Der Orden Bne Briss
- Journal
- Der Orden Bne Briss
- Volume
- 1924
- Issue
- Nr. 15 - Dezember (12.1924)
- Date
- 1924-12-01
- Page
- Seite 201 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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[[2. Beschlußfassung übwttr Oroßlogenangelegenlieiten. Beschlüsse zu 1 binden die Logen erst nach ihrer Annahme in der Einzelloge. Beschlüsse zu 2 dürfen nur insoweit gefaßt werden, als sie Anregungen und Anträge zur Oroßloge bilden. , ' " Die Logenveipände bestimmen ihre Geschäftsordnung selbst ijach Maßgabe der von der Großloge aufzustejlenden Normen. Die Satzungen der Verbände bedürfen der Genehmigung der Großloge. § 6 der Großlogengesetze erhält folgenden Zusatz: Die Logenverbände sind zu Vorschlägen für das Oeheralkomitee aufzufordern. § 15: Das Oeneralkomijee .besteht aus den Beamten der (proßloge und 30 von der Mitgliederversammlung der Oroßloge zu wählenden Expräsidenten b e z w. deren Stellvertretern. Abs. 3 Ziffer! 1: einen Geslchäftsnusschuß bestehend aus den Beamjen der Großloge und 7 vom 1 Generalkomitee aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern zur Erledigung ..._...... Zur Beschlußfassung ist die [Anwesenheit von 5 Mitgliedern, zu Geldbewilligungen die Zustimmung'von mindestens $ Mitgliedern erforderlich. § 15 Abs. 1 hinter »Stellvertretern« neuer Absatzr Ueber den Ort der Generalkomiteesitzung beschließt das Oeneralkomjtee, der Beschluß kann auch auf schriftlichem Wege herbeigeführt werden. Das Generalkomitee ..... .\t § 19: Mk. 10,— für jeden Tag der Sitzung. § 13: Der, Schatzmeister überwacht die Finanzgebahrung der Oroßlpge und hat die Vorschläge des Finanzkomitees der Großloge zu unterbreiten. Unter Dankesworten, die besdnders auch an den abwesenden Br. Oroßpräsidenten Timendorfer gerichtet werden, wird die Sitzung um 11 Uhr nachts geschlossen. D r. Gold Schmidt. j? ie Juden im Reiche der Merovinger. Von D>. C h. T y.k o c i n s k I - Berlin. Von Italien jund von Spaniei\'-aus müssen Juden bereits sen frühen Zeiten nach demNord.en des römischen Reiches eingewandert sein. Sicher lassen sich Juden in Ofülien und Germanien erst im 4. Jahrhunden nacbweisen. In Köln finden wir 331 bereits jeine ganze Gemeinde mit Rabbinern und Oemeindeäitesten. Seit der Mitte des 4. Jahrhunderts müssen auch im mittleren Frankreich Juden| in größerer Zahl gewesen sein. Der heilige Hilarius in Poitiers meidet nicht nur Bemerkung der Redaktion: OemäB einer früheren in ungerrp Großlogenorgan zum Ausdruck gekommenen Ankündigung, einzelne Gebiete jüdischer Geschichte in diesep Blättern zu behandeln, bringen wir heut den obigen Aufsatz, der auf Quellenstudium beruht. Bei dem von uns erwähnten Plan haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, daß ein unvergleichlich heroisches Durchhalten durch jjahrtausende schlimmster Bedrückung, die unsere Gemeinschaft zu ertragen hatte, in sich selbst den Gedanken dep Aufrichtung und eines natürlichen Bewußtseins tragen muß. die Mahlzeiten, sopdem auch den Gruß der Juden und Ketzer. In der Stadt Aries folgten , im Jahre 449 der Leiche des' heiligen Hilarius nicht nur Christen, sondern auch viele Juden. Das Konzil von Vannes befiehlt allen Geistlichen, die Mahlzeiten der Juden zu meiden und sie auch nicht zum Mahle einzuladen, Wir finden Juden in Arles, Marseille und Narbonne, den wichtigen Hafenstädten des mittelländischen Meeres, dann in, Bordeaux am atlantischen Ozean, in Uz&s und Giermont im Süden, in Cbälons an der Saöne in Burgund, im Südosten, aber auch schon weiter im Norden in den Bischofssitzen Poitiers, Bourges, Tours und Orleans, dann in Paris und in Nogent an der Marne, am Hofe des Königs. An den meisten dieser Orte dürfen wir bereits in unserer Zeit Gemeinden voraussetzen, so in Arles, Clerniont, Uzfes, Marseille, Narbonne, Bourges, Tours und Orleans. In Orleans und Clermont lassen sich - 2«