Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 33 (1911)
- Issue
- 3. Heft. (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 noch nicht. Der Rabbiner hatte von seinem frommen Eifer sich hinreisten lassen, religiöse Missstände in scharfer Weise gerügt, und die llebeltäter, anscheinend unter Nennung ihres Namens, verwarnt. Daraufhin untersagte ihm der Vorstand die zwei nächstfolgenden Predigten. Es war dies im Siwan des Jahres 5587. Wenige Monate darauf, am 13. März 1828, starb Rabbiner Moses Michel im Alter von 67 Jahren. Jetzt erwachte bei den Gemeindevertretung das Gewissen, und sie legten in dem Protokollbuch der Gemeinde ihr Rouebekenntnis nieder, baten, dass der verklärte Geist des Rabbi die Ueberhebung verzeihen möge, da das Verbot der Predigt nicht etwa erfolgt sei, um den Rabbi zu kränken, sondern um die aufgeregten Gemüter in der Gemeinde zu beruhigen. Von dem versöhnlichem Charakter des Rabbi, den sie bei seinem Leben oft genug kennen zu lernen Gelegenheit hatten, dürften sie auch crwarteu, dass sein verklärter Geist das Unrecht, das ihm von der Gemeinde widerfahren, verzeihe und für das Wohl der ganzen Gemeinde beim himmlischen Allvater ein gütiger Fürsprecher sein werde. 3. Rabbi Juda Löbel ßlaschke. Am 26. Adar 11 5589 beschliesst die Gemeindevertretung den durch den Tod Michels verwaisten Rabbinatsstuhl neu zu besetzen und den im Talmud und in der Kabbala hochgelehrten Rabbi Juda Löbel ben Schimschon Halevi ßlaschke ״'), Rabbiner in Koschmin, zu berufen ״). ßlaschke folgt dem Rufo und wird unter folgenden ßedingungen angestellt: ßlaschke verpflichtet sich, 1. auf alle religiösen Angelegenheiten ein wachsames Auge zu haben und überhaupt alle der mosaischen Religion entsprechenden Verordnungen möglichst aufrecht zu orhalten, 2. Entscheidung Uber koscher, trefah usw. zu treffen, 3. Predigten zu halten an jedem Sabbath der NeumondsoinsegnuDg, dem Sabbath vor dem Versöhnungstag und dem Pessachfeste, ebenso bei der Feier des 7. Adar eine Gedenkrede zu halten, 4. Trauungen zu vollziehen und das Tal-, Geschem- und Neflohgebet vorzutragen. Der Rabbiner bezieht ein Jahresgehalt von 318 Talern, Dienstwohnung ״in dem bestimmten Pfarrhause,“ er erhält ausserdem Kibadim (Ehrengaben) an den Hauptfesten und Purim, ausserdem Sporteln bei Verlobungen, Trauungen (einen Taler), Beschneidungen und für die Gedenkrede auf dem Friedhof (einen Taler); der Rabbiner hat Anspruch darauf, an jedem Sabbath und Festtag zur Thora aulgerufen zu werden. Der am 6. September 1835 unter- 1•) Geb. 1. Kislew 6643, geet. 19. Ijar 6691. 11) Protokollbuch.