Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1915
- Issue
- Nr. 4 - Juni
- Date
- 1915-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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auszusprechen, sofern es sieb im Einzelfalle nicht über M. 300.—, in dringenden Angelegenheiten nicht über M\ 10©0.—- handelt Im übrigen ist die Bewilligung Von [Ausgaben, die nicht im Voranschlag vorgesehen sind, Sache dfc Generalkomitees. Weger} Üeberschreitungen des Vor-, anschlags ist in der demnächstigen ordentlichen Sitzung der Grofjloge Rechenschaft abzulegen. ,2. Das Finanzwesen dei"Groß!oge wird verantwortj lieh geleitet vom )G:oßschafzme'Ister mit Unterstüzurtg des Finanzkomitees. Eingang und Aus- I gang der Gelder sowiie 'd~e ■ Kassenbuchführung erfolgen durch dps flü^o der Großloge. Das Ve/mÖgen der GrofSoge ist regelmäßig in mündelsichsren Piipi'eren anzulegen. .* \ ri 3-t Alljährlich ist mindestens einmal durch ejnen vom General-Koihited zu bestimmenden |Revisionsausschuß eine Prüfung der Bücher und r des Glindes der f inanzen' der Großloge vorzu- „J nehmen sowie defi General-Komitee ein 'schriftlicher feericht darüber zi erstatten. Der Revisionsausschuß ist befugt^*sich cfsr Hilfe eines berufs- \ *' - 1 .. ¥ mäßigen Bücherrevisors zu bedienen. Im wesentlichen werde jetzt bereits nach diesen Grundsätzen verfahren Die Anregungen und die Kritik des Br. Vfalf zur Finjjnzverwaltung wären jedoch durchaus dankenswert ul;d brächten die Frage wieder in Fluß. Richtig sei, "dkß das Fieanzkomitee gleichzeitig Ver»a*tungs- und Revisions-Instanz geworden sei. Dieser Zustand müsse jedenfalls einer iresetzlichen Klailegung unterzogen werden, obwohl sich Schwierigkeiten nicht ergeben^ hätten..' " -. vNach § 13-der Großlogen-Gesetze sei der Größsekretär auch insofern Ider verantwortliche Finanz- ■li f :' I i, beamte, als er „alle Rechnungen und Bücher zu führen und alle Gelder zu empfangen*" habe $ 14 bestimme zwar, daß Auszahlungen dgreh den Großschatzmeister effotgen, doch erfolgten in der Praxis alle Auszahlungen gleichfalls vom Verwaltungsvorstand im Büro der Großlöge. Großschatzmeister und Finanzkomitee übten Kontrolle" aus. Der verewigte frühere Großsekretär Br. Wolff wäre Sekretär und Verwaltungsbeamter in ejner Person gewesen. Br. Großsekretär Dr. Goldschmidt'siebt seine Hauptaufgabe mehr auf geistigem Gebiete, wenn er sich auch der ' Verantwortung für alle Zweige der Verwaltung bewußt bleibe. Es dürfte notwendig sein, einen besoldeten. Kassenbeamten anzusttllen' und diesem die Leitung der gesamten Buchführung zu übertragen. Für die nächste Tagung der Großloge werde eine Ergänzung bezw. Abänderung er gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Finanz- Verwaltung, in Aussicht zu nehmen sein. Br. Wo lf lStu tgärt bemängelte in der darauf tilgenden Ausspracie das Finanzgebaren des Geschäft-ausschusses. Es sei Unzulässig gewesen, daß komitecs M. 5000 — für worden seien; disselbe; .„Kriegskredit" für die ohne Befragung; des Gerera das „Rote Kreuz" bewilligt gelte'von deni M. 5000.— Schwestern. Die Ueberschreitung auf c|em Gebilde der Krankenpflege sei ungeheuerlich lind könne keinswees durch besondere Verhältnisse erkfärt werden. Es müsse unbedingt dafür Versorge'getroffen werden, daß in Zukunft eine umsichtige Finanzverwaltang Platz greife, die jede Ueberschreitung verhindere und somit den ijrimerhin unliebsamen Erörterungen in den Generallomitee-Sitzungen JvorbeugeL Seine Vorschläge zur Reform der Finanzverwaltung enthielten allerdings nicht durchweg Neides. Sie wollten auf bestehende J^längel der Firanz Verfassung! hinweisen und zu einer lesserung der Veihä^tnisse beitragen. Auf die Kiankensi:hwestern komme fcr später zurück. Von den nachfolgenden Rednern stellen s ch die, cjem Geschältsawsschuß nicht angehörigen Brü ier im wesentlichen auf tieip Standpunkt der Wörisetten Ausführungen1 und rügten insbesondere, daß die Rück- ' Zahlung des der Berliner-Logenhaus-Aktiengese lschaft zur Verfügung gestellten Ldmbardkredits von Mark +) 000.— noch nicht gjanz erfolgt sei. Es werde not < /endis; ü:in, einen finahztej:hnisch gsbih'.Uen Oberbuamten anzustellen. Nachdem sich in der Praxis das f inanzkomitee mehr als Verwaltimgskomitee betätige, würde eine besondere Revjisionsinsjanz notwendig werden, ähnlich wie diel Jpnzellogtn Finanzkomiteeü und Revisionskomitees nebeneinander ^hätten. Es -ei zu wünschen, daß irr Zukunft bpi Überschreitungen der Voranschläge auswärtige Brüder, die dem G:neralkomitee angehören, gehört würden. Eine Klarjegung und Ergänzung d<r bestehenden gesetzlichen Best mmungen sei Notwendig. [ Von Br. Merzbach wird noch angeregt, daß. auch> für 1915-15 dem Djeutsch-Israelitischeii Gemeindebunde M. tOQO für 4 ' ' ' * Religionsunterricht in den kleinen Gemeinden gewährt werden. " ' '■ Vize-Großpräsident K u z n i t z k y verweist parauf, daß von einer Uet erschreitung der Befugnisie des Geschäftsausschusses gar nicht die Rede sein könne. Der Geschäftsausschuß habe die sitzungsgemäte Aufgabe, die Großlpge und das Generalkomitee zu vjertreten, Rechte des General comitees — M _ I sobald beide* Instanzen nicht tagten. würden durch diese Be Die