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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1907-01-01 · No. 10. (1907) · p. Seite 132

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
30 (1906-1907)
Issue
No. 10. (1907)
Date
1907-01-01
Page
Seite 132 (sequence 12)
Language
German
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132 — 1 almud vor. Der Schulchan Aruch25) macht von dieser Ent- Scheidung insofern Gebrauch, als er einen Taanith Zibbur vom 15. Schebat verlegen läßt, dagegen am 15. Ab stillschweigend zu fasten gestattet. Vom MahariP) wird erwähnt, daß er da er einst Fleischgenuß an Montagen untersagte und als der 15. Ab auf einen Montag fiel, Fleisch nicht aß. Wichtig ist diese Entscheidung heute für den am 15. Ab heiratenden Bräutigam. Allgemein wird gelehrt, daß der Bräutigam am 15. Ab nicht zu fasten habe, indem man sich auf Beer heteb und Peri megadim 27) stützt, die sich im Sinne obiger Ausführung halten. Indessen kann diese Entscheidung leicht ad absurdum gerührt werden. Für das Fasten des Bräutigams ist nämlich maßgebend, daß der Hochzeitstag ein Versöhnungstag ist und daß er im nüchternen Zustände sich die Braut angelobe. Bei einiger Erwägung müssen diese beiden Gründe die bereits verblaßten Motive des 15. Ab. aufwiegen, besonders da dem Fasten des Brautpaares die nicht geringe Kraft des Minhag Israel zur Seite steht. Von der einmal getroffenen Verfügung, daß man an diesem Tage Tachnun nicht sagen soll, hängt auch u. a. das Halten von Trauerreden ab. Es wäre jedoch logisch, dies frei zu geben. Denn nachdem die mischnisiche Haiache R. Jose’s allgemein als giltig angenommen ist, daß nach der Zerstörung des zweiten Tempels, seitdem der Tag seinen festlichen Charakter eingebüßt hat, man an ihm fasten dürfe, umsomehr dürfte man eine Trauerrede halten, denn das Fasten wird als viel schwerer, denn die Trauerrede angesehen 28). Auch wäre zu berücksichtigen, daß man heute fast jedem am offenen Grabe einen Nachruf zu halten pflegt, und daß oft nur gerade deswegen viele Leute sich dem Leichenzuge anschließen. Interessant ist es, daß unser Tag in der letzten ölüteperiode talmudischer Gelehrsamkeit eine zweite Wiedererweckung erlebt hat. Noch Moses Isserles stellte ihn auf die Stufe des lagbeomer 2*) und achtete ihn in Bezug auf Trauerfälle einem Wochentage gleich. Erst die späteren Gelehrten brachten ihn einigermaßen wieder zu Ehren. - Uerzticbnis der Schriften und Arbeiten über die Juden in Deutschland und i in dessen einzelnen Staaten und Ortschaften. Von Rabbiner Dr. Nordheimer in Schwetz. (Abkürzungen: S.-A. — Separat-Abzug od. Abdruck: A. Z. d. J. - Allgemeine Zeitung des Judentums; G. d. J. i. ־ Geschichte der Juden in; H. I. F. — Hamburger Israelitisches Familienblatt; N. F. Neue Folge.) (Fortsetzung.) Dresden: E. Lehmann, Bilder aus d. Entstehgsgesch. d. isr. Religionsgem. Dresd. 1886; E. Lehmann, Ein Halbiahrhundert i. d. isr. Religionsgem. z. Dresd., Dresd. 1890. *) cf. Orach chajim § 572,8. *) ibid. § 573. ”) ibid. *•) cf. Taanith 18 u. das. auch R. Gerschon. יי) cf. Turei zahab, Or. ch. § 500.

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