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Bericht der Großloge für Deutschland · 1914-04-01 · Nr. 4 - April · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1914
Issue
Nr. 4 - April
Date
1914-04-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Berlin, April 1914. BERICHT Nummer 4. der GROSSLOGE FÜR DEUTSCHLAND VIII II 0.0. ß. Eingetragener Verein. Eigener Verlag der Grossloge. Bureau: W. 62, Kleiststr. 12. Telephon: Amt Ltzw . 4619. Postscheck: 16333. Nachdruck «amtlicher Artikel au« diesen Berichten verboten. Inhaltt Eint' altjüdi*elic Steuer. - l?4. Sitzung des Oeneralkomitce». dem Kureau der Groltlonc - Aus den Lojjeii Jc> V-Ml. Dt-trikts WuhtfahrtscinhchtuiiKeii der Laven. * Büchel Matth Mitteilungen der Loyen. i. ■ ' '; ' Eine altjüdische Steuer. E. F. Im alten Israel gab es eine Steuer, die nach dem Berichte der Heiligen Schrift bereits vor der Errichtung des Stiftzeltes in der Wüste eingeführt ward. Sie bestand in einem halben Schekel, die von einem jeglichen in Israel, ob reich oder arm, in gleicher Höhe etwa zu Beginn des Frühlings entrichtet werden mußte. Diese Abgabe erfreute sich einer solchen Beliebtheit, daß sie selbst nach dem Untergange des jüdischen Staates von den Bekeunern des Judentums gern gezahlt wurde. Auch bei der fern vom Heimatlande lebenden jüdischen Militärkolonie auf E 1 e f ä n t i n e begegnen wir, einer solchen Steuer; allerdings betrug sie dort" zwei Schekel (vergl. Rudolf Leszyiisky: „Die Papyri von Elefantine" im Jahrbuch für jüd. Geschichte und Literatur 1913). Nach der Ansicht verschiedener Bibelforscher hatte diese merkwürdige Steuer folgende-Bedeutung. Dadurch, daß alle Bekenner ohne Ausnahme einen halben Schekel zu entrichten verpflichtet waren, war diese Steuer gleichsam der Repräsentant der Einheit des israelitischen Volkes, der Einheit und Zusammengehörigkeit aller seiner Mitglieder. Sie war ferner ein Symbol der Gleichheit aller Volksgenossen vor Gott und vor dem Gesetze, das dem Borne des Gottesgeistes entquillt. Denn für alle ohne Unterschied, für Arme und Reiche, für Wohlhabende und Dürftige war die gleiche Höhe der Steuer festgesetzt. Nur einen halben Schekel betrug diese Abgabe; dadurch wiederum sollte jedem Gliede der Gesamtheit vor Augen geführt werden, daß jeder einzelne aus eigener Kraft nur etwas Halbes, Unvollkommenes, zu leisten vermag, daß er auf seine Mitmenschen angewiesen ist. Und so wurde der Israelit durch diese Steuer gemahnt, sich der Gesamtheit anzuschließen und sich in ihr zu betätigen, wie dies so schön in dem bekannten Dichterwort zum Ausdruck kommt:' „Immer strebe zumGanzen und kannst du selber Icein Ganzes Werden, als dienendes Glied schlief'' an einGanzes dich an." Diese alte Schekelsteuer, deren Erinnerung be-' kanntlich in unserem Gottesdienste alljährlich erneuert wird, wollte unser hochw.Ordenspräs. Br. Kraus, wie es scheint, mit seiner Anregung zur Schaffung eines Hilfsfonds für katastrophale Fälle neu beleben. Auch durch diesen Fond soll die Einheit unseres weltumspannenden Ordens und die Gleichheit aller seiner Mitglieder repräsentiert werden. Daß es für eine sozial wirkende Organisation wie unsern Orden von großem Werte ist, einen Hilfsfond stets" bereit zu halten, bedarf kaum einer Begründung, zumal die Geldmittel der einzelnen Distrflds-Großlogen sowie die der einzelnen Logen in ihren Wohlfahrtseinrichtungen festgelegt sind. Beim Hereinbrechen von Katastrophen oder Pogromen ist aber eine schleunige Hilfe unbedingt notwendig. — Der Lateiner, von dem das geflügelte Wort hert.ührt „Bis dat, qui cito dar, „Doppelt gibt, wer gleich gibt", hat auch für die rasche Hilfeleistung den bezeichnenden Ausdruck: „Succurrert (auxilio)", zu Hilfe eilen. Wenn Menschenleben in Gefahr ist, darf nicht erst Zeit durch Einleitung von Sammlungen verloren werden; bei Meldung von Not muß auf schnellstem Wege Linderunajgebracht werden, und sei die Gabe zunächst noch so gering; dies soll der geplante Hilfsfond ermöglichen., Der Hilfsfond des Gesamtordens wird indes nicht so, unbedeutend sein, wie viele glauben ">;

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