Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1907
- Issue
- Nr. 5 - Juni
- Date
- 1907-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 58 — das ent¬ Redner ratsam sei, die Statuten and die Nebengesetze einzureichen. Der Referent glaubt, dass die Grossloge, obgleich die Einzellogen noch nicht als Vereine eingetragen seien, dennoch die Rechte einer juristischen Person erwerben könnte. Ilm dieses zu erlangen ist Referent der Ansicht, dass nur bei einer Zweiteilung der Grosslogengesetze die Grossloge in das Vereinsregister eingetragen werden könnte. Es sei a ich ohne Sehaden, wenn in dem t. Teil, der dem Gericht einzureichen wäre, nur dasjenige aufgenommen werde, was auf die Gross löge selbst sich beziehe, während der 2. Teil alles halten könnte, was als Ausführungsbestimmung gelte, gibt anheim, zunächst über diesen prinzipiellen Standpunkt sich zu entscheiden, denn erst dann könnte das Konitee bestimmte Vorschläge machen. In der sich hieran anschliessenden Debatte wird mitgeteilt, dass einzelne Logen in das Vereinsregister eingetragen worden sind auf Grund der Einreichung ihrer ganzen Nebengesetze, andere wider bei einer Zweiteilung der letzteren. Von tiner Beschlussfassung wird lindessen abgesehen mit Rücksicht auf die Ausführungen des Br. Placzek, nach welchen binnen nicht zu langer Zeit ein Reichs-Vereins- Gesetz herauskommen dürfte, bis dahin soll die Angelegenheit fulien. Die Angelegenheit „die Arbeit des statisti sehen Verbandes, die Erhebungen in Hessen betreffend '• wird -vertagt. Br. Liebhold ersteht das Material auch der Friedrich-Loge in Heidelberg zugängig zu machen, da diese ein grosses Interesse an dieser Arb iit habe. Erziehungsanstalt für schwachsinnige jüdische Minderjährige in Beelitz. Die praktische Ausführung des Beschlusses der Grossloge( als gleichberechtigte Partnerin des D. L G. B., sich an der Errichtung einer Erziehungsanstalt für schwachsinnige jüdische Minderjährige in Beelitz zu beteiligen, wird von beiden beteiligten Körperschaften mit dem der Bedeutung des Werkes angemessenen Eifer betrieben. Am Sonntag, den 21. April fand die erste Sitzung der zur Vorbereitung des Werkes eingesetzten gemeinschaft. liehen Kommission statt. Von Stiten unserer Grosiiloge ge. hören der Kommission an die Brüder: Grosspräs. Justizrat Timendorfer, Vizegio-spräs. Sanitätsrat Dr. Maretzki, Grosssekretär D. -Wölfl, Siegmund Bergel, Justizrat Joachim, Rechtsanwalt Dr. Iguatz Cohn, Baumeister Weile, sowie Justizrat Gustav Heinemann-Hannover. Unter den Vertretern des D. I. G. B.: Geschäftsführender Vorsitzenddr Prof. Dr. Philippson, Baumeister A. Alterthum, Rentier Enil Cohn, Dr. med. Wilhelm Feilchenfeld, Dr. med. Nawratzki, Dr. Wilh. Xeumann, Rechtsanwalt Dr. Salomon und Prof. Dr. Schaefer befindet sich gleichfalls efne ganze Anzahl von Brüdärn. Zu Vorsitzenden der gemischten Kommission wurden gewählt die Herren: Prof. Philippson, Justizrat Timendorf;r und Dr. Nawratzki. Für die Erfüllung der dringendsten Aufgaben wurden 1'uterkommissionen mit Kooptationsbefugnis eingesetzt, die gleichfalls bereits ihre erste Sitzung abgehalten haben Die Statutenkommission, der die Bearbeitung aller einschlägigen Rechtsfragen obliegt, beschäftigt sich z. Z. mit der Einholung der landesherrlichen Genehmigung für alle an den Gemeindebund erfolgten Schenkungen über 5000 M. (es haben die Vorstände der jüdischen Gemeinden zu Berlin, Breslau und Frankfurt a. M. je 10 000 M. gewährt), mit Stempelfragen u. dgl. Vor allem aber hat sie die Satzungen für einen besonderen Verein, dem der Betrieb der Anstalt übertragen werden soll, auszuarbeiten. Die Schaffang eines solchen Vereins ist von Anfang an ins Auge, gefasst worden (vgl. das Autorreterat des Bruders Dr. Neumann im April-Bericht No. 3, S. 29 unten) und die gemischte Kommission hat sich den sachlichen Erwägungen angeschlossen. Br. Rechtsanwalt Dr. Ignatz Cohn hat die Ausarbeitung dieser Vereinssatzangen, deren Genehmigung durch die beiden beteiligten Gründerkörperschaften zu erfolgen hat, übernommen. Er wird folgenden leitenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen haben: der beim Registerrichter einzutragende Verein jlachtet das den beiden Gründerkörperschafcen gehörige Grundstück zum Zwecke des Betriebes einer Erholungsanstalt für schwachsinnige jüdische Minderjährige. Eine Gewinnbeteiligung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Für das Rechtsverhältnis des Vereins zu den beiden Gründerkörperschaften vermögen die Satzungen des Vereins ,,Jüdische Arbeiterkolonie", der als, Pächter des dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes gehörigen Grundstücks in Weissensee dient, ein Vorbild abzugeben: den beiden Körperschaften ist eine solche, selbstverständlich gleiche Zahl von Vorstandssitzen einzuräumen, dass ihr massgebender Einfluss auf die Vereinsleitung sicher gestellt ist. Den Vorständen der jüdischen Gemeinden zu Berlin, Breslau nnd Frankfurt a. M., sowie allen übrigen Köipeischalten, die einen Beitrag von 10000 M., sei es zur Vefgiösserung des Baufonds, sei es zum Betriebsfonds des Vereins beisteuern, ist gleichfalls ein Sitz im Vorstande einzuräumen. Schliesslich ist der vom Bezirksausschuss zu Potsdam gestellten Bedingung, dass auf Wunsch der < >rtsgemeinde Beelitz zwei Kinder aus dieser Stadt kostenlos Aufnahme finden müssen, Rechnung zu tragen. Wir können mitteilen, dass letztere Bedingung kaum praktische Bedeutung erlangen wird. Im Auftrage der Baukommission hat Herr Baumeister Alterthum die Ausarbeitung der Baupläne nach den fachmännischen Vorschlägen des Herrn Dr.Nawratzki übernommen. Br. Baumeister Weile wird die sachverständige Prüfung ausüben. Die Propagandakommission hat einen Aufruf für die Gewinnung von Vereinsbeiträgen ausgearbeitet. Um diesem durch anerkannte Namen grösseres Gewicht zu verschaffen und zugleich um ihre so wichtige Aufgabe mit Rat und Tat zu unterstützen, wird sie eine Anzahl von Männern aus den Kreisen unserer Loge, wie des Gemeindebundes, ferner auch wissenschaftliche Autoritäten auf dem einschlägigen Gebiete, an deren unter unseren Glaubensgenossen kein Mangel ist, hinzuziehen. Wir werden nicht verfehlen, nach erfolgter Annahme der Kooptation die Namen bekannt zu geben, wie wir dann überhaupt beabsichtigen, unsere lieben Brüder über alle Schritt« in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu erhalten. Dr. N.