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Bericht der Großloge für Deutschland · 1913-01-01 · Nr. 1 - Januar · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1913
Issue
Nr. 1 - Januar
Date
1913-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Br. Li ss er schläft vor, nur 500 Pres, zu geben, weil wfr uns nach unseren Verhältnissen richten müssen. Br. Peiser weist darauf hin, dal! durch den Krieg die Verhältnisse so fraglich geworden-sind, daß wir unsere Gelder späterhin viel wichtiger gebraueben würden. "> Br. Apfel spricht für Gewährung von 1000 1 res. Die Bibliothek sei eine Notwendigkeit B-. Merzb.acli stößt sich an dem .Namen Nationalbibliothek. Br. Stein bemerkt dazu, dali der Name von dem eigentlichen Begründer herrühre, der den größten Teil der Bücher gestiftet habe. Die Bibliothek sei aber absolut nicht zionistisch. Br. L i e b h o l'd fürchtet nur, daß .unsere Logen etwas aufgebracht über die Höhe der Subvention sein würden und bittet um einen aufklärenden Bericht in den" Monatsberichten. Die Abstimmung ergiebt 1000 ] res. für ein Jahr ab 1. Januar 1013 gegen die jf ' Stimmen von Schulhöfer, Cerf und Baumann, sowie gegen die Stimme von Lisser, der nur 500 Frcs. bewilligt wissen wollte. ' '■ 6 Br. Timendorfer ergreift das Wort, um zu der vorher abgehaltenen Trauerlwge zu sprechen und über den tiefen Lindruck, den diese und namentlich die Rede von Br. Maretzki gemacht habe. .Diesem soll besonders im Protokoll gedankt werden. Br. Lisser bemerkt hierzu noch, daß Trauer-- logen keine rtligöse Leier seien, und darum ausgesprochen religiöse Gesänge besser fortbleiben sollten 7. Zu Sonstigem: moniert Br. Merzbach die Abfassung des letzten Protokolls der .{jciferal-Komitee- Sitzung, in dem nur die Namen der Brüder genannt wurden, die gegen eine Bewilligung sprachen, ohne Anführung der Gründe ihrer Ablehnung. — Es soll künftighin zu jeder längeren Ausführung dem beireffenden Redner das Protokoll nochmals zur-, Korrektur eingeschickt werden. Die nächste Sitzung des Gentrai-Komitees soll im Januar stattfinden. Br. Merzbach erinnert daran, daß in diesem Monat die Frankfurt-Loge ihr 25 jahriges Jubiläum feiere und regt an, die Sitzung des General- Komitees in Frankfurt abzuhalten. Der Anregung soll Folge gegeben werden, sobald die Frankfurt- Loge mit einem diesbezüglichen Antrag an die Groß- , löge herantritt und falls genügendes Material bis danin vorliegen würde. Schluß der Sitzung 3' , Uhr. Dr. Cohn-Dresden Die Bestimmungen für das ehrenrätliche Verfahren ijn VIII. Distrikt des IL O B. B. waren Gegenstand der vcrjifhrigen Gioliroger.-Sitzu'g Das Thema wurde aber von der Tagesordnung abgeset;t, weil das Material den Logen zur kritischen Beurteilung noch nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen war. Di ss dürfte nachträglich geschehen sefn. So weit erkennbar ha*, aber bisher keine Loge kritisclrStellurig dazu genornme i Der Entwurf ist mit Freudenzu begrüßen Während wohl in allen'Logen des 8. Distrikts bish :r nur kurze Andeutungen über die-Logengerichtsbarkt it enthalten waren, so über die Voraussetzungen d :s Einschreitens gegen ein Mitglied des-Ordens,,über d e Zusammensetzung des Lhrenrats 4tnd seine B?schlulfasstmg, über die Rechtsmittel' und 'Strafen; ist in dein derGroßlogc vorgelegten Entwurfedas ehrenrätliche Ve ■» fahren s y steril a t is c h ausgearbeitet: Zweckmäßi * worden Bestimmungen getroffen über das Verhältnis zu Urteilen der ordentlichen 'Gerichte, über die Falh, -in denen ein ehrenratliches Verfahren eingeleitet werde i muß öder eingeleitet werden, kann, über die-Ziifammensetzung und Beschlußfassung des Ehrenmts, über ehe Möglichkeit der Ablehnung von Mitgliedern des Ehrenrats wegen Befangenheit,' über die Verschwiegenheitspflicht der Lhreiiratsmitglieder, über den Ausschluß ehrenrätlicher Verfolgung wegen Verjährung u. elergl. Diese dankenswerteii^Bestimmungen müssen den vollen Beifall der Logen finden. Die'Sonde der Kriti; ist m E. nur an zwei. Stellen ' des Entwurfe=anzulegen: LyNach § 15 des Entwurfes soll der Ehrenrrt nach seinem Ermessen entscheiden, ob" ein Verfahren trotz Austrittes des B.e s c h u I - <! igten fortgesetzt werden soll oder nicht. Bisher war die Frage streitig!. Der Entwurf» hat die Beantwortung „elem Ermessen des Ehrenrats'' überlassen. Diese Regelung, wonach das Verfahret unter Umständenfortgesetzt werden kann, anstatt daJ der Austritt des Bruders elas VerfalnWin j e el e m Fall; zur. Erledigung bringt, dürfte unzweckmäßig sein, aber auch mit den Gesetzen selbst in einem unlösbaren W i d e r s p r u ch e stehen. Unzweckmäßig ist es, die Fortsetzung de; Verfahrens trotz Austrittes des Mitgliedes anzuordnen, weil die Loge, wenn das Mitglied sich von ihr definitiv getrennt hat, nicht das ger i n gsLe' Interesse haben dürfte, weiterhin „schmutzige Wäsche" zu waschen; unzweckmäßig dürfte es ferner sein, Angelegenheiten, welche — soweit es sich um Verletzunger von Brüdern handelte — einen gewissen Zwiespalt inner

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