Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 19 (1890)
- Issue
- N° 35. (28.8.1890)
- Date
- 1890-08-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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■ M 85. J«hrg. XX!. Jüdisches Litteratnr-Blatt. Mmr B*lt«ehU«f 1iiv J>4wik1■ 9m4 Jt4« MniiadM Utlvartoeki« E»* Mkttamf«» uf Um «•»(«• Ur PhU0• lueklekti, fth>8!rt|1klt, ThM• •ft«, OH«bUIU, bw«M, B«aüirtlk, Lltarvtk m. PUaftflk. Herausgegeben ▼OB Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. __ £fltc1ydc{>uvy, 23. 1890. •Uk«rl!r«tuefelifl|M1 LttUr«Hn־,w«t«fe 4«r EoBoti— m«88tt ▼rta, 1*111 ta «im■ BltU« «11111114• lafMekii« M B1M«41a! m «w«l Bw—!•■>* bM1fjMr«i «rfUft UimIIi• karM Br1U1«lM(ftlM. Du orsohemt wöchentlich in einem halben Bogen Preia bei allen Buchhandlungen (in Leipiig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ,Isimelitueoea Wochenschrift“, die ▼ierteljiUrlich bei allen Poetanstalten und | Mark eahlen* erbalten das wJüdische Litte!afcar-Blatt“ gratis. — Inserate werden aalt 16 PC» iftr die gespaltene Petitzeile/BeUagea mit 10 Mark» berechnet and sind an die fizpedition dieses Blattes an senden BnohhAndler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsendea, erhalten ‘15 }C Rabatt. Inhalts Wissenschaftliche Aufsätze: Lieber diaJnden im Kreise Flatow. Vcn S. Plocki in Flatow. — Rose und Lilie. Eine lexikologische Untersuchung. Von Dr4 K. Wertheim, Beallehrer in Nürnberg. — (Schluss.) — L itteiaturbericht und Recensionen: Wünsche, Aug., Dr, theol. et phil. Der babylonische Tklmud in seinen haggadiscben Restandttheilen wortgetreu übersetzt und durch Noten erläutert. — Jüdische Kalender: Pascheies, Jakob W 2. Pascheies, Samuel W. 3. Brandeis, Jakob B. Litterariecbe Notizen. — Litte!arischf Anzeigen.!!■befugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestattet Ueber die Juden im Kreise Flatcw. Von ß. Plocki in Flatow. (Schloss.) Die grösste Schwierigkeit gegen die AnsiedlnDg de r Jeden machte die römisch-katholische Kirche. 111 Rücksicht darauf, dass auf Stellen, welche Juden als ־Wohnsitz inne hatte!!, im andern Falle Christen gewohDt hätten, verlangte die Kirche ״Schadenersatz“. So mussten die Juden in Zernpelbarg alljährlich an die katholische Kirche ausser einer Stimme Geldes, 9 Kalbs-, 6 Kinderbrater, 6 Pfund Talg nnd 10 Pfund Pulver zu Freudenschüssen am Ostermorgen und Fr ohnleichnamstage abliefern. An solchen Tagen, an denen die katholische Kirche Prozession abhiqlt, mussten die Juden ihre Läden scbliessen und durften sich auf der Strasse nicht sehen lassen, wenn es nicht zu Gewalttätigkeiten kommen sollte. Im Jahre 1756 kam es bei einer solchen Gelegenheit iq Zempelburg zu einer Prügelei zwischen Begleitern einer Prozession nnd Juden, wobei ein Stein zufällig das vorgetragene Krenz traf. Gegen diese ״Lästerung“ klagte der Probst bei dem Yandsburger Scblossgericht, welches die Sache aber nicht für so ״gefährlich“ ansah und die Anführer der Jnden zn einer, kleinen Geldstrafe1 verurteilte. Hiermit war ater der Probst nicht zufrieden und legte bei dem Tribunal in Petrikan Berufung ein, das die Sache an Ort und Stelle untersuchen Hess. Diese Untersuchung dauerte mehrere Tage, der Prozess selbst 5 Jahre und endete damit, dass djie Juden aut 500 Mk. polnisch fnit Tragung der allerdings erhebliehen Kosten verunheilt wurden. Für die Strafsumme sollte eine ״Bozameka“ aufgebant werde*. Der Magi- *trat der Stadt nahm das Geld in Empfang nnd fing an za banen; aber merkwürdigerweise war am folgen• den Morgen immer das tags vorher hergerichtete Stück eingerissen und die Ziegel waren gestohlen, so dass 1766 der ״Baa* qoeh nicht beendet war. Das Bestreben eines Theiles der heutigen Juden eine sogenannte ״ OberbehÜrde für religiöse Angelegenheiten ", ähnlich den Konsistorien, za erhalten, war in damaliger Zeit, wenn auch in anderer Form, für die Juden vorhanden. Die einzelnen Gemeinden wählten ihre ״Vorsteher“, welche bezirksweise zu einem ordentliehen Landtage znsammentraten und ״Deputirte“ zur ״Generalität“ nach Warschau wählten. Diese Generalitäb wählte sioh selbst ihren Vorsitzenden ״Marschall“, der mit dem Ministerium in direkter Verbindnng stand. Die Ortsrabbiner halten die Jurisdiktion in kleinen . Streitobjectfen, etwa bis 10 Golden, nach dem Ritualgesetz zu entscheiden; selbst in Prozessen, die ein Jade mit einem Christen führte. Prozess* über höhere Objecte schlichtete der Starost in Anwesenheit des Rabbiners. Rabbiner befanden sich.in den Städten: Flatow, Krojanke und Zempelburg; während Vendsbürg und Kamin unter dem Rübbinate von Z. standen. In Kriminalsachen standen die Jaden unter der Jurisdiktion der Woywoden, resp. der Unterwoywoden. י Die gegenseitige Berührung der drei Nationen war für die Jaden insofern von Einfluss, als sie sich ein« j neue Sprache, den ״Jargon“, ein mit hebräisch verj misohtes Deutsoh, wobei ab und zu auch polnische i Brocken unterlaufen, aneigneten. Im Grossen aad - 1 Ganzen lebten sie abgeschlossen für sioh and nar | wenige von ihnen wurden dem Glauben ihrer Väter“ ' untreu, um als ״Edelleute“ leben und es den ״Herren | des Landes“ gleich thun za können. Ebensowenig | wie beute das Taafwasser den alten Abraham zu er- : säufen vermag, so war auch damals der Apostat nur : ein Gespött, wie dies ja schon daroh den za führen- | den ״Schweins kopl“ als Wappen angedeatet wurde. Den Umtausch von Bedürfnissen für das Leben be- I sorgten die Jaden fast ausschliesslich nnd mancher unserer heutigen ״Geldbarone“ hatte dem ״Factor“' damaliger Zeit den Grandstein zn seinem Reiohüiame zn verdanken. War doch der Factor — and das war immer «in Jade -דdem Edelmanne ebenso an entbehrlich, wie der ״Hauäirer“ oder ״Medine-Geher“ dam gewöhhlichen Volke. Aach die Zollpächter :wann meist Jaden. Ein eigentümliches Gesetz wurde rin Jahre 1643 gegeben. Nach diesem wurden die Waaren der Handwerker nnd Kaufleute einer Taxe unterworfen, die die Woywoden oder städtischen Gericht»- .: ämter Vornahmen. 1661 wardt^ gesetzlich bestimmt, :J dass die Kaaäeate nur einen gewissen Proeenteet» a als Verdienst berechnen dürften. Inländische Chriaänv =. durften nar 7’/״, Ausländer 5*/, und Jaden nar 3*/״