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Der Orden Bne Briss · 1924-05-01 · Nr. 5/6 - Mai (5.1924) · p. Seite 47

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1924
Issue
Nr. 5/6 - Mai (5.1924)
Date
1924-05-01
Page
Seite 47 (sequence 5)
Language
German
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Ausgaben ausbalancieren. Die gr der Brüder kann den entsprecht Beitrag bezahlen. Eihige bestimmte Rentner können es noch nicht; wir notwendig zu j einer Differefr Beiträge. Einige de« wenige? lei Brtlder werden von unangenehm berührt. Empfindlichkei dieser Abst Die Sache t e n vorangef II. angenommene Resolu Aufgaben vim Sinne auch die Unterstüfzurj: statutenmäßig festge trägen von jedem Brjder ein v durch die LogCn zu Wohlfahrtspflege erfordert werden laufende Jahr wird di:se Umlage aulf 5ße Mehrzahl nd erhöhten 'Berufe und also kommen zierung der tytungsfähigen lg vielleicht muß Jedoch teilt werden. s t uf in Andererseits dürfen die Beiträge nicht allzu hoch bemessen werden: sie müssen 1 erschwinglich sein und beigetrieben werden, sonst‘leidet die Autorität des Ordens, jund es droht der Zusammenbruch des Ordenshauses.' Unser Bekenntnis, »daß wir den Notleidenden mit allen Kräften hilfreich beizustehen willens sind«, ist gleichfalls für die Bemessung des Beitrages nicht unwesentlich. Im Jahre 1922 Deutschen Reichstage Logen) in Gemäßheit Kompromiß zwischen einschätzung einerseits und (ähnlich wie dieser Grunds ätze und als Staffelung und Selbstesten Beiträgen andererseits folgende vin der Loge hat der Besimtenrat der bei anderen ion vorgeschlngen: Um,die Erfüllung der sozialen i nd ethischen des Ordens, insbesondere g für Witwen und Waisen von Brüdern zu ermöglichen, soll neben den egten Mitglii :dsgrundbeibestimmendeii Beitrag zur Für das Mark festgesetzt. Es ist Pflicht der Brüder; die sich in günstiger Wirtschaft icher Lage befi tiden, diesen Beitrag zur Wohlfahrtspflege angemessen zu erhöhen, damit es and erseits Brüden, die wirtschaftlich schwächer sind, überlassen bleiben kann, die Umlage nach eigenem pfl chtgemäßen Ermessen in geringerer Höhe zu leisten.« esten Mitglied: »beitrage ein bestimmender Beitrag zur lierbar nach dem Ermessen Also neben dem von Jahr zu Jahr zu Wohlfahrtspflege, regij der Brüder. ahr zu Jahr III. icht wieder Dieser1 Kompromif Vorschlag ist ni __ aufzunehmen, weil andere Verhältnisse eingetreten sind. Man kann zwar nicht von ei rer völligen —I- * Konsolidierung der, Verhältnisse, wohl aber zur •Zeit von einer Stabilisierung sprechen, deren Dauer wir alle erhoffen. Wir können und müssen daher auch wieder »etatisieren«, d. h. mit bestimmten Zahlen rechnen. Das Generalkomitee der Großloge, das Finanzkomitee der Großloge, ebenso aber auch die, Logen 'der Tschechoslowakei haben die »Staffelung« der Beiträge wärmstens empfohlen. Man. darf es wohl auch als communis opinio bezeichnen, daßvom Standpunkt der Gerechtigkeit aus nur. die Staffelung bei Bemessung des Mitgliedsbeitragejs in Frage kommt Ich muß sie gleichfalls dringend befürworten, denn noch immer ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Beibehaltung gleich hoher .Beiträge unbrüderlich.unsozial und finanztechnisch verfehlt. Unbrüderlich und unsozial, weil die Gegensätze innerhalb der Bruderschaft zwischen arm und reich in dieser Nachkriegszeit immer noch außerordentlich groß sind, viel größer als früher, wo im großen und" ganzen alle Brüder einer, auch pekuniär gehobenen, Oesellschaftsschicht angehörten. Es schlägt der Gerechtigkeit, der Brüderlichkeit, dem sozia|eh"Empfinden ins Oesicht, wenn wir zur Erreichung der Ordenszwecke eirien gleich hohen Beitrag von allen Brüdern verlangen, obwohl nach den Zeitumständen dieser Beitrag für die einen eine lächerliche Lapalie, für die.andem ein erhebliches Opfer bedeutet. Ebenso wesentlich aber ist, daß die Erhebung eines gleichmäßigen schabionisierenden Beitrages, den wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen auch den wirtschaftlich schwächeren Brüdern als Regel z u m u t e n könnten, f i n a n z - - technisch unrentabel ist, weil wir den Beitrag alsdann, damit er für alle erträglich sei, in der Richtung nach unten halten müßten. Damit würden wir aber uns der Möglichkeit begeben, den Bedürfnissen entsprechende, angemessen hohe Beiträge7 zu erheben. Alles dies spricht zwingend für die Staffelung. IV. Gegen die Staffelung werden zwei Gründe, angeführt, die ich nicht für ausschlaggebend' erachte: . . , a) »Man wolle nicht Brüder erster und zweiter Klasse schaffen.« Dieses Moment erkannte ich 47

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