Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1914
- Issue
- Nr. 3 - März
- Date
- 1914-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Exekutiv-Komitee die Bemerkung, daß eine jährliche Tagung der Großpräsidenten nicht seine Sache, sondern Sache dieser hohen Beamten selber seiK daß es aber den Vorschlag, die Präsidenten der Großlogen an den Tagungen des Exekutiv-Komitees teilnehmen zu lassen, der Konstitutions - Großloge zur Annahme empfehlen werde. Die Saloniki-Loge bittet, ihr die Verhandlungsberichte und sonstigen Drucksachen des Exekutiv- Komitees sowie aller Großlogen zuzustellen und ihr außerdem die Bilder hervorragender Glaubensgenossen und Ordensbrüder zu verehren. Der Ordenssekretär, Br. Seelenfreünd, wird angewiesen, diesem Gesuch, dessen Notwendigkeit — soweit die BiJder in Frage kommen — nicht recht einleuchtet, nach Möglichkeit zu willfahren. Die Jerusalem-Loge bittet das Exekutiv-Komitee, bei der amerikanischen Regierung dahin zu wirken, daß die in Jerusalem wohnenden Brüder amerikanischer Nationalität ihr amerikanisches Bürgerrecht trolz mehrjähriger Abwesenheit vom Vaterlande nicht verlieren. Br. Simon Wolf wird im' Sinne der Bittsteiler bei der Bundesregierung in Washington vorstellig werden. Die Los Angeles-Loge regt an, eine Flugschrift drucken zu lassen, die kurz und klar die Ziele und Leistungen des Ordens zu Propagandazwecken aufzeigt. Der Antrag wird angenommen. Ebenso wird die Gewährung eines Freibriefes für die am 20. Januar installierte Loge in Baltimore durch die Großloge des V. Distrikts gutgeheißen. Der Großsekretär Br. Seelenfreund berichtet . über die Schritte der einzelnen Großlogen zu Gunsten der Schaffung von Katastrophenfonds. Br. Philip Stein regt an, ein Gesetz vorzubereiten und der Konstitutions»Großloge vorzulegen, welches die Schaffung und das Zusammenwirken dieser Fonds regeln soll. Die Bewilligung von Geldmitteln für die Bekämpfung des Mädchenhandels, die Propaganda, den Anti-Verleumdungs-Verband und den B'nai B'rith-Kindergarten in Konstantinopel wird eingehend behandelt. Nicht unerwähnt darf der Beschluß des Exekutiv-Komitees bleiben, die Toleranz-Medaille heuer dem Br. Dr. Adolf Stern, dem Großpräsidenten des rumänischen Distrikts, zuzuerkennen. Br. Simon Wolf hatte einen dahingehenden Antrag gestellt, Br. Solomons hatte sich als einziges Mitglied des Kollegiums dagegen erklärt, mit der Begründung, ein Mitglied des Exekutiv-Komitees müsse von der Zuerkennung dieser Auszeichnung ausgeschlossen bleiben. Dennoch wurde der Antrag des Br. Wolf angenommen.' Von großem Interesse sind die Berichte, die dieser hochverdiente Br. Wolf über seine Intervention bei der Bundesregierung zu Washington zu Gunsten des Ordens und der armen Glaubensgenossen liefert. Hunderten von Familien und Einzelpersonen hat er die Einwanderung in Amerika ermöglicht, nachdem sie bereits dürch die verschärften Gesetze zurückgewiesen worden waren. Stundenlang hat er mit den Behörden verhandelt, um eine Milderung, womöglich Aufhebung jener Gesetze zu erlangen. Bei einer Konferenz, die Br. Wolf mit den Leitern des Einwanderungsamtes haben sollte, hat dieser fast, achtzigjährige Herr fünfzehn St un.d e n warten müssen, ehe er um zwei Uhr morgens! — endlich vorgelassen wurde! Nach den Angaben des Br. Wolf scheinen die Aerzte des Marine-Hospitals, denen die Untersuchung der russischen Einwanderer obliegt, den russischen Juden gegenüber mehr als streng zu verfahren. Dennoch ist es dem Orden gelungen, 322 Personen, deren Zurückweisung bereits beschlossen war, die Einwanderung zu ermöglichen, während er in 316 Fallen die Rückbeförderung nach Rußland leider nicht verhrfadern konnte. Wie die Aerzte Leute, die mit einem vorübergehenden Hautausschlag behaftet waren, als „Träger von absteckenden Krankheiten" zurückwiesen, so konstruierten die Einwanderungsbehörden bei Juden, die über ganz ansehnliche Geldmittel verfügten, ohne weiteres ein Einwanderungsverbot, weil diese j Leute nicht genug Geldmittel besäßen und möglicherweise der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen könnten. Wenn Verwandte dieser Einwanderer sich verpflichtet hatten, für die Ankömmlinge im Falle der Not aufzukommen, so wurde in vielen Fällen eine solche Bürgschaft für juristisch unverbindlich erklärt, weil dieseämerikanischen Verwandten das amerikanische Bürgerrecht nicht erworben hatten, obwohl sie bereite seit Jahren und Jahrzehnten in Amerika lebten Br. Wolf gibt daher allen Einwanderern den Rat, so bald als möglich amerikanische Staatsbürger zu werden. Die weiteren Verhandlungen des Br. Wolf mit der Regierung der Union betrafen innerpolitische Angelegenheiten, z. B. die Einführung des Bibellesens in den öffentlichen Schuler», gegen'welches nunmehr auch christliche Geistliche Widerspruch erheben. - . . . Dr. E. W.