Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1928
- Issue
- Nr. 8 - August (8.1928)
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 109 (sequence 9)
- Language
- German
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«7 arbeit aller Kreise d Aufbau des jüdisch Palästina in der Er Zusammenarbeit zu nigung und Stärkung Ausdrück gekommene^ Wunsch zur Züsammenjüdischerj Volkes beiin nationale^ Heimes in arturtg, daß eine solch e r erwünschten Beschiel ies palästinensischen Aufbauwerkes führen wirf. - | Das A.-C. konsta iert mit Befriedigung, daß die Kommission, in.Uebereinstimpnung mit dir Stellungnahme der Z onistischen Organisation, eine Reihe von politischen Forderungen au gestellt hat, die sich auf die Verpflichtung der palästinensischen Administration |und der Mar -, datarmacht beziehen, für die Schaffung solcher administrativer und wi rtschaftlichejr Bedingunge i im Lande Sorge zu tragen, die die Errichtung -des jüdischen nationalen Heimek sichersteiler. {B- .1 ' ' die wirtschaftlichen Empission erklärt das A.-C,, gen wesentlichen Punkten wisse wirtschaftliche Meischen Aufgaben und Beauarbeit in Palästina in bringen, nicht hinreichend j e Organisation anerkennt den K.K.L. als alleiniges Instrument der Bodenpolitik in Palästina, Demgemäß und entsprechend dem vor den zionistischen Kongressen wiederholt festgesteineni Prinzip de* Auflösung des Bodrns als Vblkssitz müssen alle aus öffentlichen Geldern der Jewish Agency zu erwerbenden Lämereien ins Gemeineigentum des jüdischen Volkes übergehen und allen Prirt zipien des K.K.L. was Eigentum der Böder und ihre Vergebung an die Siedler betrifft, unter worfen werden. Uin die Integrität des K.K.L zü wahren, soll dei Erwerb von Böden aus zwei verschiedenen Fonds ausgeschlossen sein, Die Zionistische Organisation hat stets auch den privaten Bodenerwerb und die Förderung der Ansiedlung von Siedlern mit eigenen Mitteln als wichtig anerkannt. Ein diesem Zwecke dienendes Institut sqll indes nicht laufend aus öffentlichen Mitteln unterhalten, sondern lediglich durch einmalige finanzielle Maßnahmen aktionsfähig gemacht werden. 2. Das A.-C. verweist auf das der zionistischen Kolonisationsarbeit zugrunde gelegte Prinzip der Freiheit des Siedler» in der Bestimmung der sozialen Form seiner Wirtschaft und erklärt demgemäß, daß auch in Zukunft dert* Siedlern -das Recht gewahrt! werden muß, ihre Wirtschaftsform — Kvtjuzah, Moschavr oder andere Siedlungsform — zu wählen, wofc ei verstanden wird, daß jede Siecflungsform den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und der Möglichkeit {ökonomischer Selbsterjhaltung genügen muß. J 3. Gemäß denkongreßbeschlüssen betreffend dauernde Verstärkung der Einwan Jerungf erjklärt das A.-C. als wesentlich, daß die jüdische} Einwanderung nach!Palästina sowotil durch die, Jewish Agency als auch durch die palästinensische Administration verstärkt und gefördert wird, und daß Arbeiter-Einwanderer ebenso wie Einwanderer mit eigenen Mitteln die~ frforde'rli :hen Möglichkeiten erhalten, ins Land -zu kommen und sich dort niederzulassen. * 4. Das A.-C. erklärt, daß in dien von der Jewish-Agency durchgeführten oder geförderten Arbeiten und Unternehmungen der - Orimlsatz der jüdischen Arbeit gewahrt bleiben, muß. 5. Die genaue Formulierung 'dieser auf die Sicherung der hebräischen Sprache sich beziehenden Resolution erfolgt späten , Das A.-C. erklärt demgemäß, daß die) Anerkennung der in; den vorstehenden fünf tze der Vor-' jüäprache, des schlagen niedergelegten , Grundsä dischen Arbeit, djer hebräischen nationalen Bodens, jdes Selbstbestimihungsrechtes der Siedler und der ständig waenisendenj Einwanderung unabänderliche Grundlage für die Errichtung der Agency und für die Aufstellung ihres Arbeitsplanes ist. Indem das A.-C. auf die vorstehenden Plinkte besondere Aufmerksamkeit lenkt, erklärt es, daß der Bericht der Kommission in seinen allgemeinen Umrissen!von wesentliche* Bedeutung für die Aufstellung eines Arbeitsprogramm» der Jewish Agency ist. Der von der Commission erwogene der Errichtung e nes Instituts für Industrie-, . Pflanzungs- und Handelskredite mit e inem Kapital von 750 000 bis 1 {Million Pfund sollte mit möglichster Beschleunjgung durchgefiihrt werden. C. daß unter Fortse zung Erweiterung ’ Das A.-C. beschließt, der begonnenen Verhandlungen zur der Jewish Agencyj gemäß den Beschlüssen des XIV. t und XV. Kongresses und den Resolutionen unverzüglich [die* Schritte unternommen werden solleti. cutive wird aufgefördert, ßieVerhandlunge t mit den jüdischen Gemeinschaften der verschiedenen Landet energisch fortzusktzen und sobald wie möglich zum Abschluß zu bringen.! vorstehenden erforderlichen Die Exe- Plan - *09 -