Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1927
- Issue
- Nr. 8 - August
- Date
- 1927-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
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lief» ist, müssen die unwirtschaftlichen Elemente in der Volkswirtschaft verwertet und schließlich von der Gesellschaft versorgt werden. Den praktischen Niederschlag dieser Ideen finden wir in den drei großen Formen gemeindlicher Armenpflege — dem Hamburger, d>m Elberfelder und dem Straßburger System s— die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelt haben.;; _ Die Hamburger Reform von 1788 teilte dfe Stadt in 60 Bezirke ein, jeder Bezirk erhielt drei Pfleger, die Bürger der Stadt waren, und an die sich die ihnen unterstellten Armen zu wenden hatten. Die Pfleger hatten die Verhältnisse der Arrffen zu prüfen, die Kranken durch Wundärzte und Chirurgen behandeln zu lassen und allen Arbeitsfähigen nicht : durch Unterstützung, sondern durch Nachweis von Arbeit zu helfen. Da der freie Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeit bot, wurde eine Arbeitsanstalt geschaffen,: in 'der die Leute angelernt und mit "Spinnarbeiten und dergl. beschäftigt wurden. Aber das wesentlichste Kennzeichen der Hamburger Reform ist nicht die Fürsorge für die Erwachsenen, sondern die füjr die Kinder. Die Pfleger stießen"zu Beginn ihrer Arbeit auf eine Menge hungriger, zerlumpter Kinder. Diese wurdw nun vor allem gekleidet und i ernährt und die Eltern wurden gezwungen, die Kinder vqm 6. Jahre an in die Spidnschujen zu schicken. Dort wurden sie 2 Stunden täglich von ausgezeichneten Lehrern im Lesen, Schreiben usw. unterrichtet, die Hauptsache in diesen Schulen aber ist die tatsächliche ErwerbWbeit der Kinder. Die Kinder ernährten durch'Spinnen und dergl. nicht nur sich selbst, sondern unterstützten zum. Teifcäuch ihre verarmten Eltern. DiÖse Kinderarbeit wird aber nicht hauptsächlich als Erwerbsquelle betrachtet, sondern in allererster Linie als Erziehungsfaktor. Für die Pädagogen jener Zeit, z. B. Pestalozzi ’ ist die Arbeit das wichtigste Erziehungsmittel und das ist wohl ein Gedanke, den auch wir in der neuesten Zeit wieder sehr anerkennen. Wenn wir auch Kinderarbeit als Erwerbsquelle unbedingt ablehnen, so haben wir sie doch als' Erziehungsmittel in den modernen Arbeitsschulen erneut wieder aufgenommen. Im Gegensatz zu Hamburg, wo in einer selbständigen Armenanstalt öffentliche und frei- '■ willige Mittel zusammenflossen und wo die Armenpflege noch nicht in den Händen einer Behörde im heutigen Sinn lag, -ist im Elberfelder System die ' Gemeinde - Armenpflege ein organisches Glied der Stadtverwaltungrgeworden.V Die gleiche Entwicklung vollzog sich in fast allfen Städten im Laufe des 19. Jahrhunderts. Im Elberfelder System sind die eigentlichen Träger def Armenpflege ehrenamtliche Kräfte, die zu selbständigen Organen der Verwaltung erhoben'sind. Der Kernpunkt des Elberfelder Systems liegt darin, daß Prüfung und ‘ Entscheidung über Unterstützung aus öffentlichen Mitteln in den Händen ehrenamtlicher Kräfte liegt. Um das Jahr 1900 erkannte man, daß eine Äenderung dieser Art der Armenpflege nötig wurde. Es wurde mit dem größeren Wachstum der Städte immer schwieriger, eine genügende Anzahlgeeigneter ehrenamtlicher Pflejger zu finden. Trotzdem man jetzt auch seht stark Frauen zur Arbeit mit heranzog.’ mußte doch oft gegen den ^Elberfelder Grundsatz ^verstoßen werden, wonach jeder Pfleger höchstens 2—3 Fälle zu betrduen hatte. Dazu kommt noch, daß das moderne gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben so komplizierte Probleme stellt, daß bei der besten Absicht ehrenamtliche Pfleger sie nicht allein zu lösen vermögen, sondern die Hilfe von geschulten bea nieten Kräften in Anspruch nehnfen müssen. In der Annenordmjng von 1907’ wurde dann das sogenannte Straßburger System festgelegt. Hier wendet sich nun der Bedürftige nicht mehr wie im Elberfelder System an einen Pfleger, sondern an. die Zentralstelle der Verwaltung, wo der Fall durch geschulte beamtete Organe geprüft wird. Dort wird entschieden, welche Fälle in Krankenhäuser oder dergl. und welche an einen Pfleger oder an eine Pflegerin überwiesen werden sollen. Die Pfleger können beamtet oder ehrenamtlich sein, aber jedenfalls tritt jetzt das beamtete Organ absolut gleichberechtigt neben das ehrenamtliche. Wir sehen, wie sich diese drei Hauptförmen der öffentlichen «Armenpflege organisch auseinander entwickelt haben. Die Entwicklungsstufenzeigen ans, daß man nicht von einer , absolut richtigen Organisationsform sprechen 'kann, sondern daß jede Stufe wirtschaftlicher Entwicklung sich die ihr gemäße Form der Wohlfahrtspflege schaffen muß. Aehhlich wie die Formen der öffentlichen -haben s ch auch die der privaten Fürsorgetätig- ‘keit gehandelt. ‘Auch hier sehen wir, wie allmähljcjh ein Zusammenarbeiten ehrenamtlicher und besoldeter Organe immer allgemeiner wird. Im Gegensatz zum eigenhändig verabreich- — 124 —