Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1904
- Issue
- Nr. 8 - November
- Date
- 1904-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 96 - Prinzip in sich birgt und unter Umständen einen nicht zu unterschätzenden Schaden anzurichten vermag. Ein Bruder einer Berliner Loge schickt mir in meiner Eigenschaft als derzeitigem Präsidenten der Carl Friedrich- Loge ein junges fcalizisches Ehepaar mit einem ausführlichen Schreiben, in welchem er sich für die Ehrenhaftigkeit und Bedürftigkeit der auch voa ihm Unterstützten verbürgt, die in eine schwere Nothlage ohne eigenes Verschulden geraden seien, da sie die Berliner Polizei ohne Angabe von Gründen nach achtmonatlichen Aufenthalt ausgewiesen habe. Er empfiehlt sie dem Adressaten warm und bittet, ihnen entweder in Karlsruhe zur Gründung einer Existenz zu verhelfen oder ihnen Mittel zur Weiterreise in die Schweiz oder nach dem Elsass zu verschaffen, zugleich mit dort wirksamen Empfehlungen. Ich stehe nun nicht an zu erklären, dass die hier beliebte Art' der Ueberweisung Hilfesuchender sich keinesfalls in den Logen einbürgern darf, weil sie schädlich und unzweckmässig ist. "Wiewohl ich in dem vorliegenden Falle die Legitimaton des Verfassers der Bittschrift als Bruder nicht anzweifle, wird sie mir, nachdem ich mir den casus reiflich überlegt habe, in Zukunft doch nicht mehrgenügend sein. Denn der Brief war mit der Schreibmaschine geschrieben, und trug eine Unterschrift, die ich auf ihre Richtigkeit schon deswegen nicht prüfen kann, weil mir der Bruder persönlich unbekannt ist. Die Gefahr einer Fälschung ist also nicht ausgeschlossen, zumal sich so mancher ausserhalb der Logen Stehende die Kenntniss der in Briefen vorgeschriebenen Formeln leicht verschaffen kann, denn viele Bruder lassen als Beamte — leider — Schriftstücke auf-der Schreibmaschine von Angestellten nach Diktat herstellen oder doch copiren. Aber — selbst wenn gar kein Zweifel, dass ein solches an einem Einzelnen unter Berufung auf die Zugehörigkeit zur Loge ausgegebenes Schriftstuck echt sei, entstehen kann, darf der Adressat auf Grund eines solchen Schreibens keine Unterstützungsaction einleiten. Denn wir Alle wissen von uns selbst, dass wir als Einzelner den Armen gegenüber viel zu viel unser fühlendes Herz reden und den kühl er. wegenden Verstand schweigen lassen, dass wir oft Angaben eines Bittstellers, besonders wenn sie geschickt vorgetragen werden, viel mehr Glauben beimessen, als sie verdienen. Und selbst wenn der Einzelne skeptisch an die Prüfling der Verhältnisse eines Hilfe heischenden herauf ritt, so ist es ihm oft doch nicht möglich, skh so genauere Kenntniss zu verschaffen, wie e& vielleicht nöthig ist, um ein scharfes Bild von der Lage und Wirklichkeit des Bittstellers zu bekommen. Ich nehme natürlich den Vorliegenden Fall auch ». hier aus. Meine Meinung ist, dass die Brüder derartige Empfehlungsschreiben irgend einem Bruder unter Berufung auf die Brüderlichkeit üherhaupt nicht zusenden "sollten, sondern einen officiellen Weg wählen müssen, der über den Unterstützangsausschuss der eigenen Loge zu der in Anspruch zu nehmende Loge fühlt. Mit anderen Worten: Ein Bruder, an den sich Jemand mit der Bitte wendet, das werkthätige Interesse irgend einer Loge auf ihn zu lenken, muss sich zunächst selbst nach Möglichkeit über den Bewerber informiren; ist er an seiner Würdigkeit nach eigener Prüfung überzeugt, so muss er das Gesuch des Bittstellers an den Unterstutzungsausschuss gelangen lassen, der — in dringenden Fällen mit thunlichster Beschleunigung — sich mit üblicher peinlicher Gewissenhaftigkeit informirt und danach seinen Em - schluss fasst. Nur wenn der Ausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass der Bittsteller würdi» sei und das Gesuch v<ft der anzugehenden Loge berücksichtigt werden könne, veranlasst er dessen Ueberweisung an die Loge, welche helfen soll, zur weiteren Behandlung. Das ist nach meinem Dafürhalten der einzige Weg, de; in solchen Fällen gegangen werden sollte. Wozu haben wir unsere bewährten Institutionen, wenn sie aus Bequemlichkeits¬ und anderen Gründen umgangen werden.. Dem Orden und jedem Bruder muss daran gelegen sein, dass die eine unserer Cardinalpflichten, die Wo h 1thätigkeit, zumal dann mit Umsicht und Gewissenhaft i.. keit geübt wird, wenn dabei eine andre Ordenspflicht, die Bruderliebe, die solidarische Brüderlichkeit, in Anspruch genommen wird. Dass wir das von mir vorgeschlagene Verfahren einhalten, liegt auch im Intesse derer, die wir unserer thatkräftigen Hilfe werth finden. Lässt sich doch mit Hilfe des Logenkörpers für sie weit mehr erreichen, als wenn der einzelne um Mithilfe angegangene Bruder schnell die giösste Noth mit Zuhilfenahme einiger Brüder lindert, die sich wohl von solchen gelegentlichen Anforderungen nicht gerade ausschliessen, aber ihre öftere Wiederholung doch sicher als eine Belästigung empfinden. Zum Schlüsse bitte ich die verehrliche Redaction, di mir aufgerollte Frage zur Diseussion zu stellen, falls sie ei solchen wert erscheint; ich meine, sie dürfte hier und dort ein Echo wecken. Dr. R o s e n b e r )g - Karlsruhe. Was sollen die Logenbibliotheken anschaffen? Wohl als Folge des Erstarkens des jüdischen Lebens hat sich allenthalben auch ein grösseres Bedtirfniss für jüdische Litteratur bemerkbar gemacht. Gewiss hat ein solches für wissenschaftliche Litteratur zu jeder Zeit bestanden, aber auch weitere Kreise der Judenheit zeigen nunmehr auch Interesse und Verständniss für populäre litterarische Erscheinungen, Tagesfragen, Belletristik u. s. w., welche unsere konfessionelle Gemeinschaft berühren. Wie sehr die Loge dieses Interesse zu würdigen weiss, hat sie bereits durch ihre Thätigkeit in der Jugendschriftenfrage bekundet. Erfreulicherweise haben auch eine Anzahl Logen eigene Bibliotheken geschaffen, und hierüber mögen mir einige Worte vergönnt sein. Bei der Gründung solcher Bibliotheken dürften mitunter Schwierigkeiten sich ergeben, sofern dieselben nicht unter ganz bestimmten Gesichtspunkte geschaffen werden. Die Stuttgart-Loge darf sich wohl rühmen eine der neuester., aber auch interessantesten Bibliotheken zu besitzen. Schon von Anfang ihres Bestehens ab wurde der Grundsatz aufgestellt dass ein Theil ihres Bestandes wissenschaftlichen Zwecken, def andere der Unterhaltung der Brüder und ihrer Familien dienen sollte. Hierdurch war es möglich im Laufe weniger Jahre eine, wenn auch nicht grosse doch immerhin beachten*- werthen Sammlung von Büchern zu erhalten, welche sich seitens der Brüder und ihrer Familien eines regen Zuspruchs erfreut. - Ermöglicht wird dies auch besonders dadurch, dass unser Bruder Bibliothekar in dankenswerther Weise von Zeit