Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1925
- Issue
- Nr. 11 - November (11.1925)
- Date
- 1925-11-01
- Page
- Seite 200 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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wird beschlc weitere zwei.'Reisetage .bewilligt «erden, weil sonst den Brüdern, die ein großes Opfer an Zeit bringen, auch ein solches an.<j.eld'zugemutet wird und schließlich nur der vermögende Bruder in der Lage wäre, eine VC, ihLips Generalkom tee anzunehmen. Die Erhöhung der Diäten auf M. 20.— pro Tag : ssen, jedoch ohne rückwirkende Kraft. I Jähere Bestimmung wird dem Geschäfts-Ausschuß überlassen. Br. J e i e I s o h n übernimmt den Vorsitz und erteilt das Wort j Br. Pro^F- .Starkenstein-Prag,der den Dank des tschechoslowakischen Distriktes für die Einladung zir Tagung zum Ausdruck bringt, ebenso für die Wortcder Jegrü- . Bong. DieFHage derStudentenbilfe. die hier die Grofllc ge beschäftigt, isie in der Tschechoslowakei ausschließlich .eine Angelegenheit •'der Logen. Er . selbst ist ein ‘ausgesprochene^ Gegner der Stqdentenunterstützunger-, weil er es für” ^ine größere Wohltat hält, den ostjüc ischen Studenten dfe Möglichkeit des Studiums zu nehmt n, als sie studiere)« zu lassen, ohne daß das Studium ihnen eine Existepzmöglicbkeit gibt, da 'die Prüfungen n den Ländern, aus denen-die Studenten kommen, nicht anerkannt werden. Dpn jungen Leuten ist das Studium n den meisten Fällen auch kein ideales Ziel, sondern letigHch eine Unterikunftsmöglichkei*. Ihr Studium bedeu et für die Logen jder in Frage kommenden Orte eine starke Belastung, : {während ihre Heimatgemeindrn nicht! dazu beitragen. :bas Problem darf nicht vom Gesichtspunkt der Hilfeleistung gelöst werden. Anzustreben wäre die Berufsumsdfiichtung. Wünschenswert wäre es, wenn die Arbeitsgemeinschaft, der europäischen Distrikte ein e Vereinheitlichung in den Arbeiten brächte. Br. J dis e I s o h n - M a n n h e i m dankt dem F cdner, und insbesondere dem tschechischen Distrikt für die wahrhafte Brüderlichkeit, .die er detp deutschen Distrikt während des Kriege: daß sich di danken Jm und hach demselben gezeigt hat, und hofft, Möglichkeit ergeben werde, einheitliche Genteresse des Judentums durchzuführen., komitees ha mitgliedeml Antrag, neralmiteedies ■n. Ge- :e, die assen. unbe- Gi :i des Br. B|er-München begründet seinen daß Logen-' die in ihren Reihen Mitglieder des den, nicht von auswärtigen Generalkdi besucht werden sollen. Es würde wes entlieh Tiazu beitragen, die Kosten zu verminde Br. Jdselsohn betont den Standpunkt schäftsaussqhusses, der es für zweckmäßiger^erachteL Logen vonj' auswärtigen Brüdern betreuen zu Daneben bliebe' den Brüdern des Oeneralkomitees nommen, d|e Loge ihres Wohnorts zu besuchen. D i e B B t. Hneniger-Ratibor u. Freudtnthal -Nürnberg sprechen für den Antrag Bfeer. Br. C ph n - K <> n i g s b e r £ hält die Betieuung der Lögen durch auswärtige Briidjer für eine Aktivierung des Logenlpbernamentlich in! den kleineren -ogen. Selbstverständlich sind die. Brüder des Generalkomitees in ihren Logen nicht ausgeschaltet durch den Besu :h der auswärtiger». Brüder. -Er bitte«, es bei der bisherigen Regelung zu'belassen. . Der Arjlrag Beer-München ' f wird abgelehnt d< > Pro Ei ai nallgei koi 1 c :ht 3 Antrag der Deutschen Reichsloge a eirjer Karenzzeit für /Ausübung dies Br. Li sSer niinmtj Bezug auf. das liegende Referat und beauftragt, einen AusschiißT einzusetzen, ausatbeitet, wie den von der Deuf: löge erwähnten Uebelständen zu Dieser Ausschuß hätte auch das der zu großen Logen . za behand^l Br. Mer'zbach-Frankfurt nini auf sein eingehendes schriftliches Referat Ge ietzesl omitee hat die Zulässigkeit der in dem vargeschlagenen § 46a und 60a Rechsloge verneint Er verliest die Au Bri der c es Geselzeskomitees. Seines die Unzu ässigkeit der Bestimmungen nich En schiedenheh ausgeführt werden, wie dies Seiier M< inung nach widersprechen Bes'immi nei en Mitgliedern nicht von vorn Mi gliedsi echt geben, ’ nicht den allgemeir So che Bestimmungen können sich aber Mi gliede ■ beziehen, nicht auf bereits eing allgemeinen Gesetze*(§ 23) geben mm: lin en, ohie daß sie stets zur Anwendung Di.: Satzungen aller Legen weichen von die: insoweit ib, als sie Bestimmung treffen, gli idsrechte ruhen und ein Mitglied das!|?< W; hl abzulehnen; ferner, daß Neueingeführtk Sitzung ai Beratung und Abstimmung: nie dü -fen. Die Allgemeinen Gesetze geben Richtung, verbieten bber nicht eine Bescli Mi tgliedsi echte, sofern objektive Monier t sird und durch eine solche Bestimmung ge jenübe' anderen benachteiligt ist. Unzufi im Sinne der Allgemeinen Gesetze, die fin inziellen Leistungen abhängig zu Thach|e beleutet die Abhängigmachung der Mitgli ge vissen Leistungen (Besuch von 6 Instruk 20 Arbeit! Sitzungen) eine Differenzierung, d eir zelnen Brüdern verschieden auswirkt, de' Fassuig des § 46a die Möglichkeit, dat da; aus irgendwelchen Gründen verhindet: vo geschriebenen zwei Jahren 20 Arbeitssitiu su :hen, dauernd vom Stimm- und Wahlrecht bleibt, auch wenn es 10 Sitzungen bereits b sp iterhin häufig die Logensitzungen besti|el ergibt sic i die Folgerung, daÖ clie Zeitb § 16a fa'lirn gelassen werden muß. Dann § 16a mit den Allgemeinen Gesetzen vereinb ir. wderspriot dem Allgemeinen Gesetz find leimen. Was die Frage der Zweckmäftigke t m «ntderilefsrjent, daß die beantragtenSatzu keine Abh lfe Schaffen werden. Notwendig des Aufnahmeyerfahrens upd die Begijen2ii)i di: in gro len Städten eine stärkere saein kl :inen. Den Logengeist können nur Ille in lerhalb der Logen beeinflussen. Er wid if Schaffung Stimmrecht«, chriftlich vor- E> P< r: Afenderund der Allgemeinen Gesetze itT'Wece gi bung, \vürd$ aber raten, falls das Genefi di m Ergel nis |kommt, daß die Aendermg r Vorschläge' sehen Reichsbegegnen ist. lern Teilung In lt gleichfalls Bezug Das I lestinimungen Deutschen sfjührungen der chtens kann mit solcher geschehen ist. rtgen, die den n das volle en Gesetzen, lur auf neue stretene. Die meine Richtmen müssen, en Richtlinien ann die Mithat, seine in der ersten lt teilnehmen also nur die ränkung der e maßgebend ein Mitglied ssi g wäre es Rechte von n. An sich i dsrechte von t onslogen und e sich bei den besteht nach ein Mitglied, ist, in den ngen zu bedusgekchlossen qsucht hat und ht. Hieraus Stimmung in iber wäre der Der § 60 a daher abzuanlangt, so rfgsänderungen st die Reform g der Logen nüsse als in sönlichkeiten rspricht einer der Gesetzalkomitee zu s Statuts der i st < 200