Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 33 (1911)
- Issue
- 2. Heft. (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 11)
- Language
- German
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f — & er sich dem Regulativ vom 24. ojctober 1788 unterwirft, 2. 15 TI. zum städtischen Baufonds sogleich und jährlich 5 TI. zahlt, 3. sobald ein christlicher Tabakspinner sich etabliert, die Konzession wieder abgiebt, 4. das Publikum mit gutem, untadelhaftem Tabak zu billigem Preise versorgt, 5. sich des Ankaufs und der Besprechung der rohen Tabaksblätter auf dem platten Lande bei der im Verbot vom 10. 10. 1788 bestimmten Strafe enthalte. Am 22. August 1808 muss Elias zurtijcktreten, da ein Christ nunmehr diesen Handel betreibt. 16) Die Kaufleute Abraham Moses, Jacob Samuel, Joachim Jacob, Itzig Hirsch, Benjamin Lewin, Peter Salomon, Abraham Salomon, Abrahajm Joseph erhalten im Jahre 1803 die Konzession zumMaterialwarenhandel unter folgenden Bedingungen: 1. nur für diejenigen Waren, welche nicht unmittelbar allein, sondem nur mit Beihilfe andrer eine Farbe hervorbringen (ausgenommen die giftigen als Arsenik, pigement), 2. dass sie das Publikum bezüglich des Preises, des Gewichtes und der Güte der Waren bei Strafe nicht benachteiligen, 3. dass sie 15 TI. für die Konzession und 15 TI. jährlich zur Stadtkasse entrichten, 4. dass die keit besitzt, bis ein ausgelernter Merkur, Sublimat, Kobalt; Auri- Konzession nur so lange Gültigchristlicher Materialist sich etabliert17) Am 1.10.1810 erhalten Joachim Hirsch Fürst, Sello Hirsch Roth, Aron Marcus (Rom), nachdem c ie beiden bisherigen christlichen Kaufleute nicht mehr da sind, unter den gleichen Bedingungen Konzession zum Materialwarenhaadel, 18) Am 21. 5. 1814 erhält Lewin Elias Konzession zum Warenhandel, nachdem keine Christliehen Händler da sind. ״) Am 1801 .11 .נ will Boas Lewin Erlaubnis zum Tuchausschnitthandol, wird aber abgelehnt, erhält jedoch am 6. 7. 1801 gegen eine Gebühr von 50 TI. Konzession zum Schnittwarenhandel und E::portationshandel mit Tüchern.20) Am 10. 9. 1790 stellen Rat und Bürgermeister den Antrag, dass der jüdische Glaser Bär Marcus toleriert werde, weil hier und in den Nachbarstädten kein christlicher Glaser sei. Am 30. 9. 1790 wird dies vorläufig gedflhmigt, ,man solle sich aber bemühen, einen christlichen Glaser hinzuschaffen.* Am 22. 3. 1791 wird das Aufenthaltsrecht des Marcus bin Michaels verlängert. Im Jahre 1•) B. A. •ec. IV J. 8. Nro 7 f< 1>) P. A. C. 106 u. B. A. •ec. I 1.) P. A. 0. 37.!•) P. A. C. 86. m) P. A. C. 88 V. 0L 83 a. P. A. C. 48. V J. S. N. 6 fol. 80.