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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1892-12-02 · N° 49. (2.12.1892) · p. Seite 194

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
21 (1892)
Issue
N° 49. (2.12.1892)
Date
1892-12-02
Page
Seite 194 (sequence 5)
Language
German
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— 194 davon Kenntnis8 an nehmen and dies am 80 eher, als das Bach durch die sahlreiohen Erweiterungen and Ergknaangen mit fiecht ein neaes genannt werden darf. In 20 Capiteln, die wohl wenig Nachlese mehr bieten werden, wird der Blataberglaabe in derMen 80hheit, Blutmorde und Blatritas behandelt. Das 1. Capitel behandelt die diesbezügliche Litteratar, ein traoriges Zeichen für den sogenannten Fortschritt der Menschheit, das 2. das Menschenblat in seiner Eigenschaft als Mittel aar Bekräftigung des gegebenen ־Wortes. Bier hatten wir an das mosaische Verbot (V. B. M. Vers 14) ״ לא תתטדדוsich keine Einschnitte an machen“ und III. B. M..19, Vers 28 ושרט לנפש ונר, sowie an die Stelle im Buche der Könige ויתגודדו 1,8) כטשפטט) verwiesen. War doch jedes Bändniss eine Cultushandlung in alter Zeit. — Das 3 Cap. zeigt ans das Blut als Beilungsmittel. Prof. Strack macht hier mit Becht auf die moderne Transfassiou des- Blntes aufmerksam. Diese verhalt sich zu der unmenschlichen Art des Aberglauben« wie die Astrologie snr Astronomie. Das 4. Cap. führt 41ns das Menschenblut als den Aussatz heilend an. Strack führt hier die Stelle aus Midrasch ׳Behemoth Rabba, der gleich Plinius die Beilung des Aussatzes ganz besonders durch das B.ut unschuldiger Kinder bewerkstelligen lässt, an. Da nun, wie Zunz und Luzzato nachgewiesen haben, nur der Midrasch Bereschiih und Wajjikra rabba älteren Datums sind, die der übrigen Bücher jedoch viel später entstanden sind, so glauben wir mit Becht annehmen zu dürfen, dass diese zur damaligen Zeit wissenschaftliche (!)Hypothese zu den Juden eingedrungen und als pharaonisohe Art gebrandmarkt werden sollte. Im 5. Cap. wird die Benutzung des eigenen B■ Utes geschildert, im 6. erfahren wir vom Blut und sonst zu Hingerichteten oder Selbstmördern (Gehörigen und wir werden nicht genug Anerkennung für das im Pentateuch enthaltene Gebot finden, den Hingerichteten (תלד) bei Sonnenuntergang zu beerdigen, ihn nicht nur dem Gespötte der Menschen zu entziehen, sonderu auch dem Aberglauben za entreissen (V. B. M. 21, Vers 22 n. 23). Das 7. Cap. behandelt Leichentheile ur■ hier besonders dieHand desTodten. Hängt doch Band mit Handlung zusammen! Das 8. Cap. bespricht Heilungen, die dem Thierblat zu eigen sein sollen, das 9. die Abfälle und Abgänge des menschliehen and thierischeu Köipers. Das 10. Cap. führt uns schon Verbrecher vor, die ohne den Aberglauben nicht so tollkühn wären, ihre Verbrechen auszuüben; es spielen die Diebskerzen, die aus dem Fette der menschlichen Eingeweide bereitet werden und den Dienst der ״Tarnkappe“ versehen, eine grosse Bolle. Können nun solche Eingeweide oder Felttheile nicht vom Verstorbenen erworben werden, so muss eben der Lebende geopfert werden und so führt uns das 11. Cap. aen Blutaberglauben als Veranlassung von Blutmorden vor. Von Stufe zu Stufe sinkt der Mensch bei solchem Wahne und 80 wird im 12. Cap. der Aberglaube bei Wahnsinnigen und das Verbrechen aus religiösem Wahnsinn uns vorgeführt und es erstarrt das Hera selbst, beim Leser dieser UnmenschlicLkeiten. Das 13. Cap. behandelt die Menschenopfer, l'er Nachweis Strack’s, dass das Judenthum schon seit Abraham Menschenopfer verabscheut, and die übrigen Bibelstellen, die das Gleiche lehren, hätten dadurch verstärkt werden können, dass der Molochdienst und ähnliche aufs schärfste veiurtheilt werden. Interessant ist hier die vom Verfasser eingeschaltete Studie des Herrn Dr. Carl Schmidt in Hagenau (Mecklenburg) über die Gnostiker, von weloben es einige von den Juden für Christen gehaltene Personen gab, weloha bei ihren Abendmahlfeiern thyesteisohe Mahlzeiten abbielten und Oedipodische Unauoht trieben. Es mag immerhin bemerkt werden, dass das Wort PT ebensowol geistiges Erkennen, als auch leibliohe Verbindung in 8ioh schliesst, genau so wie in den indoeuropäischen Spraohen die Wurzel yov — fVü) sowohl ״Erkenutniss“ als ,Zeugung“ bedeutet. Daher die Verirrung der ,Gnostiker“ (der ״Wissenden“). Das 14. Cap.: ״Was sagt das jüdische Religionsgesetz über Blutgenuss und Verwendung von Leichentheilen“ ist eines der interessantesten. Da-<s jeglicher Blatgenuss dem Israeliten aufs strengste verboten ist, wird auf Grund zahlreicher Belege auch dem Nicht-Theologeu nunmehr einleuchtend. Das lö. Cap zeigt uns, dass beim jüdischen Aberglauben nur das Thierblut eine sehr bescheidene Rolle spielte. Z. 10 von uuten auf S. 83 ist statt de» irrthümlich gedruckten ״Verbreitung“ zu lesen: Vertreibung. —■ ״Ist die Auweuduug von Christenblut für irgend eineu Ritu< der jüdischen Religion erforderlich uud ges*attet?“ betitelt sich das lü. Cap. Schon aus dem Vorangehenden ergibt sich, dass beide fragen unbeliugt zu verne inen sind. Das 17. Cap. schildert den k. k osterreiahischen Professor und Cauonicus Aug. Rohling in Prag wie er ist d. h. als 11 eineidigeu uni vom religiösen VerfolgungsWahnsinn Befallenen uud zeiht mit Recht das österreichische Unterrichts- Ministerium einer schweren Unterlassungssünde, nach dem alten lat Worte: Bonis nocet, qui malis parcet. — Das 18. Cap. behandelt ״das augebiiciie Zeugaiss der Geschichte für jüdischej Ritualmorde und Blutmorde“ und zeigt, dass es thatsächlicb aut erbärmlicher Angeberei uud uiedrigem blinden Hasse besteht. Das 19. Cap. weisstnacb, dass fromme Juden wie Christen in gleicher Weise gegen die Blutbeschuldigung sic'1 ausgesprechen und stets aussprechen werden, es werden!.Juden, 2. Proselyten, 3. geborene Cbrst°u, 4. Päpste als Gewährsmänner angeführt. Das Schlassoapitel behandelt 11011 ״Ursprung der Blutbeschuldigung“ und gelangt zu dem Resultate, dass dieselbe erst itn Jahre 1230 gelegentlich des Fuldaer Falles entstanden, von da an aber 'eider, wie jede Dummheit die mit Bosheit gemischt ist, in dummbösen Menschen geblieben. Nicht vergebens hofft daher der jüdische Seher auf eine Zeit, in der die ganze Erde voll Erkeuntniss sein wird und in ihrem Gefolge die Mensoheuverbrüderuug, aber leider ist diese Zeit noch sehr ferne — dies beweist am schlagendsten diese verdienstvolle Schrift, die leider noch noth wendig ist und die weiteste Verbreitung verdient. Dr. M. Grüuwald. JuDgbunzlau, d°n 22. November 1892. Neu Litterarische Anzeigen. J ff Knltt llnger Korner t- * ■nodliarmouika (gesetzlicb geschützt!)mir feinsten, uozerbrechl. Patent- Stimmen, 96 Töne,4Messingplatten, 4Nickeldecken, rein and leicht spielend, Musik w 11t,derbar schön. Probe-Instrum im Werte v Mk. 3 50—4 vere. Irco. lärMk 2.80(auchBriet'm.) Ernte Hannoversche Harmon.-Fabr. O C. P. Diether, luiaver. Preisliste gratis Judenthumu.Christenthum uom ^airtorobbiiirr J. üchtenstein. Zweite ■eie greise lillage nrt beaSetiafierä Stlbnife, ä 75 J}f. bejieben öurdj Me il Jdj^anb« hingen ober Dom Verlag Ag. Sebelbenhnber, öamburg 4. C-*£•־׳• ▼uantwoitl. Hedactenr Dr. Kahm er. Magdeburg. Druck :Bendix & Hahn. (tr. D. L. Wolfl) Magdeburg. Verlag: Hob Friese, Leipzig.

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