. Seite 16

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1933
Issue
Nr. 2/3 - Februar/März (2.1933)
Date
1933-02-01
Page
Seite 16 (sequence 4)
Language
German
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Laßt die Jugend bei uns sprechen! Keine Angst vör „ismen“! Nicht nur von den Ausschüssen ist Geist zu erwarten. — So war Zuversicht das Ergebnis der Aussprache über die "Jugend. In der Frage des Rituals waren die W ünsche auf Einheitlichkeit gerichtet. Das Ritual soll unter Beibehaltung der alten Grundlagen eine sprachliche Verbesserung erfahren..-Das Durcheinander der Formen, dassich durch die^ Vielheit der angewandten Rituale ergeben hat, aber muß beseitigt werden. Im gleichen Sinne wurde an der alten Terminsfestsetzung des Logenjahres festgehalten. Ein Nebeneinander von zwei Beairitenräten während der Ferien wurde als unersprießlich angesehen. Erfahrungsgemäß ist auch der Besuch der ersten Losiensitzungen nach den Ferien nicht gut. Darum muß eine Installation des Beamtenrates zwischen den Feiertagen unzweckmäßig erscheinen. Das Ballot als Verpflichtendes Aufnalimeverfaliren wurde abgeschafft, jedoch denjenigen Logen, die <■« wünschen, die Beibehaltung überlassen. Besondere / *- Vorschläge für die Ausführung eines neuen Verfahrens werden den Logen zugehen. DaS Generalkomitee -erhielt die Ermächtigung, die mannigfachen Gesetzesfragen.' die schon im engeren Kreise eine fleißige Bearbeitung erfahren haben, ‘zur Verabschiedung zu bringen. V e r j ü n g 11 n g in allen Teilen der Leitung' wurde zum Gesetz erhoben. F i n arn z f r a g e n wurden behandelt, ilsre Erledigung wird gemäß den Anregungen der Finanzkommission erfolgen. Finanzlagen — das beißt in heutiger Zeit: Finanzsorgen «— Regungen und Erregungen- — Stimmungen und Verstimmungen! Zur Aufklärung sei bemerkt, daß die Beamten der Großloge t sich nicht auf juristische Verträge gestützt und schon längere Zeit vor der Großlogentagung eine Gebaltsherahsetzung angeboten haben. Gegenüberstellungen von Etatsposten unter Hervorhebung der geringen materiellen!Aufwendungen für geistige Bedürfnisse wurden ins Treffen geführt. Demgegenüber konnte Br. Großpräsjdent Baeck betonen : die Ausgaben für das ,G e i s: t i g e sind bei uns gering, aber das Geistige ist nifht gering. Die Großloge ist diejenige jüdische Organisation, die durch die große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter — insbesondereaus dem Geschäftsausschuß j und Generalkomitee —. vielleicht am billigsten von1 allen in dieser Beziehung arbeitet. In seinen Schlußworten hob BrJ Großpräsident Baeck die Stimmung der Versammlung! auf jene Höhe, die dem Gesamtverlauf der Tagung entsprach, und fügte die Hoffnung an, daß alle Teilnehmer ip vie'r Jahren irr besseren Zeiten sich Wiedersehen mögen: ohne Zwischentagung, die höchstens ein Zeichen der Unruhe sein könnte. In drückender Zeit einer, Erhebung! Das wa/ die Empfindung, die aus der Stimmung der Versammlung, aus Äußerungen am Schluß und in Tagen danach ihren Ausdruck fand. Das Zentralprobletn des Orden», der Logen — das Problem der J ü s e n d — ist erkannt, in Seheta und Verstehen gewürdigt —, >,ünd im Erfassen wird ^s ein Gewinnen werden. So darf man an die Arbeit gehen. In den Dankesworten am Schluß kabi auch die Stini- ■Vnuug der Versammlung nochmals zum Ausdruck. Beschlüsse der 24. .ordentlichen Sitzung Gesetzesänderungen. Stitgliedenxechsel.. Die Gesetze der Großloge sollen wie folgt geändert werden: ’ . - Bei jeder neuen. Wahl des Präsidiums der Großloge, des Genefalkomitees und des geschäftsführenden Ausschusses bzw. der stellvertretenden Mitglieder dieser beiden Gremien soll mindestens ein Viertel der Mitglieder auszuscheiden häben, die für den kommenden GroßlOgenlermin in das von ihnen bekleidete Amt nicht wieder wählbar sind. ... Die Allgemeinen Gesetze für die Logen des 8. Distriktes sollen dahin geändert werden: ' Ballot. §13a: Entgegen dem § 13 der Allgemeinen’ Gesetze wird den- Logen gestattet, von dem Kugelungsverfahren in ihren Nebengesetzen abzusehen und eine andere Art des Abschlusses des Aufnahmeverfahrens vorzunehmen, unbeschadet der \ orschrift § 3 der Allgemeinen Gesetze. der Großloge für Deutschland Vlll U.O.B.B. x 1 Ruhen der Mitgliedschaft Der § 22 der Allgemeinen Gesetze für die Logen des 8. Distrikts soll unter b) dahin geändert werden, daß nach dem Wortei„Suspension" die Worte kommen:(„sofern nicht der Beamtenrat etwas anderes beschließt“. Die Großloge ermächtigt das Generalkömitee, die vorstehenden Gesetzesänderungen durchzuführen. Ritual.! Die Großloge beschließt: i In der Überzeugung, daß die wenigen Formen und Symbole unseres Rituals beibehalten werden müssen, soll sobald wie möglich wieder ein einheitliches Ritual für alle Logen des 8. Distriktes geschaffen {werden. Das Generalkomitee wird ermächtigt, nach Einsetzung und Anhörung einer Kommission das neue Ritual zu erlassen. i Dem neuen Entwurf für das Rituall soll das alte Ritual zugrundegelegt, aber in seinem Wortlaut dem heutigen Sprachempfinden angepaßt werden. < Notleidende Logen (Anträge Holländer) Die Großloge beschließt, das Generalkomitee mit der Einsetzung der folgenden 3 aus je 3 Mitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern bestehenden Ausschüsse iu beauftragen: 16

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