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Bericht der Großloge für Deutschland · 1895-04-01 · April II · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1895
Issue
April II
Date
1895-04-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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BERLIN, im April 1895. II. Bericht der Gross u. Nachdruck sämmtlicher Artik Fernsprecher: D. WoltF, VI, No. 4619, Wilhelmstrasse 118. el aus diesen .Berichten'! v.e'.r b o.t e n. Die Sitzung der Grossloge. Von mehreren Seiten wird gefordert, dass die Grosslogensitzungen alljährlich stattfinden sollen, denn 'durch die persönliche Begegnung mit Vertretern aus Nord und Siid Ost und West wird das Bewusstsein der Zusammengehörig keit gestärkt und gefördert und durch Austausch der Ideen manche Anregung gegeben und_ nutzbar gemacht. Gegi;n über dem Vortheil, dass durch die Grosslogensitzung der Distrikt als geeintes Ganzes in die -Erscheinung tritt, so wird betont, steht die Ersparniss . die aus zweijährigen Grosslogen-Terminen gemacht werden könnten, in gar kein?m Verhältniss. 1 Solchen Ausführungen entsprechend darf wohl erwaitet werden, dass zur Sitzung am 5 Mai er. in Hamburg alle Logen ihre Vertreter entsenden und letztere den Verhaud lungeh, die voraussichtlich zwei /Tage in Anspruch nehmen dürften, bis zum Schlüsse der Sitzung anwohnen werden Bis zur Drucklegung dieses Blattes sind für die Grcsslogen-Sitzung folgende Anträge eingegangen. 1. Antrag des Repräsentanten Adolf Mayer. Grossloge wolle beschliessen, dass a) der Beitrag zum Centraifonds der Grossloge v|om 1. April er. fortfalle:' b) die beiden/bestehenden Centraifonds aufgehoben lind an die Einzellogen pro rata vertheilt werden mögen 2. Antrag der Repräsentanten Dr. Mann und Blaschk s. Grossloge beschliesst, dass der § 6 Artikel, 9 1 Seite 33) der Distriktsgesetze dahin geändert werde, dass die dort vorgeschriebenen j Mittheilungen dem Recherctie Comitc oder dem Präsidenten zu machen seien. Dem entsprechend sind auch die Nebengesetze zu ändern. 3. Antrag der Repräsentanten Deutschländer und Tuch. a) Die Grossloge beschliesse folgende Resolution: Die Bestimmung des Artikels 4 § 1 Abs. 1 der Constitution (Seite 8) bezieht sich nur auf solche Brüder, deren materielle Lage ihnen zur Zeit die Erfüllung ihrer pecuniären Pflichten der Loge gegenüber nicht gestattet. In allen anderen Fällen, wo ein Mitglied länger als 3 Quartale seiner. Loge die Beiträge schuldet, ist die Loge berechtigt, auf Antrag der Finanzbeamten den Ausschluss desselben aus der Loge zu beschliessen. Von diesem Beschluss ist d£r Grossloge und durch di?se allen Logen des Districts Ke^ntniss zu geben. Einsolch ergestalt ausgeschlossener Bruder darf erst dann wie ier in eine Loge aufgenommen, werden, wenn er seine 8. Verpflichtungen gegenüber seiner früheren Logen er- •! füllt hat. (\. \:; b) Sind bei einem Bailot drei . oder mehr schwarze Kugeln abgegeben worden, trotzdem der Recherche- Bericht „übereinstimmend 'günstig" lautete, so sollen nur diejenigen schwarzen Kugeln als gültig betrachtet werden, wekhe nach erfolgter Aufforderung seitens des Präsidenten rnotrvirt worden sind;" unmotivirt ge-" bliebene schwarze Kugeln.-gelten als nicht abgegeben. Die Motivirung hat'innerhalb acht Tägenr spätestens .aber bis zur nächsten Sitzung stattzufinden Antrag des Repräsentanten Timendorfer. Grossloge wolle beschliessen, dass ihre Sitzungen möglichst nur alle zwei Jahre stattfinden. Antrag des Repräsentanten Totschek. Grossloge beschliesst: :• , Die Amtsdauer der vom, April er. ab-gewählten und ernannten Beamten der Töchteflogen ist auf mindestens drei'Jahre festzusetzen... ' Antrag des Repräsentanten Dr. Alexander Katz. a) Die hochw. Grossloge.möge .ih Gemässheit des § 1, Abth. I Art. IX ihrer Gesetze ein Cömijtc zur Revision sämmtlicher Gesetze ernennen. . * "•>' - . » - m-' •' " * •J,/».":-i"* ' V.* >* ~\ . *"'■ , *■ '. Eventualiter. \ b) Der Entwurf der. neuen Grbsslogejigesetze möge zunächst den Tochterlogen zur .Begutachtung überwiesen und erst in der .nächsten Grosslogen-Sitzung über denselben berathen werden, tiachdem das General-Comite die eingehenden Gutächten geprüft und soweit angängig berücksichtigt-hat. - %.. . , ." Antrag des Repräsentanten Moritz Simon. Es liegt im Interesse der Grosslogen, ■ sich ihre Gesetze und Ritual Vorschriften selbstständig zu geben und die Gerichtsbarkeit auszuüben - derartig , dass alle Satzungen und Gerichtsentscheidungen einer Prüfung dej Constitutions;Grosslnge und deren Örganen nicht mehr unterliegen. . . Antrag der Repräsentanten Bergel. Tirnendorfer, Adolph Mayer ünd Joachim. Grossloge wolle die Herausgabeeines Wochenblattes^ nach Massgabe ,des . im Monatsbericht vom April er. enthaltenen Artikels'beschliessen und mit der Erledigung dieses. Beschlusses das Gejneral-Comitc betrauen. Die entstehenden Kostenwerden auf den Etat der Grossloge übernommen. . "-.\

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