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Der Orden Bne Briss · 1926-04-01 · No. 4 (4.1926) · p. Seite 8

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
Beilage 1927 (1927)
Issue
No. 4 (4.1926)
Date
1926-04-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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3. 4. 5 ö. 7: 3. 4. Eröffnung durch ein kurzes Gebet von seitejn der Vorsitzenden.! Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. , Bericht des Kranken-Komitees. Vortrag, Verlesung eingegangener Schriftstücke Angelegenheiten, die die Schwestern Vereinigung betreffen. .! Schluß durch ein kurzes Gebet seitens der Vorsitzenden. | Durch eine solche Tagesordnung würde nicht allein für eine würdige Ausgestaltung der Sitzungen gesorgt werden, sondern, was vor allem wesentlich erscheint, von der gesamten Schwesternvereinigung und nicht allein vion den verschiedenen Konfilees Ordensarbejt geleistet werden. Auf die Erziehung des ganzeti Schwesternkreises aber dürfte entsprechend -der allgemeinen Gleichstellung Ader Frau höchstes Gewicht gelegt werden. Die Satzungen der Schwesternvereinigung müßten generell in gleicher Weise-1 orientiert sein wie di: Satzungen der Loge, d.h. ajich hier ist die Bedeutung der Plenarsitzungen gegenüber den Komitee-Sitzungen entsprechend zum Ausdruck zu bringen. Auch die offenen Logen sollten nicht nur Vortragslogen, sondern Arbeitslogen sein. Auch für sie dürft-: sich alsdann eine feste Tagesordnung, etwa gleich defür die Sitzungen der Schwestemvereinigung, empfehlen. Nur würde hier der Präsident das Eröffnungsgebet zu sprechen haben und die Sitzung leiten Wo keine Schwestern* ereinigung besteht, sind gleich falls die Schwestern in offener Loge, die nach obige Tagesordnung arbeitet und mindestens einmal mona^ lieh stattrindet, zur Beteiligung an der Ordensarbei' heranzuziehen. Ich glaube, daß durch eine solche Ausgestaltung der Schwesternvereinigungen und offenen Logen di« Loge ihre Eigenart bewahrt und andererseits der Ordensarbeit der Frau die ihr entsprechende Würdigung bewiesen würde. Anlage 2. ’ ' - * Entwurf. Zwischen der Großloge für Deutschland, vertreten durch das Präsidium, und c|er Krankenschwesternorganisation der Großloge fürpeutschland E. ,V., vertreten durch ihren Vorstand, wird fojgendes Abkommen getroffen: if slbsu 3. Es findet eine völlige Loslosung Großloge statt. t Die K S.O verpflichtet sich, ihren in Krankenschwesternorganisatior Großloge für Deutschland U.O.B. Die Krankenschwesternstationen K.S.O. die festgesetzten Beiträge fonds der Schwestern zu übersenJ 47l)er Großschatzireister der Oroßlty derselben den rechtzeitigen und r< dieser Beiträge kontrollieren, die eingesandten Beträge zum nur der K.SO. in Gemeinschaft meister?u. 5. Bei nicht rechtzeitigem und reg dieser Gelder gilt dieses Abkomm - die Großloge wird dann in K.S.Q., oder, falls diese -ihre allein versuchen, diejenigen Schwedtdie ihrer Pensionspflicht nach der i neralkomitees vom 1. Novembe Die K.S.O. ist verpflichtet, in dem Pensionsfonds gesammelten löge für Deutschland herauszugete Soweit es sich um die Anstellung handelt, wjrd diese künftig von genommen werden, sofern sie hierzu zur Verfügung hat. Jede ein Schriftstück vorzulegen, in gemacht wird, daß für , die Vcrpfti der K.S.CX von der tarnen uni >u ändern begründ eir .-on der *.«! rpflichtenU;,-h, der für den f'.-.vsionslen. j »ge wird ifn Vames efcelmäßigeti Eingang I ie Verfügung über I’ehsionsfojtds steht Tfit dem Gioi»schab- Ge n Mit v o. über nur die K.S.O., nicht 4b< Deutschland haftbar ist. 7. Die in den Händen der Großlo;e befindlichen Wertpapiere aus dei K.SO. verbleiben in der Verwaltjt Die sich aus der Aufwertung] sind allein für die Pensionierung verwenden. Eine Anmeldung bei den zuständige! züglich Erwirkung einer Wohlfahits durch die K.S.O. erfolgen. Die Großloge wird ihren moral den Logen dahin geltend machen terieller und ideeller Beziehung die Schwesternorganisation unterstütze i Berlin, den 23: De?en\Eer 1925. i - w5M8'!i',Ä -■Imäßigenj Eingang n als hinjal'ig, und einschaftj mit der irkung vj-rweigen, em unterijubringen, Beschluß des Ge- 1925 uriterliegen. em Fallej die von Gelder der Gro8von Lehrschwestern ler K S.üJ nur, vorlusreichtnie Mittel Lehrschwester ist lchem ihn bekannt ichtung ihr gegendie Grojlloge für für Deutschland Stiftungen für die ng der {iroBloge. e rgebendeii Beträge 1 der Schwestern zu n] Stießen berente sojl jedodt sehen Eihiluß bei daß died<- in ma- Arbeit (ler Kranken-

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