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Bericht der Großloge für Deutschland · 1899-10-01 · Nr. 8 - October · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1899
Issue
Nr. 8 - October
Date
1899-10-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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von der Grossloge ausser Acht gelassen worden ist. Aber auch Air die andern Logen seien Distriktsdeputirte von grossem Vorlheil, nur müsste dieses Institut anders organisirt werden, als es bei den früheren Verfahren der Fall gewesen ist. Vor allen Dingen müssten die Logen von den Distriktsdeputirten öfter besucht werden, um jedoch keine zu grossen Kosten zu verursachen, sollten die Distrikts- Deputirten. aus den benachbarten Logen entnommen werden. Ueber jeden Besuch sowohl als auch über jede Mitwirkung an Hebung der Logenthätigkeit sollte der Distriktsdeputirte angehalten sein, der Grossloge Bericht zu erstatten, um so der letzteren Gelegenheit zu geben, da. wo es erforderlich scheint, einzugreifen. Der Referent beantragt: „Es sollen Expräsidenten dafür gewonnen werden, benachbarte Logen zu besuchen und periodisch über die gewonnenen Eindrücke an die Grossloge zu berichten." Unter nochmaligem Hinweis darauf, wie es für neue Logen geradezu ein Erforderniss sei, dass deren erste Sitzungen? von Expräsidenten geleitet werden, ersucht Redner um Annahme seines Antrages, Der Correferent Br.' S c h ü c k erklärt sich gleichfalls für die Berufung von Distriktsdeputirten, glaubt jedoch, dass diese Frage nicht einheitlich zu behandeln,sei, denn den grossen Logen dürfte aus dem Besuch von Distriktsdeputirten kaum ein Vortheil erwachsen. Nur dorthin, wo das Logenleben einer Aufmunterung bedarf, sollten Distrikts- Deputirte entsendet werden, dorthin aber müssten die Distriktsdeputirte öfter reisen und auch Vorträge in und ausserhalb der Logen halten. — Es wird aber jedenfalls darauf Rücksicht genommen werden müssen, dass durch die öftere Entsendung von Distriktsdeputirten nicht allzu grosse Kosten entstehen und empfehle es sich deshalb, zu Distrikts- Deputirten Expräsidenten benachbarter Logen zu wählen, und diesen eine Gruppe zusammenhängender Logen zu unterstellen. Beispielsweise könnte Br. Dr. Gross zum Distrikts- Deputirten für Schlesien berufen werden. Br. S c h u c k beleuchtet noch einige Details zur Frage der Hebung des Logenbesuches und gelangt schliesslich dazu, den Antrag des Referenten Br. L i'e'b hold gleichfalls zu empfehlen. Br. R o s e n s t i e 1 hält die Einrichtung von Distrikts- Deputirten für sehr vorteilhaft, besonders wenn die Personen wechseln, jedoch könnten zu Distriktsdeputirten nur Mitglieder des General-Comites verwendet werden, weil auf diesem Gebiet alle Fäden im General-Comite zusammenlaufen müssen. Br. Blaschke glaubt, dass sich die Erwartungen, die man früher an die Berufung von Distriktsdeputirten geknüpft habe, nicht in Erfüllung gegangen sind und dass auch auf einen weiteren Erfolg hieraus nicht zu rechnen sei, denn schon der Name „Distriktsdeputirter" erscheine unglücklich gewählt und habe in mancher Loge unangenehm berührt. Für besser erachte er den Namen „Delegirter", diese dürften wohl manches Gute schaffen, wenn sie sich freiwillig ' in den Dienst, der guten Sache stellen und sollte zunächst eine Umfrage nach dieser Richtung bei den Expräsidenten gehalten werden. - Br. Benjamin stimmt den Ausführungen des Br. Blaschke zu und auch Bruder Joachim glaubt, dass die Distriktsdeputirten sich bisher nicht bewährt haben, und dass er deshalb die zur Diskussion stehende Frage, ob Distriktsdeputirte von Neuem ernannt werden sollen, verneinen müsse. Was^Li e."b"Jj o Id. vorschlägt, erscheint sehr acceptable, während der Vorschlag 4es Br. Blaschke, so gut er auch gemeint sein mag, wohl ganzlich wirkungslos bleiben dürfte. » . Der Antrag L i e b ho Ld wird mit "9 gegen G Stimmen angenommen. Die Frage, welche* d i e" r i c h f i g e Schreibweise für unser e n Orden ist, wird nach sehr eingehender Beleuchtung seitens der Referenten Bergel, Benjamin und Rosenstiel und nach Ablehnung des Antrages B e n j a m i n, auf Beibehaltung unserer bisherigen Schreibweise für den deutschen v Distrikt (Bnei Briss) beschlossen: . ,-' „Es bei dieser Schreibweise bis zur nächsten Convention zu belassen, und der Convention »vorzuschlagen, die Schreibweise für den. ganzen Orden' mit ,,Bne Brith" festzusetzen ■ . Es gelangt die Frage zur Verhandlung: Bis zu welchem Zeltpunkt sind Anträge für die Grosslogensitzung.zuzulassen? Mit dem Referat hierüber war das Gesetzes-Comite betraut worden und äussert sich nänpens desselben Br. Joachim dahingehend, dass das Gesetzes-Comite heute noch keine Anträge zu stellen willens sei, dass es vielmehr zunächst eine Aussprache über diesen Gegenstand im General- Comite für erwünscht halte. Hinweisend darauf, dass unsere Gesetze über den Zeitpunkt für Stellung von Anträgen keine Bestimmung enthalten, - ist Br. J oa chi'm der Ansicht, dass es durchaus geboten'sei; diese Lücke auszufüllen, denn sojnst dürften sich solche Ueberraschungen, wie sie die Grossloge in Wiesbaden geboten, sich häufiger einstellen. Referent würde es für richtig halten, wenn es als Prinzip feststehen würde, dass alle Anträge bisJzur Einladung zur Grosslogensitzung angebracht werden müssen, und dass später eingehende Anträge nur als Ausnahmen zu gelten haben und schon dann nicht Zur Verhandlung gelangen dürfen, wenn 1(> Repräsentanten Einspruch erheben. In jenem Falle aber sollten später eingehende Anträge erst nach vollständiger Erledigung der Tagesordnung zur Verhandlung gelangen. ' Die Brüder W j s 1 o c h.. L i e b h b 1 d, Mayer, Rosenstiel und B^laschke stimmen den Ausführungen des Br. Joachim zü und. erklärt letzterer, dass das Gesetzes-Comite demnächst einen der heutigen Diskussion entsprechenden Antrag einbringen wird. Der in der Grosslogensitzung zu Wiesbaden gestellte Antrag: „Wann und wo sollen die Gross.logens 11 z u n gen abgeha 11 e n werde n?' - gelangt zur Debatte. Zu Referenten, waren ausser dem fehlenden Br. He.ime rdi njg*e r die Brüder Adolph. AI a y e r und l'laczeck bestellt. * Br. Mayer empfiehlt dass das General-Comite es als Prinzip, aussprechen möge, dass alle Sitzungen der Grossloge «rin Berlin abgehalten werden sollen, eine Abweichung hiervon dürfte nur als Ausnahme zugelassen werden. ' Br. Mayer beantragt:^ „Die Grosslogensitzungen "finden in Berlin statt, soweit nicht die Einladung einer auswärtigen Lore,

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