Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1915
- Issue
- Nr. 4 - Juni
- Date
- 1915-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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für die Großloge sei es doch bedenklich, in einer Zeit, in der höhe Anforderungen an die Groß'oge gestellt werden und in Zukunft sicherlich in noch erhöhterem Maße auftreten würden, 4ine weitere Belastung in Aussicht zu nehmen. Br. K u z n i t z k y führte dagegen aus, daß nach seiner \ Ar,trage von einer Beschränkung des Etats recht« der Großloge nicht; die Rede sein könne, daß zum iau keinesfalls mehr gegeben würde als der Betrag c es eisernen Fonds und daß man berücksichtgen Opfer Segen NuBba Großloge für ein Ideines Wert und einen großen schaffe, sofern das Projekt sich realisieren sollte müsse, daß die erheblichen einen Auf gestellte Antrag gegen die Die um und L i e b h Zu Punkt von den BBr. L Grund dieser Erklärung wurde der eingangs beiden Stimmen der BBr. o I d angenommen. 6 und 7. isser und Merzbach \\\ vorgeschlagenen AenderUrigen des Formulars der QuarUlkaerichte werden angenommen. Die Formulare werden gedruckt und den Logen zugehen. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals darauf hingewiesen] daß nach § 5 der allgemeinen Gesetze der Logen des VIII Distriktes zur Unterschrift derQuartalsberichte hur d(e Namen des Präsidenten, Vizep 3>idertten, des Sekretärsjesp. dtsjFinanzstkretärs nötig seien. Br daß s e n c lieh Ve rz n i ch b ed ( diel Lo u n g d r sein öf;eru t wieder gUtzu u statt der i m e n d o r f e r Spricht die Erwartun:; aus, gen inZipkunft mit der er Quart werden ng in de Quartalsberichte S a I s b e c i c h t e p ü 11 k tals bisher, da die r Absendüng e nen machenden Schiden e, Büro und Klasse werden durch diese Unordnung'in ungebührlicher und ungereentfe tgter Weis« belastet. D; gegeri, \* jrd der Antrag der Augusrj Lamey mtsterbt richte einzuf Loge, ihren, nach eingt Ii ndir Er*ägurjg des Für und Wid?r abgelehnt. Gerade die nicht in Berlin ansäsigen ilp'der weise i darauf hin, daß die Erstattung der Qiartalsbericlte einen htil-amen Zwang zur Ordnung darstelle, und daß man in eitler Loge, der diese Arbeit schon zti viel sei, eine Reform ihrer innerer) Verwal uig vornehmen müsse: Zu Punkt 8: Antrag der Jakob Plaut - Loge - Notd- Jjausen betr. Schaffung eines Schiedsgerichtes., In einem austührlichen Referate I gt Br. Heinemann-Hannover den Antrag der Jakob Plaut-Loge- Nord lausen auf S Inf Hing eines Schiedsgerichtes dem Gene al-Komitee vor. Die außerordentlich komplizierte Frage spruchreif; der Referent e'nipfi.eli alb; segensreichen Vorschläge d e Plaut-Loge zu unterbreiten?' Korreferant Br. Plaut erläutert noch - 63 ■>[.* einer .Kommission die Einheften Jen Vorschlag der Jakob Plaur-Logeiind'scbließ*t si;h dem Antrage des Br. Henemauji an. »Zur Sache sprachen die BBr. Stein"; h ollSnder Beer und Merzbach und führten-aiis, daß der von hcher idealer Begeisterung getragene Antrag" der Jakob Plaut-Loge beiden heutigen Verhältnis qnle der als anfeiich »los bezeichnet werden müsse. In dem Kimpfe, d f uf.t r den jüd sehen Organisationen herfs:he, handle es sich nicht nur um Wettanschauungen, sondern auch urn poliiische, religiöse und um Machtfrage n, Zur Erreichung* ihrer Ziele se z en. di: fthdenlen Parteien . agitatorisch alles eir, und. sie würden es dishalb in der überwiegende l Mehrzahl der Fälle ablehnen, ein Schiedsgericht an verkennen Bei den Temperamenten der einzelnen lütirenden Persönlichkeiten würde ein ersprießlichs Resultat «cht gezeitigt werden, und die Großloge würdi sich schließlich zwischen zwei Stühle setzen. Ca» sei aber Weier der Sache des Ordens noch deiir Ansehen d:T Größloge förderlich. Br. Timend,orfer erörterte die' Richtigkeit dieser Ausführungen durch Anführung vof i Be spielen ans seiner eigenen Praxis.;■■■! ■ -■ Br. H(einemann geht von der Bedeutung der Schiedsgerichte aus und weist darauf hin, daß es im Rechtsleben Schiedsgerichte mit Erscheinuugs- und E<ekuiiv-Zwang gebe und solche, die eirejn solchen Zwarj' nicht mit sjchj brächten. Def b Antrag der J: kob Plaut-Loge ginge nun dahin, ein Sei liiedsgericht zu sc raffen zur Vermeidung der häßlichen Strtitigkiriten innerhalb des Kreises der jüdischüh Organisationen- Die vergangenen Jahre hätten g^eigt, , daß s< ilche| Streitigkeiten den Bestand des Jud sptums bedrohen könnten, und es müsse Aufgäbt der Großlege sein, alles zu tun, um unter ihrer Füh-ilng Einigkeit und Frieden innerhalb der judenheit : ti schaffet. Das Schiedsgericht, däs die Jakob Plaut-Loge rrieint, sei ein Schiedsgericht ohne Ersehen tings- und Exekui jv-Zwang! Niemand könne gezwung:rt werden, sich ihm zu unterwerfen. Die Jaköbi Tlaut-Loge neint aber, daß. es der ..Autorität, der Groiloge ge-' Ii igen werde, in einer sehr großen Anzahl yoh Fällen d e Be eiligten unter Anrufung des Schitd »gerächtes d;r Unterwerfung seinem Spruch geneigt zj stimmen. nicht Set i d es - n sich J a.ko b in Einzelsic h; be-