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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1911-01-01 · 2. Heft. (1911) · p. Seite 56

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
33 (1911)
Issue
2. Heft. (1911)
Date
1911-01-01
Page
Seite 56 (sequence 8)
Language
German
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50 RI. zum städtischen Baufonds zahlen’). Am 18. 1. 1802 bittet Aron Elias, Sohn des Handlungsbedienten Elias Michel, um den extraordinären Schutz und die Erlaubnis zur Verheiratung mit Merle, der Schwestertochter des Leyser Hirsch in Berlin. Am 16. 2. 1802 erhält er beide gegen eine Qebflhr von 50 TI. zur Baukasse. Als die Heirat nicht stattfand, wurde die Erlaubnis übertragen auf seine Verheiratung mit Beile, der Tochter des Schutzjuden Jacob Joachim Borchardt aus Cöslin, am 8. Oktober 1804 * 4 *). Am 3. 2. 1804 will Jacob Samuel den Sohn des Marcus Joachim, Namens Aron Marcus, der seine Tochter Reichel heiraten soll, ״als erstes Kind ansetzen * und bittet auch um Trauschein für dieselben. Der Eid über die Wahrheit der Y0n ihm gemachten Angaben ״wurde vom Oberschammes Jacob Moses — vertrat als ״ein Gelehrter“ die Stelle des Rabbiners — dem Schutzsucher Aron Marcus (nach Vorschrift der Gerichtsordnung 1. TI. 10 Tit. 315,353) nachdem derselbe sich die Hände gewaschen, den Gebetmantel und die Gebetschnüre angelegt, abgenommen vor dem Gesetzschrank mit der verkleideten Thora im Arm.“ Der Eid lautet: ״Ich, Aron Marcus, schwöre bei Adnai dem Gotte Israels, einen wahren Eid, dass das heute von mir nachgewiesene Vermögen von 700 RU. baar mein wahres Eigenthum sei, wozu ich von niemandem etwas gelehnt oder geborgt) auch bin ich an niemanden darauf etwas schuldig. Wenn ich also falsch schwöre, so müssen mich alle Strafen treffen, welche mir in der geschehenen Ermahnung vorgehalten werden. Amen.“ Sein Gesuch wird am 14. Mai 1804 genehmigt. Gebühr 50 TI. zum Baufonds’). Die Trauscheine hatten folgenden Wortlaut: ״Nachdem der jüdische Seifensieder Moses Selig zu Schönlanke die Erlaubnis zu seiner Verheiratung mit der Tochter des jüdischen publiquen Bedienten Benjamin Tobias, Namens Güttel aus Schneidemühl erhalten und laut Order vom August 1805 die dem Potsdamseben grossen Militär-Waisenhause deshalb zustehenden Gebühren mit 10 Reichstalern in Friedrichsdor berichtiget, auch die Stempel und Kanzlei- Gebühren mit 3 RU. 14 Gr. bezahlt hat, so wird hierdurch genehmigt, dass der Rabbi gedachtes Ehepaar vertrauen kann. Berlin, den 9. September 1805. Kgl. Pr. Direktorium des Potsdamschen Militär-Waisenhauses.“6). *) P. A. C. 88 VI u. B. A. »ec. IV Judensache□ Nr. 4 fol. 28. 4) B. A. sec. IV Juden8achen Nr, 7 fol. 82. *) B. A. •ec. IV Jadensachen Nr. 16 fol. 14. — *) P. A. C. 61.

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