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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1906-01-01 · No. 1. (1906) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
30 (1906-1907)
Issue
No. 1. (1906)
Date
1906-01-01
Page
Seite 2 (sequence 3)
Language
German
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eine Ueberbrückimg der Ansichten entsteht. Ursprönglieh müssen beide Teile vollkommen verschieden gedacht, E alles verboten, die anderen alles erlaubt haben. M bietet T 2• eine ähnliche Halakha, nur statt 0הת1ר ־ hat er הלוקח, als wollte er dem התורם der vorgehenden T entgegensetzen: Kauf unverarbeiteter Früchte bringt zwar das Verbot von אכילת עראי hervor, nicht aber die Hebe. Damit stimmt der überleitende Satzכד׳א Mischna 6/?überein. Wir erkennen nnn noch klarer, was R daza bewogen hat, 34 in diese Reihe zn stellen. Er wollte den Oegensatz zwischen E and wahrscheinlich I, zwischen Id and M bezüglich der Wirkung von תרומה oder 0קח hei noch nicht msailerpflichtigen Früchten andeuten und hat darum hier ein Stück Id eingeschoben. Nun hängt die oben (beim Aufbau) vor uns festgestellte Reihe der קנינים noch besser zusammen: (14 0) Kauf bringt jedenfalls Maaßerpflicht, (21, >) Geschenk aber nicht (3»)Therumah (was E dem Kauf gleichstellen wollte), auch־ nicht, falls nicht das Schließen des Speisekorbes beweist, daß der Besitzer nichts mehr mit den Früchten vorzanehmen gedenkt (Schwarz z. St). Diese Reihe geht 25 mit M (den die Chachamim von 2*0 bezeichnen, weiter, wonach der Kauf schon abgepflückter Früchte oder solcher, welche der Kaufbedingung gemäß als solche gelten אכילת עראי unmöglich macht. Id erlaubt sie einzeln zu essen und vermittelt halakhisch zwischen der von ihm, wie so oft, gebrachten 8) מעשה. Einl. zur 1. Hälfte S. XVI). die die alte alles gestattende Halakha enthält und zwischen der strengeren Entscheidung M’s. T 2u findet sich diese Mischna so, daß zunächst Id’s Ansicht 'אוכל א' א׳כז steht; wenn der Hausherr die Früchte ihm heraasgibt, darf er ohne Verzahntung אכילת קבע nehmen (dies scheint eine Anähnlichung der Halakha an die מעשה Id’s in der Mischna zu sein) und diese Ansicht wird als M angegeben; nach Id gilt stets 'אוכל א' א׳כו• Also die Erfurter Ausgabe; richtig verbessert Friedländer bei M bezüglich des 'היה בעה״ב מוצי etc. לא יאכל עד שיעשר; (dann bestreitet m im ganzen Id.) Doch führt er nicht, wie Schwarz, Elia Wilna als Quelle an; schade, daß hier, wo Schwarz auch Friedländer als Hersteller der richtigen Lesart erwähnt, der Dracker daraus ח״ך •tatt חשק שלטה) ח״ש) gemacht hat, so daß der Vielbestrittene hier gar nicht erkannt werden kann. Doch bleibt es fraglich, weshalb M im ersten Fall im Gegensatz zur Miecbna 'אוכל א' א gestattet. Da hier in T aber an zweiter Stelle der Hausherr die Früchte pflückt und jenem reicht, so pflückt sie im vorhergehenden Fall der Käufer; in der Mischna 8011 dies dagegen der Hausherr tun. Immerhin ist der Ausdruck in Mischna Tossefta derselbe. Besser, wenn man T 2u bis אם הי^כעה*ב für Id ansieht und von da an erst M annimmt; das nochmalige כין כך Id’s, das sich aufs ganze zu beziehen scheint, dient vielleicht nur dazu, Eleasar bar Simons Worte einzuleiten, die wir oben erwähnt haben. Man dürfte uns nun fragen, warum wir beim ״Aufbau“ die Reihen der örtlichen Angaben (21—4, 8!) gesondert wissen wollten von denen des bloSen 4 2) קנין ff. 8 > ß ׳ etc.), wenn die Halakhot bei der quellenmäßigen Auseinandersetzung einen so festen Zusammenhang gewinnen? Der soeben betrachtete Teil (2 4 ff.), der von den ״noch nicht vollendeten“ Früchten handelt, nimmt seinen Ausgangspunkt von 17, wo wir, wie hier כלכלה• also auch ולפת J1TV finden, und 80 sind hier zwei Halakhareihen ineinandergefügt: 17 (die Zusätze sind hier gemeint) 8 a 8 ß zur Ueberleitung zu 21 — (היה wie hier; 8. o.) 2t, (2 0 zur Ueberleitung zu Id's Halakha) 24, welches 2 4 (wie T beweist s. o.) sein halakhisches Gegenbild hat, 5 4 weitergeführt wird. Haben wir hier wesentlich die Reihe Id M in Verbindung derselben durch R vor uns, so beginnt, wie wir gesehen, mit 27 die auch der Kinjanverknüpfung ungehörige Poalimreihe. Wir haben diese vermutungsweise oben Jose und SbG (nach unserer Formel Jose N., s. die Einleitung zur ersten Hälfte) zugeschrieben. Blicken wir auf T, so werden wir bald die Bestätigung der von uns früher behaupteten Ansicht finden, daß die Satzungen, die sich auf Arbeiter- und Handwerkerklassen beziehen, dieser Quelle angehören. (S. a. a. O.) Da haben wir t 1« (Friedi.) die יבדדין dabei 8 אין חוששין משו' נזילה. die Tekanabreihe in Gittin הניוקץ); wie in der Mischna schließt der erste Abschnitt mit Jose, um sofort die gemeinsame Halakha (8. o.) החסרין folgen zu lassen, die in ihrem Grundzuge Jose SbG angehört; wir sehen diese ordnenden Tannaiten T 31, 1 (Friedi.), an ם1דה und מודים erkennbar, 24 SbG und R, den Zusammensteller, 27 חישש oder אינו חושש משום נול■ So kommen wir zur Poalimreihe; da heißt es 8) שהתורה ויכתה לחם. T Ther. 104 Friedi. SbG), ebenso T 214. Auch bei den Halakhot des Fundes, die mit der Poalimreihe in Verbindung stehen, finden wir immer מותרת oder אסורות משום ג1ל, was genau bis SbE T 2 40 führt. Vergleiche man damit die Teile Jose N. in der ersten Hälfte und man wird diese Zeichen zu würdigen wissen. Das gibt uns die Berechtigung (oder es müßten alle äußeren Zeichen der wissenschaftlichen Quellenscheidungsgrundsätze trügen) die Poalimreihe in Verbindung mit der Halakha des Fundes Jose oder SbG zuzuschreiben. Die halakhische Begründung folgt später. Die Kinjanverbindung, die wir oben nachgewiesen, gehört SbG und R an, die als Jüngere diese Halakhaverbindungen zwischen den Satzungen der Hauptschüler Akibas hersteilen. Das zeigt mit größter Deutlichkeit die Bemerkung, die wir oben R zugeschrieben, die nun von den eigentlichen Satzungen des Kaufes zu den Arbeitersätzen überleitet: (Mischna 2«0) מפני שקנה במחובר לקרקע welcher Grundsatz sowohl für 26 gilt, als er, wie wir früher gezeigt, maßgebend ist für das Recht der Arbeiter, von den Früchten der bearbeiteten Felder zu genießen. So geht T 2• (Friedi.) der R und Jose bar Id gehörige Satz vom חצר הכירו deu Poalimsatzungen als Uebergang voraus, da sie doch tatsächlich ״im Hofe des Andern“ arbeiten. Also R. und seine Genossen; genau wie Mischna 24ß. Die Behandlung der Poalimsätze gehört also Jose N an und ihre Einfügung wird durch R und seine Genossen, wie uns Misohna und Tossefta durch Uebergänge zeigen, abgeschlossen worden sein. (Fortsetzung folgt)

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