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Der Orden Bne Briss · 1922-03-01 · Nr. 3 - März (3.1922) · p. Seite 47

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Journal
Der Orden Bne Briss
Volume
1922
Issue
Nr. 3 - März (3.1922)
Date
1922-03-01
Page
Seite 47 (sequence 15)
Language
German
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aller Delegierten, Fräulein Toeplitz wiederum den Delegierten. Frau Peiser vergleicht die Schlußstunde der Tagung mit der Schlußstunde des Versöhnungstages. So schloß die Tagung, die für alle Beteiligten ein unvergeßliches Ereignis bleiben wird. Wenn nach einem Dichterwort die Erinnerung da: Paradies ist, ‘aus dem wir nicht vertrieben werder können, so haben wir Delegierten , wahrlid einen beneidenswerten Oewinn von dieser Ta gung davongetragen. Anhang j . Anträge, Wünsche, Bestimmungen der Dresdner Verbandstagung der Frauen- Verelnigungen der U. O .B. B. - Logen vom 24. bis 26- Januar 1922. . ' , 1. Von der Kassiererin Fraa Oppenheimer -Mannheim wurde der Antrag -peätellt, die Beiträge zn verdoppeln. Beschluß: Es soll den Lagenfrauenvereinigungenvorgeschlagen werden, im Verhältnis zu ihrer Miti gliederzahl einen Jahresbeitrag von mindestens 50 Mir. bis zum Höchstbetrag von 500 Mk. zu zahlen, so daß etwa 1 ‘Mk. pro Kopf entfällt. Abstimmung in den Vereinen und Mitteilung des Ergebnisses an den Verband. ■ 2. Bei jeder Neugründung einer Loge soll von der Zentralstelle Frankfurt a. M. die Aufforderung an den Präsidenten ergehen, möglichst bald einen Logenschwestemverein zu gründen und der Zentrale von der erfolgten Gründung Mitteilung'zu machen. Alsdann soll die neue Schwestemvereinigung zum Anschluß an den Verband und zur Beitragszahlung von der Zentrale aufgefordert werden. 3. Es wird die Anregung gegeben, alle bisher bestehenden Schwestemvereinigungen möglichst mit gleichen Statuten auf gleicher Grundlage aufbezw. umzubauen. Neugründungen mögen die vom Verband festgelegten Grundlagen annehmen. Der Verband möge den angeschl. Vereinen die Frage der Einführung eines in verschiedenen Franenvereinen schon festgelegten -Rituals zur Diskussion empfehlen. Dem Verband soll von dem diesbezüglichen Beschluß Kenntnis gegeben werden 4. Es wird empfohlen, als äußeres Erkennungszeichen, besonders auf Reisen, eineschlichte Nadel zu tragen, die beim Verband käuflich zu erwerben ist. 5. Antrag, betreffend die „Fürsorge für erholungsbedürftige Schwestern4: § 1. Die Antragstellerin muß Logenschwester oder Mitglied der jeweiligen Schwestemvereinigung sein. § 2. Alle Anmeldungen gehen durch die Vorsitzende einer jeden Schwestemvereinigung. § 3. Eine Kommission soll zu diesem Zweck nicht ernannt werden, damit vollste Diskretion gewahrt wird. § 4. Der Anmeldung muß ein ärztliches Attest eines Logenbruders beiliegen, in dem das Leiden vermerkt ist und ein Vorschlag für einen Kur- resp. Erholungsaufenthalt gemacht wird. § 5. Es sind genaue Recherchen .darüber auszuführei ob nur ein Zuschuß zur Reise erforderlich oddr 1 ob die Mittel für einen ganzen Kuraufenthalt bewilligt werden müssen. Der Höchstbetrag a Zuschuß zum Erholungsaufenthalt oder der Kui kosten soll 1500 Mk. für die einzelne Schwesti nicht überschreiten, in dringenden Fällen fcvei durch private Mittel erhöht werden. § 6. Die Bewilligung eines Erholungsaufenthaltes soll nicht von der Jahreszeit abhängig gemacht werden. ' § 7. Die Zahl der zu verschickenden Schwestern mi von den dafür vorhandenen Mitteln abhäni gemacht werden. (I § 8. Die Vorsitzenden der 6| Berliner Schwestei vereine stellen die Zahl der erholungsbedürftig Schwestern zusammen,1 unabhängig dav< welchem Schwestemverein diese Schweste angehören. | * Sonderbestimmungen sind der Vorsitzend überlassen. 6. Zu erfolgreicher Weiterführung der Äustauscharb|it erscheint es notwendig': r- 1. Den Austausch von Logenangehörigen nidht nur auf schulentlassene Mädchen zd beschränken, sondern ihn auf junge Mädchen, die -sich |m Haushalt betätigen wollen, auszudehnen^ feri Studenten und Studentinnen, im Beruf stehei Logenangehörige, die nur ein Zimmer wünschen, sowie Ferienkinder zu berücksichtigen. 2. Der Austausch soll zu eifern RingaustäUsch absgebaut werden; dazu Distriktsbildung notwendig.. 3. Es soll erbeten werden, daß das Großtogenblatt — sowie für' speziell Berliner^ Verhältnisse das Mitteilungsblatt der Berliner Logen -— seinen Raum für Mitteilungen und Annoncen in grtßzügiger Weise im Interesse der-Austauscharßert zur Verfügung stellt. 4. Jede Schwestemvereinigung soll eine Vertrau- Schwester namhaft macheneventuell aus bereits erwählten Kommission, die sich tür di 5, Arbeit verpflichtet und an deren Adresse liehe diesbezüglichen Schreiben der Zentral- Auskunftsstelle zu richten sind. ~ ’ ' Es liegt i.*n Interesse der Sache, daß die Anti Steller sich mit ihren Oesuchen möglichst er e it- Ind tig r — 47

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