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Bericht der Großloge für Deutschland · 1904-02-01 · Nr. 2 - Februar · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1904
Issue
Nr. 2 - Februar
Date
1904-02-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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den Logen seines Bezirkes genaue Fühlung zu unter * halten, und sieh insbesondere durch persönliche Besuche vom Stande der Arbeiten und der Dinge zu unterrichten. b) Im Anschluss hieran wolle die Grossloge Berichterstatter bestellen, die der Vollversammlung der Grosslogen Uber den Zustand innerhalb der Logen ihrer Bezirke zu berichten haben. c) Die Grossloge beauftragt das General Comile mit geeigneten speziell für die Schaffung einer Jugendliteratur befähigten Personen in Verbindung zutreten, um die Herausgabe von israelitischen Jugendschriften, geschichtlichen, moralischen Inhalts, mit allen Kräften zu fördern. Zur Gewinnung geeigneter Entwürfe ist ein Preisausschreiben zu erlassen, hierfür stellt die Grossloge einstweilen den Betrag von 1500,— zur Verfügung. Diese Anträge fanden die Zustimmung der Vollversammlung, dagegen sind alle hierauf bezüglichen weiteren Anträge abgelehn t worden, die da lauteten: a) Keine Loge darf länger als zwei Jahre hintereinander im General - Comite vertreten sein. Die am Sitz der Grossloge befindlichen Logen sind von dieser Be Stimmung ausgeschlossen. b) Der Sekretär der Gnssloge hat zur jedesmaligen Wahl handlung die Liste dt rjenigen Logen vorzulegen, welche hintereinander, 2. seit den letzten nicht im General-Comite vertreten 1. bereits zwei Jahre 5 Jahren überhaupt waren. Von den gewählten c) Von den gewählten Mitgliedern des General - Comites dürfen nur ein Drittel länger als zwei Grosslogen termine Mitglieder des General-Comites^ sein. — Auf die in Berlin wohnenden Mitgliederfindet diese Bestimmung keine Anwendung. Dieselben werden auch bei Berechnung des vorerwähnten Drittels nicht mitgezählt. Der Antrag: „Dem Oesterreichischen Hilfsverein für Galizien auch pro 1904/05 einen Betrag von Mk. 5000,— zu bewilligen", fand einstimmige Annahme Zur Frage der T r a u e r 1 o g e n lagen folgende Anträge vor: a) Die Grossloge wolle beschliessen : den sämmtlichen Logen des Distrikts soll der Auftrag gegeben werden, alljährlich . zwischen dem Neujahrsfeste und dem Versöhnungstage eine Gedächtnissfeier '■ für die verstorbenen Brüder abzuhalten. b) In sämmtlichen Logen, des 8. Distrikts soll an einem von der Grossloge festzusetzenden Tage eine Gedächtnissfeier für die verstorbenen Brüder stattfinden. Die Ausgestaltung dieser Feier ist dem Ermessen der einzelnen Logen anheim zu geben. Diese beiden Anträge wurden abgelehnt. Es gelangten hierauf folgende Anträge zur Debatte: , a) Die Grossloge wolle; beschliessen: Bekanntmachungen, betreffend Logen-Zusammenkünfte in den Ferien — an Bade- und Erholungsplätzen — sollen nicht allein von den am Platze praktizierenden Aerzten ausgehen, b) Berichte und Verhandlungen des General-Comites sollen in erster Linie den jeweiligen Repräsentanten zur Grossloge zugeschickt werqen. c) Die Grossloge möge dafür Sorge tragen, dass in Zukunft keine Artikel im Grosslogenbericht Aufnahme finden, die zu unliebsamen Erörterungen oder Folgen für den Orden, für die einzelnen Logen oder deren Mitglieder führen können. , Antrag a) ist a b g e lehn t, Antrag b) erweitert worden dahingehend, dass die Berichte und Verhandlungen des General - Comites allen Expräsidenten fortan zuzustellen sind. Antrag c) wurde abgelehnt.' Die Anträge betreffend die 'von der Grossloge geschaffene Organisation"jüdjscher Kraukenpflegerinnen wurde a b g e l e hn t. Diese Anträge lauteten: -' .. Die Beschlüsse der Grossloge " vom 19. 6. 00 und des General-Comites vom 81. 3. Ol. betreffend.Krankenpflegerinnen werden wie folgt geändert: '/ * "... a) Die Ausbildung von Krankenpflegerinnen ist Sache der einzelnen Logen; - doch bedürfen Beschlüsse der Logeu über die Gründung eines, Krankenpflegerinnen-Institutes sowie über die Zahl der . anzustellenden Krankenpflegerinnen der Genehmigung der Grossloge. b) Die ausgebildete Pflegerin^ muss. einem jüdischen Schwesteruheim angehören. c) Die Logen können sich mit anderen in ihrer Gemeinde bestehenden Wohlthätigkeksvereinen zwecks gemeinsamer Anstellung von Krankenpflegerinnen zusammenschliessen. d) Die Grossloge erstattet den einzelnen Logen die durch die Ausbildung der Krankenpflegerinnen entstandenen Kosten. Folgender Antrag fand' nicht die Zustimmung 'der Vollversammlung nachdem vorher beschlossen worden, dass jedem Mitgliede des General-Comites einige Logen zur speciellen Förderung der Arbeit«11 zugewiesen werden sollen. Dieser Antrag lautete :■ Die Grossloge wolle ein Cömite aus 6 Mitgliedern ernennen, das die Aufgabe haben soll, das geistige Leben in den Logen stets wach zu halten. Zu diesem Zwecke wird dem Comit6 versuchsweise eine Summe von Mk. 500.— zur Verfügung gestellt,' die es nach eigenem Ermessen verwenden soll. " Die beiden folgenden Antrage wurden angenommen: a) „Dem jüdischen Zweig-Comite" (II. O. B. B.) des Deutschen National-» omites zur Bekämpfung des Mädchenhandels wird die Summe von Mk. 2000,— für das Rechnungsjahr 1904/05 bereitgestellt"..- b) „Die hochwürdige Grossloge wolle sich mit dem Exekutiv- Comite in Verbindung setzen, damit durch dessen Mitwirkung Mittel und Wege gefunden werden, um eine s bessere Vertheilung der Chaluka-Gelder in Jerusalem und Palästina Uberhaupt zu bewirken". - Abgelehnt wurde folgender Antrag: Grossloge wolle beschliessen, . dass für" das Hülfswerk für Galizien von jedem Mitoliede. des Deutschen Distrikts j ein Jahresbeitrag von 'miiraestens zwei Mark durch die Grossloge erhoben werde. Zurückgezogen wurde der Antrag: „Das Etatjahr soll entsprechend dem Logenjahr fernerhin die Zeit vom- 1. April bis 31. März umfassen und dementsprechend sollen fernerhin auch die Jahresabschlüsse erfolgen." , -

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