Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1907
- Issue
- Nr. 5 - Juni
- Date
- 1907-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4864325-6028970-6074150--1120-4865269- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Präsident der Grossloge für Rumänien in das zu bildende Zentral-Komitee berufen werden solle, und dass die Verwendung unserer Spenden durch dieses Zentral-Komitee zu erfolgen hätte. Es frage sich nun, ob die bewilligten 5000 Mark von den Spenden der Logen abgezogen und dem Russenfonds wieder zugeführt werden sollten. — In der Debatte wird Mitteilung gemacht von der verschiedenen Beutteilung des Aufrufes der Grossloge, wie von den Bedenken überhaupt gegen die öfteren Sammlungen unter den Brüdern. Es sei zu erwägen, ob die Grossloge nicht besser daran täte, von derartigen Aufrufen für die Folge gänzlich abzusehen, die Sammlungen vielmehr anderen geeigneten Institutionen zu überlassen, da doch wohl der grösste Teil der deutschen Brüder dem Hilfsverein sowohl als auch der Ailiance, die für derartige Aufrufe in Frage kämeü, als Mitglieder angehölten und sich nicht gut den Auf tuten dieser Vereine entziehen könnten; durch einen weiteren Aufruf der Grossloge würden die Brüder mindestens zweimal für denselben Zweck in Anspruch genommen. Speziell in Mannheim habe die August Lamey-Loge davon abgesehen, auch noch ihrerseits tür Rumänien zu sammeln, da ihre Mitglieder den dortigen Wohltätigkeitsvereinen auch im Vorstände angehören, und diese es ermöglicht hätten, diesmal aus den allgemeinen Sammlungen 1000 Mk. au die Grossloge abzuführen. — Demgegenüber wird hervorgehoben, dass vou einigen Logen schon vor Erlass unseres Aufrufes an die Grossloge Spenden für Rumänien geleistet worden seien, von anderen Logen sei die Grossloge augefragt worden, was ihrerseits in der. Angelegenheit veranlasst werden wütide, um die Not namentlich unter den Brüdern in Rumänien zu lindern. Sowohl aus diesen Gründen als auch dem dringenden Wunsche des Pi äsideuten der rumänischen Grossloge entsprechend sei der Aufruf erlasseu worden. Nach Schluss der sehr eingehenden Verhandlungen konstatiert der Präsident, dass es der Wunsch der Versammlung sei, alle eingehenden Spenden tür Rumänien zu verwenden. Wenn die Spenden iudessen einen recht ansehnlichen Betrag ergäben, dann wäre es wohlzweckmässig, die dem Russenfonds als Vörscbuss entnommenen 5000 Mk. diesem Fonds wieder gutzubringen, alles Weitere aber der Grossloge für Rumänien zu übermitteln. Gegen diese Ausführungen erhebt sich kein Widerspruch. Die Angelegenheit „Bericht, des Reform- Komitees" wird vertagt, und für die nächste Sitzung des Generäl-Komitees ein schriftliches Reterat gewünscht ' runter Bezugnahme auf die in der vorigen Sitzung des General - Komitees stattgehabten Verhandlungen über die Rückzahlung des an die Bodenkulturgesell-. scTTatt geleisteten Darlehns von 5000 Mk.^berichtet Br. Placzek, dass dieses Darlehen schon längst hätte zurückgezahlt werden müssen. Näclister Tage finde die General-Versammlung der Bodenkulturgesellschaft statt, in derselben wolle ,er veranlassen, dass qu. 5000 Mk. an die Groisloge ohne Verzögerung zurückgezahlt werden, und auch dafür wolle er eintreten, dass die Besitzer der Anteilscheine, die voraussichtlich 40 — 50,% der Einlagen zurückerhalten würden, diese Quoten zu Gunsten der in Beelitz zu errichtenden Schwachsinnigenanstalt der Grossloge zur Verfügung stellten; Br. Placzek hofft umsoraebr auf ein Entgegenkommen der Besitzer von Anteilscheinen; als diese beim Erwerb dieser Scheine das Geld ä fonds perdu hergegeben hätten. Ueber die A u f b r i n g u og der 40 000 M. für das Schwaehsinnigeninstitut in Beelitz, mit welchem Betrage sich die Grossloge entsprechend dem Beschlüsse des General-Komitees bei diesem Unternehmen beteiligt hat, referiert der Grossekretär. Die uns zur Verfügung stehenden Summen ergeben insgesamt 31 500 M. Inzwischen habe Br. Dr. Ginsberg 3000 M. und Herr Professor Dr. Landau durch Br. Dr. Maretzki 1000 M. für diesen Zweck zur Verfügung gestellt, sodass gegenwärtig der Betrag von 4500 M. noch ungedeckt bleibe. Der Referent bezweifelt, ob die vou Br. Placzek gegebene Anregung, wonach die Besitzer der-Anteilscheine die ihnen zufallende Quote der Grossloge zur Verfügung stellen würden, einen Erfolg haben werde, weshalb ihm nüt-öer eine Weg, das Defizit zu decken, gangbar erscheine u. z. an die Logen wegen Autötinguug des noch fehlenden Betrages heranzutreten. Hierbei kämen besonders diejenigen Lögen in Frage, die anlässlich des Jubiläum* Fonds gestiftet, aber noch nicht bestimmt haben, welcheu Zwecken diege Fonds zu dienen hätten. Es wird beschlossen, über diese Frage heute noch nicht zu beschliessen. vielmehr die General-Versammlung der Bodenkulturgesellschaft abzuwarten; vielleicht finden sich indessen auch noch weitere Spender, lieber die Aufbringung des noch fehlenlenden Betrages sollte zunächst der geschäftsführende Ausschuss schlüssig werden. Am 27. September d.-J. -findet -ein Kongress von Vertretern der Vereine usw. .zur Bekämpfung des M ädcheuh andels in Düsse Tdorf stritt, zu demselben ist auch die Giossloge yom Deutscheu National-Komitee eingeladen worden. Es wird beschlossen, dieser Einladung Folge zu geben, die Wahl des Delegierten wird dem gescbäftsführenden Ausschuss .überlassen. Für den dienenden Bruder einer kleinen Loge wird zur Verheiratung seiner einzigen. Tochter eine Beihilfe von 300 M. bewilligt. Diese Bewilligung erfolgt mit Rücksicht darauf, dass durch die Verheiratung seiner Tochter der dienende Bruder eine Versorgnng für sein Alter erlangt, da seine Frau seit Jahren sich als unheilbar in einer Irrenanstalt befindet. ■ Den Bericht;deä Komitees für die<E r 1 a n g tfn g von Korporatiousrec"hten für die Grossloge erstattet Br. Dr. Jes'elsohu: .Das General-Komitee habe Juristen der Mannheimer Loge zur Ausarbeitung eines Entwurfes eingesetzt, dieselben hätten getagt, aber bei der Arbeit seien sie zur Ansicht gelangt, dass es besser gewesen wäre, wenn Berliner Juristen mit dieser Angelegenheit betraut worden wären, da diese die preußischen Verhältnisse besser kennen als die Brüder in Baden". Jedenfalls wäre .die Erlangung der Rechte einer juristischen Person für die Grossloge sehr zweckdienlich, schon mit Rücksicht auf § 13 der Grosslogen gesetze, um zu wissen, auf wessen Namen die der Grossloge gehörenden Fonds und dergl. anzulegen seien. Es kommen vor allem folgende Fragen in Betracht: Wer sind die Mitglieder der Grossloge?■ Wohl sämtliche Expräsidenten der deutschen Logen. Was ist der Zweck der GimsiogeV Die Vereinigung aller Logen. Ferner sei zu erwägen, ob es